Krankenkassen
So lebt es sich auf der schwarzen Liste

Weil er seine Krankenkasse nicht mehr bezahlen konnte, aber keine Sozialhilfe beanspruchen wollte, steht Martin Weiss auf der Liste der säumigen Prämienzahler. Er wird nur noch im Notfall behandelt.

Aline Wüst
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Der 63-jährige Martin Weiss wartet auf die ihm zugesprochene IV-Rente.

Der 63-jährige Martin Weiss wartet auf die ihm zugesprochene IV-Rente.

Chris Iseli

Niemand möchte auf einer schwarzen Liste stehen. Auch Martin Weiss nicht, der Marktfahrer, der 35 Jahre lang Lederware feilbot und heute gesundheitlich schwer angeschlagen ist. Sein Name steht trotzdem auf der Liste.

Was ihm wiederfahren ist, hat der 63-jährige Weiss auch Bundesrat Alain Berset mitgeteilt. Überhaupt korrespondiere er regelmässig mit Bundesräten – wobei ihm schon klar sei, dass diese ihm nicht persönlich antworten.

Weiss lebt kein konventionelles Leben. Die letzten 15 Jahre wohnte er im Wohnmobil auf dem Parkplatz der Badi Lenzburg. Er lebt bescheiden. Der Kaffee im Restaurant sei sein kleiner Luxus.

Geschrieben hat er dem Bundesrat, dass er sich im Mai 2012 bei der IV angemeldet habe. Weiss leidet unter einem chronischen Rückenleiden, er hatte einen Herzinfarkt, Borreliose und einen Bandscheibenvorfall. Vor drei Jahren spürte er: «Das geht nicht mehr.» Darum meldete er sich bei der IV.

30000 Betreibungen jährlich

Die Liste säumiger Versicherter wurde per 1. Juli 2014 eingeführt. Diese schwarze Liste ist eine Reaktion darauf, dass aufgrund nicht bezahlter Prämien und Kostenbeteiligungen jährlich 30 000 Aargauer betrieben werden müssen. Der Kanton muss 85 Prozent der daraus entstehenden Verlustscheine übernehmen. 2012 waren 9,5 Millionen Franken ausstehend, der Kanton musste also 8 Millionen Franken bezahlen. Der Regierungsrat will mithilfe der schwarzen Liste jährlich eine halbe Million Franken einsparen. Und so funktioniert die schwarze Liste: Wenn eine versicherte Person betrieben wird, wird die Sozialversicherung Aargau (SVA Aargau) von der Krankenkasse informiert. Die SVA Aargau wiederum informiert säumigen Zahler und eröffnet eine 30-tägige Frist für die Zahlung. Wird diese Frist nicht genutzt, kommt die versicherte Person auf die Liste und wird mit einem Leistungsaufschub belegt. (Wua)

Weiss wartete zwei Jahre auf den Entscheid der IV und damit auf seine Rente. Seinen Marktstand hat er verkauft. Bei der Sozialhilfe wollte er sich nicht anmelden. Sein Essen und die Miete für den Standplatz des Wohnmobils vor der Badi bezahlte er von seinem Ersparten. Nicht mehr bezahlt hat er seine Krankenkasse. «Dazu reichte das Geld nicht.»

Im Juni 2014 teilte ihm die Aargauer Sozialversicherung (SVA Aargau) dann endlich mit, dass der Entscheid gefällt wurde und er eine 100-prozentige Rente zugesprochen bekomme. Da er nun 63 Jahre alt sei, 35 Jahre lang als Marktfahrer selbstständig war und eine seinem Leiden angepasste Tätigkeit bloss noch zu weniger als 50 Prozent zumutbar sei. Weiss ist froh über den Entscheid. Geld hat er allerdings bis heute noch immer keines bekommen.

Im September kommt dann erneut ein Brief von der Aargauer Sozialversicherung. Diesmal wird ihm mitgeteilt, dass sein Name nun auf der Liste der säumigen Prämienzahler stehe. Das bedeutet: Martin Weiss kann nun keine medizinischen Leistungen mehr beziehen. Behandelt wird er nur noch im Notfall.

Forciert wurde die Einführung der schwarzen Liste von bürgerlichen Politikern. Es soll ein Druckmittel sein für Leute, die ihre Krankenkassenprämie zwar bezahlen könnten, es aber nicht tun.

In diesem Punkt fühlt Weiss sich ungerecht behandelt. Schliesslich habe er seine Krankenkasse wirklich nicht bezahlen können. Nun habe er keinen Zugang mehr zu lebenswichtigen Medikamenten. «Wenn ich die Mittel für den Bluthochdruck nicht mehr einnehmen kann, verjagt es mich irgendwann.» Zudem brauche er Blutverdünner.

Auch Susanne Hochuli, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), hat einen Brief von Weiss bekommen. Er schrieb: «Durch diese Situation komme ich in ernste Bedrängnis, da ich mir die notwendigen Therapien nicht leisten kann. Das kann zu meinem vorzeitigen Tod führen.» Vergangene Woche hat Weiss eine Antwort bekommen von Regierungsrätin Hochuli.

Enrico Kopatz, Mediensprecher des DGS, gibt Auskunft über die Antwort. Man habe Martin Weiss empfohlen, sich raschmöglichst bei seiner Wohnsitzgemeinde beraten zu lassen. Die dortigen Fachpersonen würden die Optionen, die sich für die jeweilige Situation eigneten am besten kennen. Dazu gehöre auch Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zu beantragen, sagt Kopatz.

Das heisst: Erst wenn Weiss Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen bezöge, würde er von der Liste gelöscht und der Leistungsaufschub aufgehoben.

Denn wer Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen bezieht oder noch keine 18 Jahre alt ist, darf von Gesetzes wegen nicht auf der schwarzen Liste geführt werden.

Mediensprecher Enrico Kopatz sagt: «Ansonsten gibt es bisher keinerlei Begleitmassnahmen für Sonder- oder Härtefälle.» Er fügt aber hinzu, dass Bestrebungen zur Einführung von begleitenden Massnahmen laufen, um Fälle abzufangen, wie den von Martin Weiss.

Der ehemalige Marktfahrer findet das Ganze seltsam. Falls er seine IV-Rente bis zum 7. November nicht ausbezahlt bekomme, bleibe ihm aber nichts anderes übrig, als auf die Gemeinde zu gehen und dort um Hilfe zu bitten.