Rupperswil
Für den Umbau des Gemeindehauses gibt es einen Neustart

In Rupperswil laufen die Vorbereitungsarbeiten, damit noch 2021 ein Projektierungskredit für die Sanierung des Gemeindehauses beantragt werden kann.

Anja Suter
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In Rupperswil soll das Gemeindehaus saniert werden.

In Rupperswil soll das Gemeindehaus saniert werden.

Severin Bigler / AGR

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das gilt auch für die geplante Sanierung des Rupperswiler Gemeindehauses. Der Gemeinderat habe beschlossen, das im Jahr 2018 aufgrund des damals beschlossenen Investitionsstopps sistierte Umbauprojekt für das Gemeindehaus zu reaktivieren, heisst es in der Rupperswiler Dorfpost.

Dabei sei vorgesehen, die Planarbeiten unter Einbezug der temporären Baukommission und mit Unterstützung der Firma Setz Architektur AG wieder aufzunehmen. Für das Gemeindehaus ist unter anderem geplant, dass es kundenfreundlicher organisiert wird. Es soll zudem rollstuhlgängig werden und energetisch und in weiteren Bereichen saniert werden, heisst es seitens der Gemeinde auf Anfrage: «Das ursprünglich im Jahr 2016 gestartete Projekt wurde nach einer zeitlichen Sistierung wieder auf die Aufgabenliste für das Jahr 2021 gesetzt», so Gemeindeschreiber Marco Landert.

Ziel sei es, das Vorhaben so voranzutreiben, dass an der Gemeindeversammlung im November 2021 ein Projektierungskredit beantragt werden könne.

Für die Sanierung waren 1,64 Millionen Franken vorgesehen

Der Umbau des Gemeindehauses soll erst nach dem Ende des Investitionsstopp 2022 realisiert werden. Dieser wurde 2018 verordnet. Davon ausgeschlossen sind nur Notfälle. Aufgeschoben wurden neben der geplanten Sanierung des Gemeindehauses für 1,64 Millionen Franken beispielsweise auch eine geplante Studie für den neuen Kindergarten.

Der Investitionsstopp soll das Budget im Lot halten und die Nettoschuld der Gemeinde bis ins Jahr 2022 auf 16 Millionen Franken senken. Zusätzlich wurde der Rupperswiler Steuerfuss 2018 von 95 Prozent auf 97 Prozent erhöht. Faktisch ging es jedoch damals um eine Erhöhung von fünf Prozent, da der damals fällige Steuerfussabtausch mit dem Kanton von drei Prozent nicht gewährt wurde.