Lenzburg
Rentner fuhr Elida (†19) auf Fussgängerstreifen tot – er hatte 0,2 Promille

Ein 81-jähriger Mann hat am 6. November 2017 in Lenzburg Elida Osmani auf einem Fussgängerstreifen angefahren. Sie verstarb an ihren Verletzungen. Am Donnerstag kommt es zum Prozess. Aus der Anklageschrift geht hervor: Der Rentner hatte 0,2 Promille Alkohol im Blut.

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Elida (†19) stirbt bei Unfall auf Fussgängerstreifen in Lenzburg
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Kerzen erinnern nach dem Unfall auf der Hendschikerstrasse in Lenzburg an die 19-jährige Elida Osmani.
Abdankungsfeier für Elida in der Moschee Lenzburg.
9. November 2017: Trauerfeier für Elida (†19) In Lenzburg ist die verstorbene Teenagerin Elida mit einem traditionellen Gebet verabschiedet.
Der Unfallort: Elida wurde auf der linken Seite des Fussgängerstreifens angefahren und weggeschleudert.
Elida (†19) machte in der Migros in Zürich eine Lehre als Verkäuferin.
Unfallauto: Von diesem silberfarbenen Volvo wurde die junge Frau erfasst und weggeschleudert.
Die 19-jährige Frau wurde auf dem Fussgängerstreifen über die Hendschikerstrasse in Lenzburg von dem Auto erfasst.
Die 19-jährige Frau wurde auf dem Fussgängerstreifen über die Hendschikerstrasse in Lenzburg von dem Auto erfasst.
Die 19-jährige Frau wurde auf dem Fussgängerstreifen über die Hendschikerstrasse in Lenzburg von dem Auto erfasst.

Elida (†19) stirbt bei Unfall auf Fussgängerstreifen in Lenzburg

TeleM1/Kapo AG

Es war ein tragischer Unfall: Ein Autofahrer (80) übersieht eine 19-Jährige auf einem Fussgängerstreifen in Lenzburg und trifft sie ungebremst. Das Gutachten, das später von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wird, ergibt, dass sie etwa 19 Meter weit weggeschleudert wird – im Spital erliegt sie ihren Verletzungen.

Am Donnerstag kommt es zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft legt dem Rentner folgende Anklagepunkte zur Last:

  • Fahrlässige Tötung
  • Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Führerausweises
  • Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts

Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unbedingt, und eine Busse von 100 Franken.

Der Mann war mit mindestens 58 km/h unterwegs und bremste vor der Kollision nicht ab. Das geht aus einem verkehrstechnischen Gutachten hervor. Weiter heisst es in der Anklageschrift, mit dieser Geschwindigkeit sei «ein rechtzeitiges Anhalten, um Fussgängern, die sich schon auf den Fussgängerstreifen befanden oder im Begriffe waren, diesen zu betreten, den Vortritt zu gewähren, beinahe verunmöglicht».

Der Rentner fuhr zum Zeitpunkt des Unfalls ohne gültigen Ausweis. Und er war als Temposünder vorbestraft: Vor mehr als sieben Jahren wurde er innerorts mit 80 statt 50 km/h geblitzt.

Im wird zudem vorgeworfen, dass er seine Aufmerksamkeit nicht ausreichend auf den Bereich um den Fussgängerstreifen, sondern hauptsächlich auf die 250 Meter weiter entfernte Lichtsignalanlage gerichtet und so die junge Frau auf dem Fussgängerstreifen übersehen habe. Aus der Anklageschrift geht weiter hervor: Der Beschuldigte fuhr leicht angetrunken, gemessen wurden 0,2 Promille. (kob)