Kantonalbank
AKB senkt Limite für Guthaben ohne Negativzinsen bei Neukunden auf 500'000 Franken – so machen es andere Banken im Aargau

Die Aargauische Kantonalbank (AKB) verzeichnet dieses Jahr einen überdurchschnittlichen Zufluss an Bargeld. Deshalb senkt die Bank nun die Limite für Kontoguthaben ohne Negativzinsen bei Neukunden. Kleine und mittlere Vermögen sollen nicht betroffen sein. Welche Limiten andere Banken im Aargau haben, sehen Sie in unserer Übersicht.

Hans-Caspar Kellenberger
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Der Hauptsitz der Aargauer Kantonalbank AKB an der Bahnhofstrasse in Aarau.

Der Hauptsitz der Aargauer Kantonalbank AKB an der Bahnhofstrasse in Aarau.

Bild: Chris Iseli

Bisher verrechnete die Aargauische Kantonalbank (AKB) ihren Neukundinnen und Neukunden bis zu einem Guthaben von zwei Millionen Franken keine Negativzinse. Diese generelle Limite wird nun gestrichen, die Höhe des Guthabens ohne Negativzinsen würden neu auf Basis der zukünftigen umfassenden Geschäftsbeziehung festgelegt, schreibt die AKB in einer Medienmitteilung.

Wie schon bisher kann die Bank bei bestehenden Kundinnen und Kunden die Limite von zwei Millionen Franken individuell und jederzeit anpassen. Basis dafür bilde die jeweilige Geschäftsbeziehung und die Marktsituation, wie die AKB mitteilt.

Hoher Zufluss an Bargeld führt zu Negativzinsen

Der Zufluss an Kundengeldern hat sich bei der AKB im Jahr 2021 überdurchschnittlich erhöht. Die im nationalen Vergleich hohe Limite für Kontoguthaben, die von Negativzinsen befreit sind, habe viele Personen und Unternehmen dazu bewegt, ihre flüssigen Mittel der AKB anzuvertrauen. Dies führe dazu, dass man sich zusätzlich mit Negativzinsen konfrontiert sehe, schreibt die Bank. Diese Kosten wälzt die AKB künftig verstärkt auf Neukundinnen und -kunden ab.

Die AKB möchte mit der Massnahme erreichen, dass Kundinnen und Kunden ihr Geld nicht nur auf der Bank parkieren, sondern auch Zusatzgeschäfte über sie abwickeln. Für denjenigen Teil der Kundschaft, der solche Zusatzgeschäfte bei der Kantonalbank abwickelt, besteht die Limite von zwei Millionen Franken weiterhin.

Kleine und mittlere Vermögen sind nicht betroffen

Laut AKB-Direktionspräsident Dieter Widmer sind Kleinsparerinnen und Kleinsparer von der individuell festgelegten Limite nicht betroffen: «Kundinnen und Kunden mit kleinen und mittleren Vermögen werden bei der AKB weiterhin keine Guthabengebühr bezahlen.»

Kunden mit kleinen und mittleren Vermögen (bis 500'000 Franken) zahlen bei der AKB nach wie vor keine Negativzinsen. Kunden jedoch, die zum Beispiel eine Million Franken auf einem Konto bei der AKB parkieren wollen und keine weiteren Geschäfte (wie Hypotheken oder Aktienanlagen) mit der Bank tätigen, zahlen bereits ab Mittwoch eine Guthabengebühr, das heisst Negativzinsen, auf ihr neu eröffnetes Konto.

Andere im Aargau tätige Banken wie die UBS, Raiffeisen oder auch die Hypothekarbank Lenzburg betonen auf Anfrage, dass man bei Neukunden grundsätzlich die gesamte, individuelle Kundenbeziehung berücksichtige. Dies aber in Abhängigkeit von der Marktentwicklung. Keine Bank will überschüssige Liquidität bei sich platziert haben.

Bei der UBS wird für Kunden, die primär Kontoguthaben halten, ab einem Betrag von 250'000 Franken ein Negativzins verrechnet. Die Höhe der Zinsen richten sich nach den auf der Bank parkierten Beträgen. Bei der Credit Suisse wird ab einem Barbestand von zwei Millionen Franken ein Negativzins von -0,75 Prozent erhoben. Auch hier behält sich die Bank aber kurzfristige Anpassungen der Regelungen vor, wie die Credit Suisse auf Anfrage schreibt. Bei der Postfinance wurde die Limite für die Verrechnung von Negativzinsen bereits per Juli 2021 auf ein Kontoguthaben von 100'000 Franken gesenkt.

Die Raiffeisenbank empfiehlt ihren Niederlassungen die Verrechnung von Negativzinsen seit Januar. Dies aber nur bei Personen, die bei Raiffeisen kurzfristig grosse Geldbeträge deponieren wollen. Im September wurde diese Empfehlung konkretisiert: Die Bank empfiehlt die Verrechnung von -0,75 Prozent bei Privat- und Firmenkunden mit Neugeldzuflüssen in der Höhe von mindestens 250'000 Franken in den letzten 18 Monaten.

Auch hier werde aber jeder Fall individuell beurteilt, wie die Raiffeisenbank auf Anfrage mitteilt. Die Niederlassungen sind frei in der Umsetzung und Ausgestaltung der Empfehlung von Raiffeisen Schweiz.