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Musikschule und Kinderbetreuung sowie Baukredite beschäftigen an der kommenden Wintergmeind.
Vor einem Jahr beschlossen die Gemeinden Möriken-Wildegg, Brunegg und Holderbank den Zusammenschluss der Schulstandorte zur Kreisschule Chestenberg. An der Gemeindeversammlung vom Montag stimmt die Bevölkerung nun über die Einführung des neuen Musikschulreglements der Kreisschule ab. Dieses bringt für die Gemeinde Möriken-Wildegg in erster Linie Veränderungen bei der Organisationsstruktur der Musikschule. Abgeschafft wird die bisherige Musikschulkommission. Neue Aufsichtsbehörde wird die Kreisschulpflege.
Keine Auswirkungen wird das neue Regelwerk auf die Kosten für die Musikschule zeitigen. «Der Gemeindebeitrag am Musikschulunterricht beträgt weiterhin 50 Prozent», sagt Gemeindeschreiber Pascal Chioru. Auch am Fächerangebot der Musikschule ändere sich nichts. «Jedoch soll das neue Reglement das Anmeldeverfahren für die Musikschule erleichtern», so Chioru.
Ebenfalls auf der Traktandenliste der Gemeindeversammlung steht die Abstimmung über das neue Kinderbetreuungsreglement. Ein solches auszuarbeiten, oblag den Gemeinden nach der Annahme des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes im Juni 2016.
Die Gemeinde Möriken-Wildegg stellt ein umfassendes Kinderbetreuungsangebot an ihren Schulen bereits zur Verfügung. Was sich durch die Neuregelung ergeben wird, ist eine Subventionierung der Betreuungsplätze durch die Gemeinde, die sich am Einkommen der Erziehungsberechtigten bemisst. «Die grosse Schwierigkeit war es, für das Jahr 2018 ohne Erfahrungswert ein Budget für die Unterstützungsleistungen zu berechnen», sagt Gemeindeschreiber Chioru.
Nach Empfehlungen des Kantons und Nachfragen in den Nachbargemeinden hat der Gemeinderat einen Betrag von 75 000 Franken budgetiert. Die detaillierte Berechnung der Unterstützungsleistung ist im Elternbeitragsreglement festgehalten. Der Entwurf ist auf der Website der Gemeinde.
Um knapp 580 000 Franken verringert sich die budgetierte Erfolgsrechnung 2018 der Gemeinde Möriken-Wildegg. Gerechnet wird mit einem Ertragsüberschuss von 41 806 Franken. Der Rückgang ergibt sich durch höhere Abschreibungen, das Kinderbetreuungsgesetz, das neue Finanzausgleichsgesetz sowie die optimierte Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden. Letztere bewirkt auch eine Erhöhung des einfachen Steuersatzes des Kantons um drei Prozent. Im Gegenzug wird der Steuerfuss der Gemeinden um denselben Prozentsatz reduziert.
Für die Gemeinde Möriken-Wildegg bedeutet dies einen neuen Steuerfuss von 94 Prozent.
Abstimmen wird die Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung vom kommenden Montag auch über zwei Baukredite. Zum einen über einen Verpflichtungskredit von 178 000 zur Sanierung der Strasse und der Kanalisation beim Verbindungsweg zwischen Aarauerstrasse und Zurlindenstrasse. Zum anderen über einen Zusatzkredit von 98 000 Franken zur Sanierung des Regenbeckens Karrengreth beim Bahnhof Wildegg. Der Zusatzkredit wurde nötig, weil bei der Detailplanung zur Sanierung festgestellt wurde, dass ein Ersatz von Pumpen, Schieber und Rückstauklappen unumgänglich ist.