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Sie kämpfte nicht mit der Peitsche, sondern mit herabsetzenden Äusserungen. Jetzt ist die 34-jährige Domina rechtskräftig verurteilt.
Kriemhild (34, Name geändert) hat im September von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Post erhalten: einen Strafbefehl. Darin nennt die Staatsanwaltschaft wie üblich den Beruf der Beschuldigten: Domina. Was aber beschert einer Vertreterin dieses Gewerbes einen Strafbefehl, wenn sie nicht gerade im Übereifer einen Kunden auf strafrechtlich relevante Art traktiert hat?
«Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb», nennt die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt, der Kriemhild zur Last gelegt wird. Das Urteil aus Lenzburg: eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, eine Busse von 500 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 900 Franken. Doch Kriemhild ficht den Strafbefehl an. Damit geht ihr Fall ans Bezirksgericht Aarau.
Zur Verhandlung vor Gerichtspräsidentin Bettina Keller-Alder erscheint freilich bloss Brunhild (Name geändert), die Privatklägerin – Domina auch sie – mit ihrem Anwalt. Kriemhild dagegen lässt sich nicht blicken, zum Showdown kommt es nicht. Damit gilt, wie die Gerichtspräsidentin feststellt, der Strafbefehl als akzeptiert. Sprich: Er wird rechtskräftig.
Der am Vortag noch beigezogene Anwalt habe Kriemhild wohl klargemacht, dass sie auf verlorenem Posten stehe, vermutet der Gegenanwalt, der auch gleich einen Titelvorschlag für die Berichterstattung zur Hand hat: «Verdrängungskampf im Milieu».
Was den Nagel auf den Kopf trifft. Das geht aus der Schilderung des Sachverhalts im Strafbefehl hervor: Kriemhild arbeitete und lebte in Brunhilds Erlinsbacher Studio – bis sie Lust bekam, sich selbstständig zu machen. Just in der andern Hälfte des gleichen Gebäudes. Kriemhild reichte ein Baugesuch ein. Es ging um eine Nutzungsänderung: Der Wohnraum sollte in einen Massageraum – in ein «Themenzimmer» – umgewandelt werden. Doch die Bewilligung für ihr eigenes Domina-Studio erhielt Kriemhild, anders als Brunhild, nicht.
Installieren konnte sich Kriemhild dann im Kanton Solothurn. Was sie dort einrichtete, liess sie in einer Textnachricht eine Mitarbeiterin von Brunhild wissen: «Hab sm (sado-maso) Keller, bizarr Wohnung, Klinikraum und Outdoor sm Garten für Sessions im Freien (uneinsehbar für andere).»
Wollte Kriemhild Brunhilds Mitarbeiterin abwerben? – Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass sie sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig machte. Sie habe Brunhilds Geschäftsverhältnisse «durch unrichtige, irreführende und unnötig verletzende Äusserungen herabgesetzt». Denn Kriemhild schrieb auch: «Sag nicht, du bist in der Wohnung von P. (gemeint Brunhild), wenn ja, wollt ich dich nur kurz warnen, dass diese Wohnung gerade unter Beobachtung steht, weil sie nicht bewilligt ist für andere Frauen (nur für die Vermieterin selber ist sie bewilligt).» Kurz: «Besser, du meidest diese Adressen in L. und E., weil Polizei ist informiert darüber!»
Dass Brunhild nicht über eine Bewilligung für ihr Studio verfügte, war gelogen. Mit der Warnung, dass sich die Mitarbeiterin durch ihre Tätigkeit dort strafbar machen würde, so die Staatsanwaltschaft, habe Kriemhild die Berufskollegin verunsichern wollen. Mit ihren Äusserungen habe sie «die Dienstleistung der Privatklägerin in unnötiger Weise herabgesetzt». Brunhild sei dadurch im Wettbewerb mit andern Studios benachteiligt worden. Sie habe deswegen Absagen angestellter Dominas erhalten und habe damit rechnen müssen, weitere zu erhalten.