Lenzburg/Lausanne
Bäcker Peter Studler siegt vor Bundesgericht

Dank einer Art Laien-Bonus muss das Aargauer Obergericht einen Fall neu beurteilen. Es ging um angeblich verpasste Fristen. Im Zentrum: die Auseinandersetzungen um das ehemalige «Local» in Lenzburg.

Urs Helbling
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Das neue, weisse Schild an der Türe des längst geschlossenen, aber immer noch nicht geräumten «Local» in Lenzburg zeigt, wird hart gekämpft wird.

Das neue, weisse Schild an der Türe des längst geschlossenen, aber immer noch nicht geräumten «Local» in Lenzburg zeigt, wird hart gekämpft wird.

Urs Helbling

In Juristenkreisen wird derzeit ein Artikel aus dem Fachmagazin «Die Praxis» herumgereicht. Es geht um einen Fall, in dem das Aargauer Obergericht mit der Begründung einer angeblich verpassten Frist ein Berufungsverfahren faktisch abgewürgt hatte. Das Bundesgericht findet das nicht rechtens. Der Beschwerdeführer habe als juristischer Laie nicht erkennen können, dass es sich beim ihm zugestellten «Dispositiv mit Kurzbegründung» nicht um ein «begründetes Urteil» gehandelt hatte.

Die vermeintliche juristische Nuance hat Auswirkungen auf die Fristen. Es geht darum, ob die Berufung innerhalb von 10 oder innerhalb von 20 Tagen eingereicht werden muss. Der Beschwerdeführer hatte angenommen, es handle sich um ein «begründetes Urteil» und sich deshalb zwanzig Tage Zeit genommen. Das Obergericht sah es anders und trat nicht auf den Fall ein, weil die Frist von zehn Tagen nicht eingehalten war.

Wer das Bundesgerichtsurteil genau liesst, stellt schnell fest, dass es sich beim Beschwerdeführer um den Bäcker Peter Studler (51) aus Seengen handelt. Ein Mann, der gerne klagt und oft beklagt wird. So dürfte er 2020 der besten Kunde des Bezirksgerichts Lenzburg gewesen sein.

Studler ist 2019 wegen Nötigung verurteilt worden

Der Bundesgerichtsfall dreht sich um das angespannte Verhältnis zwischen Peter Studler und dem Vermieter des ehemaligen «Local»-Betriebes. Im April 2020 ist dieses «Local», ein «Concept-Store» bestehend aus Bäckerei und Café, geschlossen worden. Das Handelsgericht hatte eine Mieterausweisung verfügt. Die Aktionäre der Local Group AG, bei denen Studler eine zentrale Rolle spielt, hofften auf ein Comeback. Obwohl sie vor Bundesgericht verloren, gelang es ihnen, ein neues Mieterschutzverfahren einzuleiten. Das «Local» an der Lenzburger Bahnhofstrasse ist noch immer nicht geräumt. Neuerdings hängt an der Türe ein Schild:

«Zutritt nur mit der Erlaubnis und im Beisein des Vermieters! Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.»

Das «Local» war auch Ausgangspunkt für den Streit, der jetzt mit einem Sieg von Peter Studler in Lausanne endete: Unter dem Titel «Auf Baustelle gewütet und mit Strafanzeige gedroht: Geschäftsmann ging zu weit», berichtete die AZ im Sommer 2019 über die Folgen des Streits zwischen Studler und seinem Lenzburger Vermieter. Studler wurde damals vom Bezirksgericht unter anderem wegen mehrfacher versuchter Nötigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 370 Franken verurteilt.

Gegen dieses Urteil wollte Studler beim Obergericht Berufung einreichen, was dann zum Fristenstreit führte – und sehr viel Zeit verstreichen liess.

Was sagt das Obergericht zum aktuellen Entscheid aus Lausanne? «Das Obergericht wird sich mit den Ausführungen des Bundesgerichtes selbstverständlich auseinandersetzen und anschliessend neu entscheiden.» Im Fall Studler gilt: Fortsetzung folgt.