Krankenkassenprämien
Druck auf den Aargau steigt: Bundesrat fordert Abschaffung der schwarzen Listen

Kinder dürfen für nichtbezahlte Prämien ihrer Eltern nicht haftbar gemacht werden. Dieser Ansicht ist der Bundesrat. Er plädiert zudem für die Abschaffung der schwarzen Listen in den Kantonen.

Reto Wattenhofer
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Die schwarzen Listen für säumige Prämienzahler in manchen Kantonen sind umstritten. (Symbolbild)

Die schwarzen Listen für säumige Prämienzahler in manchen Kantonen sind umstritten. (Symbolbild)

Keystone

Wer seine Krankenkassenprämie nicht bezahlt und erfolglos betrieben wurde, landet in gewissen Kantonen auf der sogenannten schwarzen Liste. Diese Personen haben nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Sinn dieser Regelung ist es, Druck auszuüben. Doch nirgends ist definiert, wann ein Notfall vorliegt. Listen für säumige Prämienzahler kennen heute die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Thurgau.

Für den Bundesrat ist klar: Diese schwarzen Listen müssen abgeschafft werden. Das hat er am Mittwoch in einer Stellungnahme zu Handen der Gesundheitskommission des Ständerates beschlossen. Diese hatte letztes Jahr eine Gesetzesrevision angestossen.

Nutzen der Listen ist nicht nachgewiesen

Damit geht der Bundesrat weiter als die Kommission. Diese war nach der Vernehmlassung zurückgekrebst. Aus Rücksicht auf den Föderalismus soll es Kantonen weiterhin erlaubt bleiben, Listen von Versicherten zu führen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, argumentierte sie. Entscheiden muss nun das Parlament.

Den Bundesrat überzeugt diese Argumentation jedoch nicht. Der Nutzen der Listen habe nie nachgewiesen werden können, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Montag. Dadurch könne auch die medizinische Grundversorgung von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt werden, gibt der Bundesrat zu bedenken.

Gefahr für die öffentliche Gesundheit

Einig sind sich Bundesrat und Kommission, dass Minderjährige nicht mehr haftbar gemacht werden sollen, wenn ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Auch sollen diese nicht mehr auf den Schwarzen Listen erscheinen. Der Thurgau führt derzeit als einziger Kantone Minderjährige auf.

Damit kommt die Politik auch Empfehlungen der zentralen Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften nach. Bund und Kantone müssten ihren Umgang mit säumigen Prämienzahlern überprüfen, kam die Kommission in einer Studie zum Schluss.

Gerade bei Infektionskrankheiten führe ein eingeschränkter Zugang zu medizinischen Leistungen zur Weiterverbreitung der Krankheit. Sperren bei Leistungen seien somit nicht nur ein Problem für die Betroffenen selbst, sondern auch eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, konstatieren die Wissenschafter. Solche Massnahmen seien aber auch aus ethischen Gründen nicht vertretbar.