Feuerwerk-Initiative
Wie schlimm sind die Böller wirklich für Hund und Katze?

Private Feuerwerke sollen im Aargau nur noch am 1. August erlaubt sein – aber ohne Knallkörper. Nicht nur, aber vor allem den Tieren zuliebe soll bald Schluss mit der Knallerei sein.

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Das Abstimmungsplakat der Initianten mit pamirbewehrten Haustieren. Der Slogan «Ja zum 1. August» soll ihr Begehren mehrheitsfähig machen und betonen, dass es nicht um ein Totalverbot geht.

Das Abstimmungsplakat der Initianten mit pamirbewehrten Haustieren. Der Slogan «Ja zum 1. August» soll ihr Begehren mehrheitsfähig machen und betonen, dass es nicht um ein Totalverbot geht.

zvg/Keystone (Archiv)
Das Abstimmungsplakat der Initianten mit pamirbewehrten Haustieren.

Das Abstimmungsplakat der Initianten mit pamirbewehrten Haustieren.

ZVG

Am 8. März kommt die Initiative zur Abstimmung, die Feuerwerke im Kanton Aargau rigoros einschränken will. Ein Hauptargument der Initianten: Die überhandnehmende Knallerei schon vor dem 1. August, zu Silvester oder an anderen privaten Partys sei eine regelrechte Qual für Tiere. Dies gelte für Wild- und Nutztiere, vor allem aber für die liebsten Freunde des Menschen, die Hunde und Katzen. Für die Hunde seien Feuerwerke eine «akustische Folter», so das Initiativkomitee.

Nicht alle reagieren gleich

Kein Zweifel: Feuerwerke sind in der Regel laut und Hunde verfügen (wie Katzen auch) über ein weit feineres Gehör als Menschen. Aber leiden sie wirklich so sehr, wie behauptet, wenn Mensch es einmal krachen lässt? Die az fragte bei Tierärztin Sandra Boutellier von der Kleintierpraxis Baden-Dättwil nach, sie ist auch Vorstandsmitglied im Aargauischen Tierschutzverein. Die Antwort aus veterinärmedizinischer Sicht lautet: Jein.

In der Tat kämen vor dem 1. August viele Kunden in die Praxis, deren Hunde mit Medikamenten sediert werden müssen, weil sie bei Feuerwerken regelrecht Amok liefen, so Boutellier. Allerdings würden nicht alle Hunde gleich reagieren. Etwa 30 bis 40 Prozent, so die Schätzung der Veterinärin, hätten kaum Probleme mit der Knallerei. Auch ihre eigenen Hunde seien nicht geräuschempfindlich und würden wenig sensibel auf Feuerwerke reagieren, sagt Boutellier.

Warum das so ist, ist noch nicht abschliessend geklärt. Es gibt zum Beispiel keine rassenspezifischen Unterschiede, man nehme auch «familiäre» Gründe an, so die Tierärztin: So wird beobachtet, dass Welpen, die mit älteren Hunden aufwachsen, die sich von Böllerraketen nicht in Panik versetzen lassen, das Verhalten nachahmen und ebenfalls ruhig bleiben.

Auch bei lauter Knallerei die Ruhe zu bewahren, lasse sich bis zu einem gewissen Grad antrainieren, aber das gelinge eben nicht bei allen Tieren. Es ist wie bei uns Menschen auch: Wohl keiner würde Lärm als grundsätzlich angenehm bezeichnen, aber nicht jeder wird davon gleich genervt.

Der Punkt ist weniger, dass Tiere aufgrund ihres viel feineren Gehörs physisch unter der Lautstärke von Feuerwerkskörpern leiden. Doch im Unterschied zum Menschen können sie nicht ohne weiteres einordnen, ob ein Knall – über den Menschen zunächst ja auch einmal erschrecken, wenn er unerwartet kommt – Gefahr bedeutet oder nicht. Und das führt zu Stress mit unter Umständen durchaus gravierenden Folgen, wie auch Tierärztin Boutellier zu bedenken gibt.

Es gebe Hunde, die entwickelten eine regelrechte Phobie, wenn sie der Feuerwerksknallerei länger ausgesetzt seien. Sie würden dann zum Teil schon beim kleinsten Geräusch die gleichen panikartigen Reaktionen zeigen wie bei einem lauten Feuerwerk: Manche erstarren zitternd, an einen Spaziergang im Freien ist nicht mehr zu denken, andere rennen davon.

Einschränkung wäre sinnvoll

Und was ist nun das Fazit? Aus veterinärmedizinischer und tierschützerischer Sicht wäre es angezeigt, das Abbrennen von Feuerwerk einzuschränken, so Boutellier. Für die Feuerwerk-Verbotsinitiative setzt sich der Aargauer Tierschutzverein, in dessen Vorstand sie sitzt, allerdings nicht ein. Das sei eine Frage der Prioritäten, andere Themen stünden dann doch mehr im Vordergrund, sagt sie.

Die Kompetenz, die Feuerwerk-Knallerei auf ein für Mensch, Tier und Umwelt erträgliches Mass zu beschränken, belasse man besser bei den Gemeinden, statt gleich mit einem – ohnehin schwer zu vollziehenden – Verbot zu operieren. So argumentieren die Gegner der Initiative.

So hat eben der Gemeinderat von Oberrohrdorf die Einwohner in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass auch nach geltender Ordnung das Abbrennen von Feuerwerk ausser am 1. August, Silvester und Neujahrstag bewilligungspflichtig ist.

Im Hinblick auf die Abstimmung hat der Gemeinderat nun neue Richtlinien beschlossen: Es werden jährlich maximal vier weitere private Feuerwerke bewilligt. Sie müssen «in der Regel» bis 22 Uhr abgefeuert sein, für eine Bewilligung durch die Gemeinde muss auch die Zustimmung des Grundeigentümers vorliegen.