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Am 1. März findet in Seon eine auserordentliche Gemeindeversammlung statt. Nebst Umzonungen sind ein Wettbewerbskredit über 120'000 Franken für den neuen Kindergarten sowie ein Planungskredit als Anteil von Gesamtbaukosten in der Höhe von 250'000 Franken traktandiert.
Diese zwei traktandierten Geschäfte können nicht bis zur nächsten Sommergmeind warten: der Projektierungskredit für den Neubau eines Doppelkindergartens und die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung- und Kulturland.
An der Gemeindeversammlung im letzten November wurde der Standort für den neuen Kindergarten festgelegt. Er soll im «Schönbühl» zu stehen kommen. An diesem Standort steht bereits ein Kindergarten, der schon länger in einem schlechten Zustand war und nach starken Regenfällen im letzten Sommer evakuiert werden musste. Schulraumabklärungen in Seon haben ergeben, dass ab 2021 ein konstanter Bedarf von sechs Kindergartenabteilungen besteht. Für den Ausbau auf sechs Abteilungen sei der Standort Schönbühl sehr gut geeignet, heisst es in den Unterlagen zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung. Zumal im «Schönbühl» auch der grösste Raumbedarf bestehen werde. Aus diesen Gründen ist im «Schönbühl» ein Doppelkindergarten projektiert. Der Gemeinderat wird maximal sechs Architekturbüros zu einem Projektwettbewerb einladen. Jedes Büro erhält für die Teilnahme eine Entschädigung von 6000 Franken. Traktandiert für die Gemeindeversammlung sind ein Wettbewerbskredit über 120'000 Franken sowie ein Planungskredit als Anteil von Gesamtbaukosten in der Höhe von 250'000 Franken. Geplant sei, dass der Gemeindeversammlung vom November 2019 ein Baukredit unterbreitet werde und der neue Doppelkindergarten spätestens auf das Schuljahr 2021/2022 bezogen werden könne.
Die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland ist ein gewichtiges Traktandum. Es sind diverse Umzonungen vorgesehen. Während der öffentlichen Auflage sind 38 Einwendungen eingegangen, wovon 16 teilweise oder gesamthaft zugestimmt wurden.
Die wichtigsten Änderungen im Bauzonenplan betreffen das Dorfzentrum sowie die Gebiete Heidegraben und die Hinterbergstrasse. Die Mischzone zwischen Seetal- und Unterdorfstrasse wird für eine dichtere Bebauung zur Kernzone, in der viergeschossige Bauten zulässig sind. Auch das Gebiet zwischen Postweg und Aabach wird neu zur Kernzone ernannt. Im «Heidegraben» wird das bis anhin gewerblich genutzte Gebiet ebenfalls umgezont, damit der Anteil von Wohnungen erhöht werden kann. Das Gebiet an der Hinterbergstrasse wird neu der Bauzone zugewiesen.
Zu einer Änderung kommt es auch in der Industriezone Giessi der Emil Suter Maschinenfabrik AG. Diese wird zur Wohnzone, das Gebiet erhält eine Gestaltungsplanpflicht. Wie in anderen Gemeinden muss auch in Seon der Fussballplatz an die Anforderungen des Aargauischen Fussballverbands angepasst werden. Dafür wird die Sportanlage Zelgli erweitert und die notwendige Fläche von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont.
Die Kompensation für die Einzonungen erfolgt mittels Auszonungen der Grünzonen Musterplatz und Fornholz. Es werden insgesamt netto 1542 Quadratmeter Bauzonen ausgezont. Mit der Revision des Baugesetzes vom 1. Mai 2017 wurde eine Mehrwertabgabe als Ausgleich von Ein- und Umzonungen eingesetzt. Von der Mehrwertabgabe betroffen sind Grundstücke, die in eine Bauzone eingezont werden. Oder auch Umzonungen innerhalb Bauzonen, wenn das Grundstück vor der Umzonung in einer Zone liegt, in der das Bauen verboten oder nur für öffentliche Zwecke zugelassen war. Die Gemeinden können den Abgabesatz des Mehrwerts von 20 auf maximal 30 Prozent erhöhen, der Gemeinderat Seon hat die Mehrwertabgabe auf 30 Prozent festgesetzt.