Seengen
Flächendeckendes Tempo 30 trotz fehlendem Unfall-Hotspot?

An einer Orientierungsversammlung wurde über Voraussetzungen und Varianten für Verkehrsmassnahmen informiert.

Fritz Thut
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Ist auf den Seenger Quartierstrassen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 30 bald nicht mehr freiwillig?

Ist auf den Seenger Quartierstrassen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 30 bald nicht mehr freiwillig?

Obwohl mit der Einführung von Tempo 30 keine Unfallfallen eliminiert werden können, empfiehlt das Verkehrsplanungsbüro «TEAMverkehr.zug» aus Cham der Gemeinde Seengen jene Variante zur Realisierung, die für alle Strassen und Wege neben den Kantonsstrassen ein flächendeckendes Tempo-Limit von 30 vorsieht.

Zahlreiche Bürger liessen sich am Mittwochabend in der Mehrzweckhalle über den aktuellen Stand der Abklärungen zum Thema Tempo 30 informieren. Fragen zu Verkehr und Sicherheit interessieren offensichtlich und die teilweise von Emotionen geprägten Voten im zweiten Teil der Veranstaltung zeugten von Betroffenheit und Sorge – vorab um die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Mit der Orientierung wollten der Gemeinderat und die Verkehrskommission «Inputs abholen», wie Vizeammann Dieter Gugelmann einleitend festhielt. Das Thema Tempo 30 wurde aufs Tapet gebracht, als an der Gemeindeversammlung im November 2012 ein Sanierungsprojekt für einen Teil der Oberdorfstrasse nicht zuletzt wegen vorgesehenen Massnahmen auf Fahrbahn und Strassenrand zurückgewiesen wurde. Stattdessen wurde die Prüfung einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf Gemeindestrassen in einem grösseren Rahmen gefordert.

Integral mit Massnahmen

Das vorläufige Zwischenergebnis der Abklärungen wurde von Alice Chappuis von «TEAMverkehr.zug» präsentiert. Nach den allgemeinen Grundlagen interessierte das Publikum die Analyse der Situation in Seengen mehr. Anhand einer Ortskarte, auf der die Unfallstellen der letzten fünf Jahre abseits der Kantonsstrassen markiert waren, war ersichtlich, dass sich eine Änderung des Geschwindigkeitsregimes eigentlich nicht zwingend aufdrängt. Chappuis räumte ein: «Es gibt in Seengen keinen Unfallschwerpunkt, welcher durch Tempo 30 behoben werden könnte.»

Mit tieferen Höchstgeschwindigkeiten soll jedoch nicht nur die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert, sondern auch eine «hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität» in Quartieren sichergestellt werden.

Die Verkehrsplaner haben dafür zwei Varianten ausgearbeitet. Bei der favorisierten Variante 1 soll Tempo 30 auf allen Strassen abseits der Kantonsstrassen gelten. Auf Sammelstrassen müssen dafür bauliche Massnahmen wie Schwellen oder Einengungen vorgesehen werden, da sonst die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge nicht in gewünschtem Mass heruntergebracht werden kann. Den Ausgangswert haben Radarmessungen an zahlreichen Orten geliefert.

Der Vorteil dieser Variante gegenüber dem Vorschlag, auf jene Abschnitte zu verzichten, die solche Massnahmen benötigen, ist die einheitliche Regelung und damit die Verständlichkeit für die Fahrzeuglenker. Bei Variante 2 gäbe es verschiedene Inseln und damit verbunden ein «unübersichtlicher und unnötiger Schilderwald».

2016 an der Gmeind

In der Diskussion dominierten zahlenmässig die Befürworter der flächendeckenden Lösung. Sie stellten die präsentierten Unfallzahlen infrage und wiederholten das bei solchen Gelegenheiten oft gehörte Standard-Argument: «Muss zuerst etwas Schlimmes passieren, bevor man handelt.»

Zuerst die Verkehrskommission, anschliessend der Gemeinderat wollen einen Variantenentscheid fällen und den entsprechenden Antrag frühestens 2016 an einer Gemeindeversammlung präsentieren. Zu möglichen Kosten konnte Gugelmann keine Angaben machen: «Die müssen wir noch eruieren.»