Lenzburg
Stachelhalsband am Hund: Studentin wird wegen Tierquälerei verurteilt

Eine 21-jährige Biologie-Studentin legte dem Familienhund ein Stachelhalsband an und wurde auf dem Spaziergang prompt von Polizisten erwischt. Florence H.(Name geändert) hat das Halsband aber nicht selber gekauft. Ihr Vater erwarb es in St. Moritz.

Janine Müller
Drucken
Ein ähnliches Stachelhalsband benutzte Florence H. Fotalia

Ein ähnliches Stachelhalsband benutzte Florence H. Fotalia

bastelheld - Fotolia

Sie weint bitterlich, flüchtet sich in die Arme ihres Vaters. Soeben hat die 21-jährige Florence H. (Name geändert) das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg erhalten: Verurteilt wegen Tierquälerei. Die Biologie-Studentin hatte dem Familienhund ein Stachelhalsband umgelegt. Die sind in der Schweiz verboten. Das Halsband benutzte sie, obwohl sie bereits bei der Einvernahme betont hatte, dass sie es «schon brutal» finde, so ein Halsband.

Vater hat Halsband gekauft

Es war denn auch nicht die junge Frau, die es angeschafft hat. Ihr Vater, Arzt und passionierter Jäger mit Lizenzen in einigen europäischen Ländern, hat es in St. Moritz gekauft. Dass das Halsband in der Schweiz illegal ist, habe er nicht gewusst, sagt er vor Gericht als Zeuge. Erklärte, dass er mit seinem Hund, einem Jagdhund der Rasse Tiroler Bracke, in Bremen (D) eine Ausbildung absolviert habe. Dort habe man ihm ein solches Halsband empfohlen.

Hund gehört Vater und Bruder

Florence H. hat wenig zu tun mit dem Rüden. Der Hund gehöre dem Vater und dem Bruder. Sie gehe nur mit ihm spazieren, wenn niemand Zeit dafür habe. Das tat sie Anfang Januar dieses Jahres in Lenzburg. Gemäss ihren Aussagen war das Stachelhalsband das einzige verfügbare Halsband. «Ich wusste nicht einmal recht, wie ich es dem Hund anziehen muss», sagt sie vor Gericht.

Auf dem Spaziergang löste sich das Halsband. Doch kurz davor entdeckten Polizisten, die mit ihren eigenen Hunden trainierten, die junge Frau mit dem Vierbeiner. Sie erkannten das Stachelhalsband. Während Florence H. versuchte, dem Hund das Halsband wieder anzulegen, gab es ein Gewirr. «Die Stacheln zeigten dabei gegen aussen und auch gegen innen», sagt sie. Ein Polizist wies sie darauf hin, dass diese Halsbänder verboten sind und erstattete Anzeige.

Eltern mehrmals darauf angesprochen

Die Stimme von Florence H. zittert, wenn sie Gerichtspräsidentin Eva Lüscher Antwort gibt. Die elegant gekleidete Frau wirkt unsicher, schüchtern. Sie betont immer wieder, dass sie nicht wusste, dass das Halsband illegal ist. «Ich habe meine Eltern mehrmals gefragt, ob das Halsband legal ist», sagt sie. Im Wissen darum, dass ihre Eltern bereits einmal ein Elektrohalsband verwendet hatten – die sind ebenfalls illegal.

Doch Unwissenheit schützt selten. «Ich gehe davon aus, dass Sie aus diesem Urteil ihre Lehren ziehen», sagt Lüscher am Ende der Verhandlung. Florence H. wird zu einer Geldstrafe von 1000 Franken bedingt verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Eine Busse von 150 Franken muss sie aber bezahlen.