Seengen/Mellingen
Bäckerei Studler irrtümlich in Konkurs? – der Chef: «Unternehmen ist gesund und läuft gut»

Im Schweizerischen Handelsamtsblatt von gestern Montag wird gemeldet, über die Bäckerei-Konditorei Studler AG sei mit Wirkung ab dem 29. April, 11.42 Uhr der Konkurs eröffnet worden. Besitzer Peter Studler wehrt sich: «Eine absolute Sauerei. Mein Ruf steht wegen einer Bagatelle auf dem Spiel.»

Nadja Rohner, Urs Helbling
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Ist trotz der Konkurseröffnung weiterhin in Betrieb: Das Hauptgeschäft der Bäckerei-Konditorei Studler AG.

Ist trotz der Konkurseröffnung weiterhin in Betrieb: Das Hauptgeschäft der Bäckerei-Konditorei Studler AG.

Stefanie Garcia Lainez

Die Bäckerei Studler hat eine über 130-jährige Tradition. Die Gruppe ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Sie hat neben dem Hauptsitz in Seengen eine Filiale in Mellingen. Und dem gleichen Besitzer gehören die Gastrobetriebe «Local» in Lenzburg (eröffnet 2016), Wohlen (eröffnet 2017) und Suhr (eröffnet 2017, dort auch mit Hotel).

Fest steht: Peter Studler gilt als angesehener Bäckerei-Unternehmer (er war Obmann Lehrlingsausbildung im Aargauischen Bäckermeisterverband).

Fest steht aber auch: Die Studler-Firmen waren im Juni 2018 Thema im «Kassensturz». Es ging in der SRF-Konsumentensendung um ungerechtfertigte Lohnkürzungen, nicht bezahlte Überstunden, nicht einbezahlte Pensionskassenbeiträge.

Und fest steht ebenso: Studlers Bäckereien wurden in letzter Zeit zunehmend mit negativen Bewertungen von Kunden auf Online-Bewertungsportalen wie Tripadvisor konfrontiert.

SHAB meldete gestern Konkurs

Und Fakt ist: Im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von gestern Montag wird gemeldet, über die Bäckerei-Konditorei Studler AG sei mit Wirkung ab dem 29. April, 11.42 Uhr der Konkurs eröffnet worden. Dies auf Verfügung des Gerichtspräsidiums Lenzburg. Die Firma ist neu «in Liquidation».

Dem Gerichtsurteil ist zu entnehmen, dass die Konkurseröffnung «ohne vorgängige Betreibung» erfolgte. Studler habe bis zum 29. April, 11.30 Uhr eine Anzahlung von 4873.75 Franken geleistet. «Die Restforderung von 350 Franken wurde nicht beglichen.» Und die Gesuchstellerin habe das Konkursbegehren nicht zurückgezogen, heisst es im Urteil.

Studler kann innerhalb von zehn Tagen (ab Empfang des Entscheids) beim Aargauer Obergericht gegen die Konkurseröffnung Beschwerde erheben und aufschiebende Wirkung fordern. Ganz wichtig: Vom Konkurs ist nur die Bäckerei, nicht aber die «Local»-Gruppe betroffen.

«Wir arbeiten normal weiter»

Peter Studler ist wegen der Konkurseröffnung ausser sich. Bevor er das Gericht kritisiert, ist es ihm wichtig, zu betonen, dass die beiden Bäckereien weiterhin in Betrieb sind. In den meisten vergleichbaren Fällen werden die Mitarbeiter vom Konkursamt per sofort freigestellt.

Im Fall Studler wurde eine andere, arbeitnehmerfreundlichere Lösung gefunden: «Wir arbeiten ganz normal weiter. Seit der Konkurseröffnung stehe ich für die Angestellten gerade. Das Konkursamt hat dazu Hand geboten», erklärt Studler.

Und dann ärgert er sich über die Richterin des Bezirksgerichts Lenzburg: «Da ist dem Gericht ein grosser Fehler passiert. Ein Versagen von allen Beteiligten.» Mehr noch: «Das ist eine absolute Sauerei. Mein Ruf steht wegen einer Bagatelle auf dem Spiel. Wir sind ein eingesessenes Unternehmen, das gesund ist und gut läuft.»

Es geht um 350 Franken

Peter Studler erklärt, wie es aus seiner Sicht zur Konkurseröffnung gekommen ist: «Konkret geht es darum, dass wir eine Nachforderung von 350 Franken Gerichtskosten erhalten haben – zu der bereits bezahlten, von uns bestrittenen Forderung der Ruedi Fischer AG Staufen (die 4873.75 Franken, Anmerkung der Redaktion).»

Studler erklärt weiter: «Diese Forderung (die 4873.75 Franken) haben wir schriftlich bestritten, danach aber, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, beglichen, da vom Bezirksgericht Lenzburg ein Konkursverfahren ohne vorgängige Betreibung eröffnet worden ist.»

Die Nachforderung der Gerichtskosten sei aus seiner Sicht erst am 4. Mai 2019 zur Zahlung fällig. «Trotzdem hat das Bezirksgericht am 29. April 2019 ohne unsere Anwesenheit und ohne Nachfrist innerhalb von 4 Minuten bereits den Konkurs eröffnet», so Studler. «Dieser Fehler hat für unser Geschäft weitreichende, nicht akzeptable Folgen, dafür werden wir die verantwortlichen Personen vollumfänglich zur Rechenschaft ziehen.»

Kampf für Widerruf

Wie geht es jetzt weiter? Peter Studler und sein Rechtsanwalt tun alles, um die Konkurseröffnung zu widerrufen. «Wir haben die 350 Franken sofort beim Obergericht hinterlegt und hoffen, dass uns dieses die aufschiebende Wirkung gibt. Wir tun alles, damit die Konkursanzeige sofort für nichtig erklärt und widerrufen wird», kündigt Studler an.