Prozess
Vierfachmord Rupperswil: Wird Thomas N. lebenslang verwahrt?

Am ersten Prozesstage zum Vierfachmord Rupperswil werden zwei Gutachter befragt. Bislang wurde offiziell nicht bestätigt, wie viele psychiatrische Begutachtungen in Auftrag gegeben worden sind. Die Frage ist zentral, weil für eine lebenslange Verwahrung mindestens zwei Fachpersonen zum Schluss kommen müssen, dass der Beschuldigte nicht therapierbar sei.

Manuel Bühlmann und Mario Fuchs
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Der mutmassliche Täter Thomas N. und das Mordhaus in Rupperswil (Fotomontage)
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Thomas N. wurde im Gefängnis Pöschwies in Regensdorf ZH inhaftiert. Hier wartet er seither auf den Prozess.
21. Dezember 2015: An diesem Tag kommt es in diesem Haus zum Vierfachmord.
Kurz vor Mittag geht bei der Feuerwehr Rupperswil-Auenstein ein Notruf über einen Brand in diesem Einfamilienhaus in Rupperswil ein.
Beim Einsatz finden Feuerwehrleute vier verkohlte Leichen im Haus.
Schnell ist klar: Es handelt sich um ein Verbrechen. Die Opfer waren gefesselt und wiesen Stich- und Schnittverletzungen auf.
Eine Forensikerin auf dem Weg zum Tatort im Rupperswiler Spitzbirrli-Quartier.
Die Ermittler sichern Spuren im und um das Haus.
Kapo-Medienchef Roland Pfister informiert die Medien über die vier gefundenen Leichen im Wohnhaus.
23. Dezember 2015: Zwei Tage nach der Bluttat sind die Opfer identifiziert: Es handelt sich um Carla Schauer (†48), ihre beiden Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie dessen Freundin Simona (†21).
Mit Flugblättern sucht die Polizei bald in Rupperswil nach Personen, die Auskunft zur Bluttat mit den vier Personen machen können.
Auf dem Flugblatt ist auch dieses Bild von Carla Schauer (†48) zu sehen, aufgenommen von einer Überwachungskamera: Sie hebt Geld an einem Bankschalter in Wildegg ab. Es sind zirka 9000 Franken.
Später veröffentlicht die Polizei auch dieses Bild: Carla Schauer hebt knapp 20 Minuten nach dem ersten Geldbezug in Wildegg an einem Geldautomaten in Rupperswil 1000 Euro ab.
Trauerbekundungen beim Haus im Rupperswiler Spitzbirrli-Quartier, wo die vier getöteten Personen gefunden wurden.
Die Ermittlungsarbeiten zum Tötungsdelikt in Rupperswil reissen auch über die Feiertage nicht ab.
Für die Ermittler bedeutet der Fall Knochenarbeit: Ein Polizist leuchtet in einen Schacht.
8. Januar 2016: In Rupperswil findet ein Gedenk-Gottesdienst für die Opfer statt.
Rund 500 Personen wohnten dem Trauer-Gottesdienst bei. Wegen des grossen Andrangs mussten rund 200 Gäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen.
Der Schock über die schreckliche Tat sitzt tief: Trauernde geben sich Halt
21. Januar 2016: Die Aargauer Staatsanwaltschaft gelangt an die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY – ungelöst". Im April wird der Mordfall von Rupperswil in München aufgezeichnet.
18. Februar 2016: Polizei und Staatsanwaltschaft informieren erstmals ausführlich über die Geschehnisse in Rupperswil an einer Pressekonferenz.
An dieser Pressekonferenz setzen die Behörden eine Belohnung von bis zu 100'000 Franken für Hinweise auf die Täterschaft aus.
Aus der Bevölkerung gehen hunderte Hinweise ein – keiner führt die Polizei auf die richtige Spur. Um den Vierfachmord von Rupperswil aufzuklären, haben die Aargauer Untersuchungsbehörden einen Aufwand betrieben wie noch nie zuvor.
13. Mai 2016: Fast fünf Monate nach dem Tötungsdelikt laden Polizei und Staatsanwaltschaft kurzfristig zu einer zweiten grossen Pressekonferenz ein.
Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht enthüllt: Der Täter ist gefasst! Es handelt sich um einen 33-Jährigen aus Rupperswil, der nicht vorbestraft ist.
Der mutmassliche Mörder von Rupperswil: Thomas N. war jahrelang Fussball-Trainer und betreute C-Junioren.
Seine Fussballkollegen beschreiben ihn als Einzelgänger und guten Trainer.
In diesem Haus in Rupperswil – nur wenige Meter vom Haus der Familie Schauer entfernt – wohnte Thomas N.
Diesen Rucksack mit Tatutensilien für den nächsten Mord hat die Polizei im Haus von Thomas N. sichergestellt.
Die Haustür des Gebäudes wurde von der Polizei – nach einer Hausdurchsuchung – amtlich versiegelt.
Wenige Tage nach der Ergreifung des Täters wird bekannt: Die Rechtsanwältin Renate Senn wird den Mörder von Rupperswil vor Gericht vertreten.
21. Dezember 2016: Ein Jahr nach der Tat gab es in Rupperswil keine Gedenkfeier. Ammann Ruedi Hediger: «Die Wunden «sind am Verheilen.»
7. September 2017: Staatsanwältin Barbara Loppacher von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhebt Anklage.
13. März 2018: In diesem Saal in Schafisheim soll die Verhandlung stattfinden.

Der mutmassliche Täter Thomas N. und das Mordhaus in Rupperswil (Fotomontage)

Fotos: HO und Sandra Ardizzone / Montage: az

Der Prozess gegen Thomas N. beginnt am 13. März um 8.15 Uhr. Während vier Tagen wird sich der geständige Mörder vor Gericht für seine Taten verantworten müssen. Am 21. Dezember 2015 ermordete der damals 33-Jährige in Rupperswil Carla Schauer, ihre beiden Söhne (†13) und (†19) sowie die Freundin (†21) des älteren. Davor hatte er die Opfer in seine Gewalt gebracht, von der Mutter Geld erpresst und sich sexuell am jüngeren Sohn vergangen. Nach der grausamen Tat legte er Feuer und entkam unerkannt aus dem Haus. Fünf Monate später wurde Thomas N. in Aarau verhaftet. Die Tatwaffe wurde nie gefunden; nach eigenen Aussagen entsorgte er das Küchenmesser in einem öffentlichen Abfalleimer.

Zwei Gutachten als Basis

Nun geben die Aargauer Behörden in einer Mitteilung weitere Einzelheiten zur Gerichtsverhandlung bekannt. Am ersten von vier Prozesstagen werden demnach zwei Gutachter befragt. Bislang wurde von offizieller Seite nie bestätigt, dass zwei Fachpersonen den Beschuldigten psychiatrisch begutachtet haben. Die Staatsanwaltschaft wird ihren Strafantrag für Thomas N. zwar erst am Prozess bekannt geben. Doch weil es zwei Gutachten gibt, dürfte sie eine lebenslange Verwahrung fordern. Dies ist nur möglich, wenn zwei erfahrene und voneinander unabhängige Experten zum Schluss kommen, dass der Beschuldigte nicht therapierbar sei.

So sieht es die Bundesverfassung vor, nachdem 2004 die Mehrheit der Stimmberechtigten die Verwahrungsinitiative angenommen hatte. Sexual- oder Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuft werden, sollen bis ans Lebensende verwahrt werden. Eine Neubeurteilung ist nur dann möglich, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben, dass der Täter geheilt werden kann und keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt. Und: Sollte die Verwahrung aufgehoben werden, müssen die Behörden die Verantwortung für einen allfälligen Rückfall übernehmen. Allerdings hat das Bundesgericht bislang jede lebenslange Verwahrung aufgehoben, die angefochten wurde.

Der Vierfachmord in Rupperswil sorgte international für Schlagzeilen, entsprechend gross ist das öffentliche Interesse am Prozess. Weil der Gerichtssaal in Lenzburg viel zu klein ist, findet die Verhandlung bei der Mobilen Polizei in Schafisheim statt. Doch auch der dortige Theoriesaal dürfte angesichts des riesigen Interesses platzmässig an seine Grenzen stossen.

Andere Säle geprüft

Wer an der Verhandlung teilnehmen will, muss sich anmelden. «Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können», heisst es in der Mitteilung der Gerichte des Kantons Aargau. Auf Nachfrage erklärt Mediensprecherin Nicole Payllier: «Es handelt sich um den grössten Saal im Kanton Aargau, der die Anforderungen erfüllt.» Primär müssten die Sicherheit und der geordnete Ablauf der Verhandlung gewährleistet sein. Zudem müsse der Saal über die nötige Infrastruktur verfügen – eine Turnhalle beispielsweise könnte diese Kriterien nicht erfüllen. Geprüft worden seien auch andere Standorte, sagt Payllier. Unter anderem das Kantonale Zivilschutzausbildungszentrum in Eiken und der Gemeindesaal in Untersiggenthal, wo vor sechs Jahren der Mordprozess im Fall Lucie stattfand. Doch letztlich fiel die Wahl auf den Standort der Mobilen Polizei in Schafisheim – auch, weil die Aargauer Behörden damit gute Erfahrungen gemacht haben. Hier traten Vertreter von Staatsanwaltschaft und Polizei im Mai 2016 an die Öffentlichkeit und verkündeten: «Der Täter ist gefasst.» Und im gleichen Saal fand im Dezember 2014 der Prozess im Mordfall Gränichen statt, der auf grosses Publikums- und Medieninteresse stiess.

Damals durften sämtliche Besucher den Saal nur durch eine Sicherheitsschleuse betreten; zwei Polizisten wichen dem an Händen und Füssen gefesselten Beschuldigten nicht von der Seite. Welche Sicherheitsmassnahmen für den bevorstehenden Prozess ergriffen werden, verrät Nicole Payllier nicht. Sie sagt lediglich: «Es wird ein Sicherheitsdispositiv geben.» Offen bleibt auch die Frage nach den Namen der Richter. Die Besetzung des Gerichts werde praxisgemäss im Voraus nicht öffentlich bekannt gegeben, sagt Payllier. «Die Gründe hierfür liegen in der erforderlichen Unbefangenheit und Unabhängigkeit der Richter.»

Akten füllen 88 Ordner

Das Bezirksgericht wird über eine lange Liste von Anklagepunkten zu entscheiden haben, welche die Staatsanwaltschaft Thomas N. vorwirft: mehrfacher Mord, mehrfache räuberische Erpressung, mehrfache Freiheitsberaubung, mehrfache Geiselnahme, mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache sexuelle Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfache strafbare Vorbereitungshandlungen. Die Verfahrensakten füllen 88 Bundesordner. Wann die Prozesstage jeweils enden werden, ist offen – die Dauer richte sich nach dem konkreten Zeitbedarf, teilen die Gerichte Aargau mit.