Interview
«Wir streben kein Verbot von Ölheizungen an»: Regierungsrat Attiger zum Ringen ums neue Energiegesetz

Mathias Küng
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Regierungsrat Stephan Attiger will mit dem Energiegesetz nicht zuwarten.

Regierungsrat Stephan Attiger will mit dem Energiegesetz nicht zuwarten.

Alex Spichale

Am 3. März debattiert der Grosse Rat das neue kantonale Energiegesetz. Warum wartet man nicht die Beratung des CO2- Gesetzes im Nationalrat vom 18. März ab?

Stephan Attiger: Die Teilrevision des Energiegesetzes ist ein abgestimmtes Paket, welches die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energie vorsieht. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden. Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat eine Übergangsfrist bis 2026 für die Kantone vorgeschlagen, welche ihr Energiegesetz angepasst haben. Umso wichtiger ist es darum, dass der Aargau ein Zeichen nach Bern abgibt und mit der Umsetzung des Energiegesetzes vorwärts macht.

Der Bund überlegt sich, auch im Gebäudebereich einzugreifen, der Domäne der Kantone. Was, wenn er schärfere Bestimmungen beschliesst als der Aargau?

Der Vollzug auf kantonaler Ebene steht bereits zur Verfügung. Die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone greift dadurch deutlich früher. Sie umfasst nicht nur den CO2-Ausstoss, sondern strebt einen Ausbau der erneuerbaren Energien an. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit soll auch die Energieeffizienz weiter erhöht werden. Die Kantone müssen aber ihren Beitrag zeitnah leisten, damit der Bund sie nicht übersteuert.

Wird allenfalls gar eine dritte Lesung der Vorlage nötig oder wird die Vorlage sistiert, bis klar ist, was der Bund macht?

Die Vorlage des Bundes liegt vor. Betroffen von der Bundesregelung ist der Heizungsersatz. Die Übergangsregelung für Kantone, die das Energiegesetz angepasst haben, ist klar. Eine Sistierung würde eher ein Zeichen der Verunsicherung Richtung Bern aussenden. Das Energiegesetz ist entscheidungsreif. Eine zeitliche Verschiebung brächte keine neuen Erkenntnisse.

Aus Sicht der Klimabewegung geht die Vorlage zu wenig weit, etwa weil sie kein Verbot für neue Ölheizungen vorsieht. Wäre so ein Verbot nicht ein klares Signal?

Der Regierungsrat unterstützt das Ziel «Netto null», also keine CO2-Emissionen bis 2050. Wie das Bundesparlament strebt er aber kein Verbot an. Die Gebäudeeigentümer sollen die Wahl haben, ob sie bei dem nächsten Heizungsersatz ganz auf erneuerbare Energien setzen oder aber Energieeffizienzmassnahmen umsetzen wollen. Ein Verbot führt nicht zwingend zu einer grösseren Wirkung.

Warum nicht?

Es macht Ausnahmeregelungen für bestimmte Situationen notwendig. Diese sind administrativ aufwendig. Erste Erfahrungen aus den Kantonen Luzern und Basel-Stadt zeigen zudem, dass die von den Kantonen vorgesehenen Regelungen beim Heizungsersatz eine sehr gute Wirkung erzielen.

Serie zum Energiegesetz

Mit dem neuen Energiegesetz will die Regierung Weichen für die Zukunft stellen. Der Grosse Rat befasst sich am 3. März damit. Eine der Fragestellungen betrifft Gebäudesanierungen.

Alle Artikel aus der Serie zum Aargauer Energiegesetz finden Sie hier

Umgekehrt werden viele die Vorlage ablehnen, weil sie erst mal Kosten bringt. In Solothurn wurde unlängst ein neues Energiegesetz abgelehnt.

Wir konnten im vorliegenden Aargauer Gesetz mit den Branchenvertretern Anpassungen machen, die eine schlanke Umsetzung möglich machen. Trotzdem wird eine gute Wirkung erzielt. Insofern unterscheidet es sich von Energiegesetzen anderer Kantone. Es ist wichtig, zwischen Investitionen und Kosten zu unterscheiden.

Inwiefern?

Über die Lebensdauer betrachtet, ist die Raumerwärmung und die Warmwasserbereitstellung mit Wärmepumpen meistens günstiger als mit fossilen Energieträgern. Dies ist bereits bei den heutigen Energiepreisen der Fall und wird sich in Zukunft mit grosser Wahrscheinlichkeit noch akzentuieren.

Der Anteil der des Aargaus am CO2-Ausstoss ist sehr klein. Was bringen da unsere Massnahmen überhaupt?

Beim Ausstoss pro Kopf liegt die Schweiz sehr weit vorne. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwa zwei Drittel des durch die Schweizer verursachten CO2- Ausstosses importiert wird. Es bedarf der Anstrengung aller Staaten. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, den Klimawandel auf ein erträgliches Mass zu beschränken.