Die Taxometer laufen nur noch selten, die Fahrgäste bleiben aus und die Taxifahrer fallen zwischen Stuhl und Bank. Sie zählen weder zur Reise- noch zur Eventbranche und werden deshalb vom Bund in der Coronakrise nicht unterstützt. Gemäss dem Bund gehören sie nicht zu den sogenannten Härtefällen. Die Taxiunternehmer können deshalb nur Kurzarbeit anmelden und den Coronaerwerbsersatz über die Ausgleichskasse beziehen, mehr aber nicht.
«Dann steht der Konkurs bevor»
«Wir kämpfen ums Überleben, wir haben alle Reserven aufgebraucht. Wenn wir kein Geld vom Bund erhalten, dann steht der Konkurs bevor», sagt Karin Schnyder, Geschäftsführerin der Taxi Enzian GmbH gegenüber Tele M1.
Dennoch sagt das Aargauer Konkursamt dem Regionalfernsehsender, dass es im Vergleich zum November des vergangenen Jahres nicht mehr Konkursanmeldungen von Taxibetrieben gebe. (cri)