Jugendgewalt
Heisse Fragen zum Fall des Prügel-Schülers — er schlug seine Lehrerin spitalreif

SVP-Grossrätin Doris Iten will wissen, weshalb Ali (14, Möriken) beinahe wieder in eine ordentliche Schule geschickt worden ist. Der Fall gibt viel zu reden.

Nadja Rohner, Urs Helbling
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Die Schulanlage Hellmatt in Wildegg. Hier ging der Realschüler zur Schule.

Die Schulanlage Hellmatt in Wildegg. Hier ging der Realschüler zur Schule.

Frederic Härri

Mit einer Nacht- und Nebelaktion stoppte die Kantonale Schulaufsicht am Freitagabend die für gestern Montag geplante Einschulung von Ali (Name geändert) in der Realschule Lenzburg. Der 14 Jahre alte Syrer hatte im Juni seine Lehrerin (64) in Möriken-Wildegg verprügelt und ihr den Kiefer gebrochen.

Der Fall gibt viel zu reden. Auf den Sozialen Medien macht sich Empörung breit. Auch darüber, dass der Jugendliche im Sommer ein mehrwöchiges Box-Coaching absolvieren konnte. Und dass er offenbar den Jugendtreff weiterhin besuchen durfte. Besonders stört die Leute, dass von offizieller Seite nur auf Druck der Medien kommuniziert wurde.

Auf Anfrage der AZ heisst es vom kantonalen Bildungsdepartement (BKS), man könne wegen des laufenden Strafverfahrens bei der Jugendanwaltschaft nicht konkret zum Fall Stellung nehmen. «In jenen Fällen, in welchen die Jugendlichen die obligatorische Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, gilt es, in Zusammenarbeit von Jugendanwaltschaft und BKS eine angemessene schulische Lösung zu suchen und umzusetzen.»

Im konkreten Fall waren sich offensichtlich die Experten – unter anderem auch die Schulaufsicht – bis am Freitagabend einig, dass der Schüler in einer normalen Schule am besten aufgehoben ist und für diese kein Risiko darstellt.

«Ein potenzielles Sicherheitsrisiko»

Der Fall wird nun auch zum Politikum. SVP-Grossrätin Doris Iten (Birr) wird eine Interpellation einreichen. Sie will unter anderem wissen, wieso der Jugendliche nach zwei Tagen Untersuchungshaft «auf freien Fuss gesetzt» und nicht sofort einer Sonderbetreuung zugewiesen worden war. Zum später angeordneten therapeutischen Boxtraining («Sondersetting») will die Grossrätin eine Kostenaufstellung.

Iten stellt auch Fragen zum Opfer und zur Schule, die mit dem Zwischenfall fertig werden muss. «Wurde dem Opfer ein Anwalt beiseitegestellt? Wer trägt die Anwaltskosten?», will sie wissen. Und: «Welchen Support hat der Regierungsrat, das Departement BKS, nach diesem Gewaltakt der Schule in Wildegg, dem Opfer und betroffenen Schülern sowie Lehrpersonen angeboten? Ist ein Care Team beigezogen worden?»

Lehrpersonen hatten kein gutes Gefühl

Besonders brisant ist, dass der Jugendliche nach den Sommerferien in eine Spezialklasse für verhaltensauffällige Schüler in Baden hätte gehen sollen. Seine Eltern, die noch weitere sechs Kinder haben und die für das Gespräch mit der Schulischen Heilpädagogin, der Schulleiterin und eines Sozialarbeiters einen Übersetzer gebraucht hatten, stimmten der Versetzung zu.

Im Sinne eines Kompromisses und unter Auflagen durfte der Jugendliche aber noch bis Ende des Schuljahres in Wildegg bleiben, obwohl die Lehrerinnen kein gutes Gefühl hatten und den Jugendlichen als «manipulativ und unberechenbar» einstuften.

Als es dann zum Übergriff auf die Lehrerin kam, wurde es der Schule in Baden, die für solche Fälle eigentlich spezialisiert wäre, zu heiss – sie lehnte die bereits beschlossene Aufnahme des Schülers doch noch ab – «aufgrund seines hohen Gefahrenpotenzials», schreibt Grossrätin Iten. Und weiter: «Ist sich der Regierungsrat über das potenzielle Sicherheitsrisiko mit dieser Überweisung in eine andere Regelschule gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen bewusst und kann er dies verantworten?»

Spätestens wenn der Regierungsrat die Interpellation von Doris Iten beantworten muss, dürfte es neue Details zu diesem Fall geben, bei dem bisher sämtliche Involvierten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes schweigen.

Das erschütternde Protokoll

Mit folgenden Massnahmen ist versucht worden, den 14-jährigen Prügler zu disziplinieren (Angaben aus dem Umfeld des Falls – eine Bestätigung fehlt, weil die Behörden nichts sagen)

- 1. Arrest (Nachsitzen)

- 2. Mittwochnachmittags-Arrest

- 3. Schattenstundenplan (Betreuung ausserhalb des Klassenzimmers in einem separaten Raum oder in einer anderen Klasse durch Klassenlehrperson, Heilpädagogin oder einer anderen Lehrperson) während einiger Tage bis zu einer Woche

- 4. Vorsprechen bei der Schulleitung

- 5. Vereinbarungen festgelegt

- 6. Betreuung durch Schulsozialarbeiter

- 7. Abklärung Schulpsychologischer Dienst

- 8. Abklärung bei kant. Antiradikalisierungsstelle

- 9. Ausschluss vom Turnen nach Bedrohung der Lehrperson (Verbale Äusserung: «Sie sind tot!» Messer am Hals, Vermummung bis zu den Augen)

- 10. Ausschluss vom Anschauen des Weihnachtsfilms 2018

- 11. Ausschluss Schulreise 2019

- 12. Schulausschluss: 1 Woche Arbeitseinsatz JVA Lenzburg (Gärtnerei) wegen Cyber-Mobbing

- 13. Schulausschluss: 2 Wochen Arbeitseinsatz JVA Lenzburg (Gärtnerei) wegen Lehrerbedrohung

- 14. Spezialklasse Baden (nach dem Vorfall mit der Lehrerin Absage der Spezialklasse wegen der Unberechenbarkeit und Gewalt)