Thomas N., der beschuldigte Vierfachmörder von Rupperswil, wird bei der Berufungsverhandlung vor dem Aargauer Obergericht nicht auftauchen. "Der Beschuldigte wurde auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung vom 13. Dezember 2018 dispensiert", teilt Gerichtssprecherin Nicole Payllier mit.
Wie Thomas N. sein Gesuch begründet hat und warum das Gericht ihn daraufhin dispensiert hat, dazu könne sie nichts anfügen, sagt sie auf Nachfrage.
Gemäss Strafprozessordnung sind für eine Dispensation zwei Voraussetzungen nötig: Eine beschuldigte Person muss "wichtige Gründe" geltend machen. Und ihre Anwesenheit an der Verhandlung muss nicht erforderlich sein.
Lebenslängliche Verwahrung gefordert
Die Berufungsverhandlung beschränke sich damit auf die Befragung der Sachverständigen und die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft fordert erneut eine lebenslängliche Verwahrung für Thomas N., zudem sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme aufzuheben. Weiter fordert die Staatsanwaltschaft ein lebenslanges Verbot für berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen.
Thomas N. fordert Aufhebung der Verwahrung
Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Thomas N. im Prozess zum Vierfachmord Rupperswil am 16. März 2018 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung. Thomas N. wehrte sich gegen die ordentliche Verwahrung. Er fordert in seiner Berufung, dass sie ersatzlos aufzuheben sei.
Die übrigen Punkte (insbesondere die Schuldsprüche, die verhängte lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen) haben weder Thomas N. noch die Staatsanwaltschaft angefochten. Sie sind damit rechtskräftig.
Vier Menschen ermordet
Thomas N. hatte am Montag, 21. Dezember 2015, eines der grauenvollsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte verübt. Der 34-Jährige ermordete in einem Einfamilienhaus in Rupperswil Carla Schauer (†48), ihre beiden Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie dessen Freundin Simona F. (†21).
Zuvor hatte sich der pädophil veranlagte Täter schwer am jüngeren Sohn vergangen. Nach den Tötungen zündete er die vier Leichname an und flüchtete mit einer Beute von rund 10'000 Franken Bargeld. Er hatte die Mutter erpresst, das Geld bei Banken in der Nähe abzuheben. Am 12. Mai 2016 wurde er von den Aargauer Ermittlern in Aarau festgenommen. Er hatte bereits weitere Familien ausgekundschaftet, um weitere ähnliche Verbrechen zu begehen.
Vierfachmord Rupperswil – von der Tat bis heute:
Vierfachmord Rupperswil – von der Tat bis heute
21. Dezember 2015: an diesem Tag kommt es zum Vierfachmord: Kurz vor Mittag geht bei der Feuerwehr Rupperswil-Auenstein ein Notruf über einen Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil ein.
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Beim Einsatz finden Feuerwehrleute vier verkohlte Leichen im Haus.
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Schnell ist klar: Es handelt sich um ein Verbrechen. Die Opfer waren gefesselt und wiesen Stich- und Schnittverletzungen auf.
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Auf dem Flugblatt ist auch das Bild von Carla Schauer (†48) zu sehen, wie sie am Tag wenige Stunden vor ihrem Tod an einem Geldautomaten in Rupperswil 1000 Euro abhebt.
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Später taucht auch dieses Bild einer Überwachungskamera auf: Carla Schauer hebt knapp 20 Minuten nach dem Bancomat-Bezug weiteres Geld an einem Bankschalter in Wildegg ab. Es sind zirka 9000 Franken.
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