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Ein Autofahrer hat sich vergeblich gegen die Verurteilung wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn gewehrt. Die Bundesrichter stützten sich auf den Polizei-Rapport. Denn die Kamera im zivilen Polizeiauto hatte das Manöver nicht gefilmt.
Ein Autofahrer hat sich vergeblich gegen die Verurteilung wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn gewehrt. Er versuchte erfolglos, die Aussagen von Aargauer Polizisten zu entkräften, die ihn bei seinem Manöver beobachtet hatten.
Im Mai 2016 überholt ein Personenwagenlenker ein anderes Fahrzeug rechts auf der Autobahn A1 im Aargau: Der Fahrer lenkt den Wagen von der Überhol- auf die Normalspur, erhöht die Geschwindigkeit, lässt ein Fahrzeug links hinter sich und steuert dann zurück auf die Überholspur. Zumindest notieren das zwei Polizisten in zivil, die das verbotene Manöver beobachtet haben, im Rapport.
Das Aargauer Obergericht verurteilte den Lenker im Juli 2017 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Nichtmitführen von Führer- und Fahrzeugausweis zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken sowie einer Verbindungs- und Übertretungsbusse von 400 Franken. Das Urteil stützte sich auf den Rapport und die Aussagen der Beamten vor Bezirks-
gericht. Die Video-Aufzeichnung hatte wegen eines Aufnahmefehlers nicht funktioniert, die Polizisten bemerkten dies erst auf dem Posten. Die grobe Verletzung der Verkehrsregeln hat in der Regel den Entzug des Führerausweises zur Folge. Darüber entscheidet das Strassenverkehrsamt in einem separaten Verfahren.
Der verurteilte Lenker zog daraufhin mit einer Beschwerde vor Bundesgericht. Er forderte die Rückweisung des Urteils sowie 4000 Franken Entschädigung für das Gerichtsverfahren. Die Aussagen der beiden Beamten ein halbes Jahr nach dem Vorfall seien unpräzise und nicht kohärent gewesen. Sie hätten sich in der irrigen Annahme, dass der Vorgang auf Video aufgezeichnet werde, überhaupt nicht auf das Geschehen konzentriert.
Die Polizisten hätten auch nicht mehr sagen können, ob er ein oder zwei Autos rechts überholt habe, und seien sich bei der von ihnen und vom Beschwerdeführer gefahrenen Geschwindigkeit uneinig gewesen. Zudem habe es sich um erlaubtes Rechtsvorbeifahren und nicht um ein Rechtsüberholen gehandelt (siehe Box rechts). Er sei mit konstanter Geschwindigkeit an den anderen Autos vorbeigefahren. Deren Lenker hätten das Tempo auf der Überholspur verlangsamt, argumentierte der Verurteilte in der Beschwerde.
Das Bundesgericht erkannte allerdings keine Rechtsfehler der Vorinstanz und liess den Beschwerdeführer abblitzen. Es sah keinen Grund, am Rapport und den Aussagen der Polizisten vor Gericht zu zweifeln. Es sei nicht entscheidend, dass die Beamten sich bei der Einvernahme dort nicht mehr im Detail an das Überholmanöver erinnerten. Es liege auf der Hand, dass wegen des Zeitablaufs und des häufigen Einsatzes zur Verkehrsüberwachung Wissenslücken auftreten. Die Beamten hätten diese offen eingeräumt und den im Rapport festgehaltenen Ablauf grundsätzlich glaubhaft bestätigt.
Die Bundesrichter haben dem Beschwerdeführer zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken auferlegt. Über alle drei Instanzen dürften sich die Gerichts- und Anwaltskosten für den Verkehrssünder auf über 10'000 Franken belaufen.
Rechtsüberholen, wie im aktuellen Fall, ist nicht zu vergleichen mit dem Rechtsvorbeifahren. Im März 2016 sorgte das Bundesgericht für Aufsehen, als es einen Autofahrer auf seine Beschwerde hin freisprach. Er war im Kolonnenverkehr auf der A1 bei der Raststätte Grauholz im Kanton Bern von der zweiten Überholspur auf die Normalspur gewechselt. Während sich der Verkehr auf den Überholspuren verlangsamte, hielt er sein Tempo von 90 km/h und zog auf der Normalspur an zwei Autos vorbei. Zentrale Argumentation des Bundesgerichts damals: Das passive Rechtsvorbeifahren bei dichtem Verkehr sei unterdessen alltäglich. Es lasse sich kaum vermeiden und führe nicht zu gefährlicheren Verkehrssituation. Möglicherweise sei es eine Verkehrsregelverletzung, aber weder ein schweres Verschulden noch grobe Fahrlässigkeit.
Das Urteil blieb nicht ohne Folgen: Das Bundesamt für Strassen will die Regeln lockern und führt 2018 eine Anhörung zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes durch. Damit soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Durch den "Handorgeleffekt" müssen Fahrer auf der rechten Spur abbremsen, wenn sich der Verkehr auf einer Überholspur verlangsamt und sie sich nicht strafbar machen wollen.