Geht es nach der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben, soll es im Aargau künftig zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe geben. Der Regierungsrat soll diese aber einheitlich festlegen.
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben des Kantons Aargau hat sich in ihrer Sitzung vom vergangenen 13. Mai für zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ausgesprochen. Sie unterstützt damit eine Vorlage des Regierungsrats.
Im Juni 2010 hat das Aargauer Stimmvolk die erste Vorlage für ein Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht abegelehnt, die eine Ausweitung auf vier Sonntagsverhäufe vorsah. Die vom Regierungsrat im Nachgang der Abstimmung ausgearbeitete Vorlage für zwei Sonntagsverkäufe stelle nun «den bestmöglichen Kompromiss dar», schreibt die Kommission in einer Mitteilung.
Koordination durch Regierungsrat
Die Gemeinden sollen die Sonntagsverkäufe allerdings nicht selbst festelegen dürfen. Ein entsprechender Antrag scheiterte in der Kommission mit 8 zu 3 Stimmen klar. Für die Kommissionsmehrheit sei es im Sinne der Koordination wichtig, dass der Regierungsrat die Sonntagsverkäfue einheitlich festlegt, heisst es.
Einzelbewilligungen für Sonntagsverkäufe können aber weiterhin zusätzlich erteilt werden - beispielsweise um traditionelle Weihnachtsmärkte zu ermöglichen. (bau)