Lenzburg
Strafe fast abgesessen, doch der Prostituierten-Mörder kommt nicht frei

Fast 13 Jahre hat der 51-jährige Prostituierten-Mörder von Egliswil hinter Gittern gesessen. Eigentlich könnte er bald in Freiheit entlassen werden. Doch genau das wird nicht geschehen. Das hat das Bezirksgericht Lenzburg entschieden.

rosmarie mehlin
Drucken

Die vergangenen 12 Jahre, zehn Monate und zehn Tage hat U. H. in Haft verbracht. In knapp zwei Monaten hat er die Zuchthausstrafe abgesessen, verbunden mit ambulanter Therapie, zu der er 2004 vom Bezirksgericht Lenzburg wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden war. In Freiheit wird er aber nicht entlassen. Nachdem zwei aktuelle Gutachten eine erhebliche Gefahr festhalten, U. H. könnte innert zwei Jahren nach seiner Entlassung wieder straffällig werden, forderte der Staatsanwalt die Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine stationäre Massnahme. Darüber wurde gestern vor Bezirksgericht Lenzburg entschieden.

U. H. hatte im August 2002 in Egliswil die 49-jährige Prostituierte K. mit 31 Messerstichen getötet. Er hatte sie über alles geliebt – sie hatte ihn nur ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Seine gesamten Ersparnisse, plus Beteiligungen von Familienmitgliedern – insgesamt 300 000 Franken – hatte er K. im Verlauf von rund zehn Jahren übergeben gehabt. «Schliesslich waren die ewigen, wie soll ich sagen, Finanzdiskussionen eskaliert. Heute würde ich es nicht mehr tun», sagte U. H. gestern vor Gericht. Er sagte auch, dass er keine sexuellen Bedürfnisse mehr habe. Dem widersprechen die Akten: Als U. H. zunächst in offeneren Anstalten inhaftiert war, hatte er mehrfach Kontakte zum Rotlichtmilieu aufgenommen, obwohl ihm das verboten war. Seit fast zwei Jahren sitzt er nun in der JVA Lenzburg, arbeitet in der Druckerei, liest in der Freizeit – «Bücher über Geschichte, Politik. Geografie» – oder schaut fern, «am liebsten Fussball und Tennis». Sein grau meliertes Haar ist kurz geschnitten, das weisse Hemd spannt arg über dem dicken Bauch, an den Füssen trägt er schwarze Clocs.

Er sei, sagt U. H., nicht einverstanden mit einer stationären Massnahme. «Das Eine oder Andere könnte ja ambulant therapiert werden. Etwa das mit der Sexualität, dass ich nicht mehr zu Frauen gehen müsste, zu denen ich nicht darf.» Er möchte eine eigene Wohnung haben, normal schaffen gehen – «beim Coop im Lager oder so» – in einem Männerchor und einem Jassklub mitmachen und eine anständige Frau finden, «eine Krankeschwester oder eine die im Büro arbeitet.»

Auf die Frage von Gerichtspräsident Daniel Aeschbach, wo und wie er eine solche Frau finden wolle, druckste U. H. herum, wusste keine Antwort. Sein Anwalt stellte die Frage in den Raum, ob U. H. aufgrund seiner kognitiven und intellektuellen Ressourcen überhaupt fähig sei für eine Massnahme und plädierte für die ordentliche Entlassung aus dem Vollzug nächsten Monat.

Das Gericht aber folgte dem Staatsanwalt. «Eine solche nachträgliche Anordnung ist zwar nicht unproblematisch, aber rechtlich machbar und dient der Vermeidung weiterer Gewalttaten», so Präsident Aeschbach. Eine stationäre Massnahme dauere zwar mindestens fünf Jahre, sei indes milder als eine Verwahrung. U. H. sei nicht «Jack the Ripper», leide aber nach wie vor an einer schweren Persönlichkeitsstörung. «Das Problem ist, dass er sich immer wieder in Abhängigkeiten begibt, in denen die Gefahr von Enttäuschungen gross ist.»