In Lenzburg liegt der Gestaltungsplan für den Bau beim Malagahaus auf. Es wird höher als ursprünglich gedacht.
In einer gefühlt unendlichen Geschichte geht es vorwärts: 2013 haben sich der Regierungsrat und der Stadtrat Lenzburg darauf geeinigt, beim Malagahaus einen Neubau für das Bezirksgericht zu erstellen und die Kantonspolizei ins Malagahaus zu zügeln. Es war damals die Rede von Investitionen von 12,8 Millionen Franken. Die Polizei hat inzwischen ihre neuen Büros. Aber das Gericht ist über sieben Jahre später noch immer im zu kleinen, renovationsbedürftigen Haus am Metzgplatz. Zuletzt hiess es, der Neubau werde «im Zeitraum 2023 bis 2024» umgesetzt (AZ vom 27.2.).
Tatsächlich bewegt sich jetzt etwas. Noch bis am 31. Mai läuft das Mitwirkungsverfahren für den Gestaltungsplan «Bezirksgericht Lenzburg». Auch wenn es jetzt erst ein Richt- und noch kein Bauprojekt gibt, kann man aus den Unterlagen schon viel darüber ablesen, wie das Gerichtsgebäude dereinst aussehen wird. Es soll beim Freiämterplatz auf die Wiese zwischen der Hendschikerstrasse und dem Bahndamm zu stehen kommen. Also westlich des Malagahauses und nördlich des Erlenguttunnels (Kerntangente).
Geplant ist ein fünfeckiges Gebäude mit fünf Etagen (davon zwei UG). Es ist die Rede von einer Hybridbauweise aus Beton und Holz. Das Haus wird ein Flachdach mit markanten Dachauskragungen bekommen. Der Bau ist für 46 Arbeitsplätze ausgerichtet, in der Tiefgarage sind 17 Parkplätze geplant. In der Mitte des Gebäudes befindet sich der fünfeckige grosse Gerichtssaal (90,8 Quadratmeter gross). Im Parterregeschoss hat es zudem den kleinen Gerichtssaal, einen Einzelrichterraum und einen Raum für Mietschlichtung sowie diverse Nebenräume, etwa für Anwälte oder für Einvernahmen.
Im 1. Obergeschoss sind unter anderem vier Büros für Gerichtspräsidenten geplant und im 2. Obergeschoss sieben Büros für Gerichtsschreiber. Der Gestaltungsplan ist nötig, weil die an dieser Stelle im Zonenplan vorgesehene Gebäudehöhe von 17 um 1,5 Meter überschritten wird (vor allem wegen der Gerichtssäle). Und weil der Kantonsstrassenabstand unterschritten wird. Bauherr wird der Kanton sein. Die Stadt Lenzburg gibt das Land unentgeltlich im Baurecht – sie hat als Bezirkshauptort eine Landstellungspflicht.