Die Anwohner des Othmarsinger Blumenrains wollten mit einer Petition die bessere Erschliessung ihres Quartiers verhindern. Dies aus Angst um die Sicherheit der Kinder im Dorf. Ohne Erfolg.
Es war absehbar, und doch sorgt der Bescheid des Othmarsinger Gemeinderats am Blumenrain für grosse Enttäuschung, man fühlt sich dort nicht ernstgenommen. Im Juli sammelten die Bewohnerinnen und Bewohner des lauschigen Quartiers unweit der Othmarsinger Primarschule Unterschriften, um die geplante bessere Erschliessung des Blumenrains zu verhindern. Es war notabene die erste Petition im Dorf seit Menschgedenken.
Der Blumenrain soll breiter und besser befahrbar werden, hiess es im Baugesuch, das bis am 19. Juli auf der Othmarsinger Gemeindeverwaltung auflag. Und genau das stösst bei der Anwohnerschaft auf Unverständnis: Sie befürchten, der Verkehr nähme durch die bessere Erschliessung noch mehr zu, als das bis jetzt bereits der Fall ist. Das aber sei auf einem der Hauptschulwege des Dorfes, der mehr und mehr auch für den Schleichverkehr benutzt wird, eine gefährliche Entwicklung. Die Tiefgaragenausfahrt, die im Rahmen eines weiteren Bauprojekts ebenfalls in den Blumenrain münden soll, verstärkt diese Befürchtung.
Angestossen hatte die Erschliessung ein Unternehmen, das im Blumenrain mehrere Häuser errichten will und die derzeitige Strassensituation als ungenügend erachtet. Daraus entstand ein Erschliessungsplan und ebenjenes Baugesuch, gegen das auch einige Einwendungen eingegangen sein dürften. Die Einspracheverhandlung soll angeblich am 22. Oktober stattfinden.
In wenigen Wochen sammelte die Anwohnerschaft im Rahmen der Petition stolze 356 Unterschriften von Ortsansässigen. Diese Petition übergaben sie Ende Juli schliesslich Gemeindeammann Hans Rätzer und Gemeindeschreiberin Nicole Wernli, die sie im Namen der Gemeinde offiziell entgegennahmen. Die Forderung der Petition: Die Strasse soll nicht wie geplant von 3 auf 4,5 Meter verbreitert wird, die Gemeinde soll sich eine andere Möglichkeit ausdenken, um die zu überbauenden Parzellen zu erschliessen, und schliesslich solle man davon absehen, die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage in den Blumenrain zu richten.
Zur Erinnerung: Eine Petition kann von jeder Person verfasst oder unterschrieben werden und hat keine direkte oder bindende Wirkung. Einzig, dass die Gemeinde das Begehren entgegennehmen, prüfen und in nützlicher Frist beantworten muss. Folglich handelt es sich häufig um Vorschläge, Bitten, Beschwerden oder Denkanstösse, deren Forderungen aber regelmässig unerhört bleiben.
Auch in Othmarsingen hat sich bereits Ende Juli abgezeichnet, dass die Möglichkeiten des Gemeinderats im derzeitigen Stadium des Erschliessungsprojekts ziemlich limitiert sind. Und das geht auch aus der Beantwortung der Petition hervor, welche die Gemeinde veröffentlicht hat. Sie führt darin aus, sie sei laut Baugesetz dazu verpflichtet, Bauzonen wie jene am Blumenrain zeitgerecht zu erschliessen. Das entsprechende Sondernutzungsplanungsverfahren «wurde ordnungsgemäss durchgeführt und die Bürgerinnen und Bürger bzw. betroffenen Personen hatten die entsprechenden Rechtsmittel zur Verfügung», so die Gemeinde.
Aus den Verfahren entstand der «Erschliessungsplan Blumenrain». Weiter sei das Baugesuch zum Ausbau der Strasse – welches sich auf dem vom Regierungsrat bewilligten Erschliessungsplan stützt – öffentlich aufgelegen. Schliesslich ist der Gemeinderat der Ansicht, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger seien gewahrt worden und würden das auch weiterhin. Und: «Der Gemeinderat kommt seiner gesetzlichen Pflicht nach, das Gebiet Blumenrain vollständig zu erschliessen.»