Vor einem Jahr kam in Dürrenäsch bei einem Verkehrsunfall ein einmonatiges Baby ums Leben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen.
In Dürrenäsch, idyllisch gelegen an der Wasserscheide zwischen Wynental und Seetal, wurde Weihnachten vor einem Jahr von einem tragischen Unfall überschattet. Am Tag vor Heiligabend, dem 23. Dezember 2016, war ein 34-jähriger Autofahrer von Hallwil nach Dürrenäsch unterwegs. Bei einer Kreuzung nickte er kurz ein, geriet mit dem Auto auf die Gegenfahrbahn und ungebremst aufs Trottoir. Dort erfasste er eine junge Mutter, die zu Fuss mit zwei Kindern und einem Hund unterwegs war.
Die Frau hatte einen einmonatigen Säugling auf sich getragen, ein einjähriges Kind sass im Kinderwagen. Sie wurden durch den Aufprall weggeschleudert und schwer verletzt. Während die Mutter und das Kind mit der Ambulanz ins Spital gefahren wurden, wurde der Säugling mit dem Helikopter ins Kinderspital geflogen. Das Baby verstarb an Heiligabend an den Folgen seiner Verletzungen.
Der Schock in der 1200-Einwohner-Gemeinde sass tief. Dorfbewohner brachten Kerzen, Plüschtiere und Blumen an den Unfallort. Gemeindeammann Andrea Kuzma-Frei zeichnete ein Bild der Trauer: «Im Dorf kennt man die Familie sehr gut. Der Unfall macht traurig und machtlos, gerade auch, weil Kinder betroffen sind.» Auch das Care-Team Aargau stand im Einsatz. Leiter David Bürge sagte: «Dürrenäsch ist ein kleines Dorf. Man kennt sich und natürlich auch die Betroffenen.» Derweil nahm die Polizei sofort die Ermittlungen auf.
Wie eine Nachfrage der AZ bei der Staatsanwaltschaft ergibt, sind diese Ermittlungen ein Jahr später noch nicht abgeschlossen. Oberstaatsanwalt Daniel von Däniken sagt: «Das Strafverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm immer noch am Laufen.» Es sei noch keine Anklage erhoben, weil noch ein verkehrsmedizinisches Gutachten pendent ist, erklärt von Däniken zum Hintergrund.
Dass vor einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Gutachten – bei Unfällen mit Todesfolge etwa zu verkehrsmedizinischen oder auch verkehrstechnischen Aspekten – eingeholt werden, ist nichts Aussergewöhnliches. Dabei beantworten Experten Detailfragen zum Unfallhergang oder zur beschuldigten Person. Diese helfen später in einem Strafverfahren, die Schwere des Verschuldens einzuschätzen und so das Urteil festzulegen.