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Das Bezirksgericht Lenzburg hat Thomas N. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zudem eine ordentliche Verwahrung angeordnet. Vielen Rupperswilern geht das Urteil nicht weit genug.
Herbert Baumann aus Rupperswil ist mässig zufrieden mit dem Urteil: «Es gibt nichts zu therapieren. Man kann ihn nur einsperren.» Das Wichtigste sei nun, dass Thomas N. nicht mehr rauskomme.
«Ich finde, das Urteil ist zu mild», sagt ein anderer Einwohner von Rupperswil zu «Tele M1», als das Urteil feststeht. «Jemand, der vier Personen umgebracht hat, hat es nicht verdient, selber weiterzuleben.»
Anders sieht es ein weiterer Anwohner. Dieser hält das Urteil für «ausgeglichen»: «Was er gemacht hat, ist absolut grausam und brutal. Aber zugleich bin ich auch gegen die Todesstrafe und gegen eine lebenslange Verwahrung.»
Dominik Kunz, Rupperswiler Feuerwehrkommandant, hofft, dass N. nie mehr aus dem Gefängnis kommt. Seine Leute fanden damals die ermordete Familie. «Was am meisten belastet, ist, dass man es nicht verstehen kann», sagt Kunz. Zu verstehen falle erst recht schwer, wenn man, wie die Rettungskräfte, täglich übe, Menschenleben zu retten.
Eine Passantin glaubt, eine lebenslange Freiheitssstrafe sei im Fall von N. nicht genug: «Dass ein Mensch wie er – eigentlich ein Serienkiller – die Möglichkeit hat, sich während des Prozesses Gedanken zu seinem Leben in Freiheit mit einem Glas Wein und seinen Hunden zu machen, liegt an unserer Gesetzeslage.» Diese bedürfe einer Anpassung: «Lebenslänglich soll auf 50 Jahre ausgedehnt werden.»
Im Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer folgenden ordentlichen Verwahrung kann eine Überprüfung verlangt werden und danach eine bedingte Entlassung erfolgen, sofern der Täter als nicht mehr gefährlich eingestuft wird. Eine neue Studie zeigt, dass die Chancen für Thomas N., jemals wieder in Freiheit zu kommen, schlecht stehen.
Auch Rudolf Hediger, der Gemeindeammann von Rupperswil, zeigt sich auf Anfrage des Regionalsenders erleichtert: «Grundsätzlich bin ich zufrieden, dass das Bezirksgericht das höchstmögliche Strafmass aussprechen konnte und in diesem Sinne die Voraussetzungen geschaffen hat, dass so ein Täter nie mehr freikommt.»
Hediger hatte zuvor mit einem radikalen Vorschlag für Aufruhr gesorgt. Er sagte, die «finale Lösung» sei die effizienteste und kostengünstigste. Dazu wollte er sich nach dem Urteilsspruch nicht mehr äussern.