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Eine Lenzburger Spielgruppe verweigert einem schwulen Paar die Aufnahme von dessen zwei Kindern. Der Grund: Die Betriebsleiterin findet, eine solche Familienkonstellation sei weder normal noch natürlich. Der zuständige Stadtrat hat kein Verständnis für eine solche Argumentation.
Wir sehen zwei Männer und zwei Kinder. Sie laufen die Lenzburger Rathausgasse hinauf. An der identischen Kleidung ist leicht zu erkennen, dass die beiden Buben Zwillinge sind. Sie sind dreieinhalb Jahre alt, heissen Rafael und Rahul, wie der «Lenzburger Bezirks-Anzeiger» (LBA) in seiner Ausgabe von gestern berichtete. Ihre Eltern sind nicht klassisch Mami und Papi, sondern zwei Papis: die beiden Männer, die die Kinder an der Hand führen. Laut «LBA» heissen die zwei Roshan und Michael.
Sie hätten ihre Söhne gerne in eine Lenzburger Spielgruppe geschickt. Doch diese hat den Zwillingen die Aufnahme verweigert. «Der Grund: Ihre Eltern sind ein homosexuelles Paar, was die betreffende Spielgruppenleiterin den Eltern gegenüber mit den Worten kommentierte, dass eine solche Konstellation weder normal noch natürlich sei», schreibt der «LBA». Bei entsprechenden Abklärungen seitens der Zeitung sei diese Aussage von der Spielgruppenleiterin bestätigt worden. Gegenüber der AZ wollte die Leiterin gestern nichts mehr sagen – sie hat aber auch nichts dementiert.
«Diskriminierendes Verhalten ist in Spielgruppen nicht erwünscht», zitiert der «LBA» Regula Aeschbach vom Verein Spielgruppen Aargau. Im Artikel kommt auch der zuständige Lenzburger Stadtrat Andreas Schmid (FDP) zu Wort: «Ich persönlich habe für die Haltung dieser Spielgruppenleiterin kein Verständnis. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Die Lebensform der Eltern sollte bei der Aufnahme in eine Spielgruppe keine Rolle spielen. Ein entsprechendes Diskriminierungsverbot ist in der Bundesverfassung bereits verankert.»
Spielgruppen bedürfen keiner Bewilligung. Es gibt darum auch keine Kontrolle seitens der Behörden. Die betroffene Lenzburger Spielgruppe wird von einer Frau Ende fünfzig geleitet. In die Spielgruppe kommen Kinder ab zwei Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Die Spielgruppe hat eine professionelle Internetseite und sie ist auch auf der städtischen Internetseite unter «Kinderbetreuung» aufgeführt.
Die Eltern der Zwillinge leben noch nicht so lange in Lenzburg. Einer der Männer arbeitet in Zürich, der andere in Basel. Eine Angestellte kümmert sich um die Buben. Es ist unklar, ob sie je in eine Spielgruppe gehen: Denn nach den schlechten Erfahrungen überlegen sich die beiden Männer laut «LBA», ob sie nochmals einen Anlauf nehmen oder einfach warten sollen, bis die Kleinen in den Kindergarten kommen.
Nicht bekannt ist, wie die beiden Lenzburger zu ihren Kindern kamen. Möglich ist, dass es sich um eine Leihmutterschaft handelt.
Unter Schwulen, aber auch bei aus medizinischen Gründen kinderlosen Heteropaaren, ist die Leihmutterschaft relativ weit verbreitet. Hierzulande ist sie verboten. Nicht aber – beispielsweise – in einigen Staaten der USA. Hier trägt eine Freiwillige, entlöhnt oder nicht, das Kind aus. Der Samen stammt von einem der Männer; somit ist er der biologische Vater. Als solcher muss er in der Schweiz – trotz Leihmutterverbot – anerkannt werden.
Das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesgericht entschieden. Lebt der biologische Vater in einer eingetragenen Partnerschaft, kann der Partner das Kind adoptieren. In der Schweiz steht gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption seit dem 1. Januar 2018 offen.
Lesen Sie hier, ob diese Diskriminierung legal ist: Spielgruppe lehnt Kinder von Schwulen-Paar ab – und das ist (noch) legal