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Lenzburg
Auf den Kantonsstrassen zwischen Aabach und Kindergarten Widmi wird die Geschwindigkeit nicht reduziert. Die Stadt Lenzburg hat beim Kanton kein Gehör gefunden.
Auf den Kantonsstrassen im Aargau gilt innerorts grundsätzlich Tempo 50. Mit zwei Ausnahmen: die Habsburgerstrasse in Windisch und die Ortsdurchfahrt in Olsberg.
Eine dritte Abweichung wird es vorläufig nicht geben: Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat den Antrag der Stadt Lenzburg auf eine Tempo-30-Zone in der Aavorstadt, auf der Burghalden- und dem nördlichen Teil der Ammerswilerstrasse abgelehnt. Die Begründung: «Kantonsstrassen sind verkehrsorientierte Strassen, die den Verkehr raschmöglichst von den Gemeinde- und Sammelstrassen übernehmen und überregional weiterleiten sollten.»
Für das BVU stehe die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit auf Kantonsstrassen im Vordergrund. Der Kanton vertrete die Haltung, dass die bestehenden gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten von 50 Kilometern pro Stunde innerorts und 80 Kilometern pro Stunde ausserorts möglichst flächendeckend eingehalten werden sollen. Das schreibt der Stadtrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss der SP vom Sommer 2017. Zuvor hatte Rolf Glückler mit einer Petition 645 Unterschriften gesammelt.
Das vom Stadtrat von einer Motion in ein Postulat umgewandelte Begehren war im Einwohnerrat umstritten gewesen. Schliesslich war es in der Juni-Sitzung 2017 mit nur einer Stimme Differenz zugunsten der Postulenten überwiesen worden. Der Stadtrat brachte dem Ansinnen anschliessend zwar viel Sympathie entgegen. Man könnte sich Tempo 30 in besagtem Gebiet durchaus vorstellen, schreibt er in seiner Antwort. Trotzdem verzichtete er auf eine Beschwerde beim Regierungsrat gegen den abschlägigen Entscheid des Kantons. Begründet wird dies mit dem geplanten Innerorts-Ausbau der Ammerswilerstrasse. Für Lenzburg habe dieses Projekt «hohe Priorität». Die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer werde dort verbessert. Gleichzeitig mit der Sanierung der Ammerswilerstrasse soll nämlich beidseitig ein Gehweg erstellt werden. Der bestehende Fussgängerstreifen wird Richtung Süden versetzt (Kindergarten) und mit einer Schutzinsel versehen. Die Busstopps «Friedweg» werden leicht verschoben.