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Kanton Aargau
Regierung stellt fest: Der Öffentlichkeit, insbesondere den Bikenden, sind die Regeln im Wald nicht oder ungenügend bekannt.
Im dicht besiedelten Kanton Aargau nehme die Freizeitnutzung im Wald markant zu. Mountainbiken abseits befestigter Wege stehe dabei gemäss einer Bevölkerungsumfrage von 2010 rein quantitativ an letzter Stelle der erfassten Freizeitaktivitäten (fünf Prozent der Waldbesuchenden). Demgegenüber steht ein Anteil von 72 Prozent der Waldbesuchenden, welche im Wald spazieren. Diese Umfrage wird in diesem Jahr wiederholt, um aktuelle Daten zu bekommen. Das schreibt die Regierung zu einem Postulat von GLP-Grossrat Sander Mallien.
Mallien bittet darin die Regierung, zu prüfen, wie der sich wachsender Beliebtheit erfreuende (Velo-) Biker-Sport für alle verträglich regulieren beziehungsweise kanalisieren lässt. Dass immer mehr Personen unter anderem – verstärkt auch durch Covid-19 – mit ihrem «Bike» im Wald sind, sei erfreulich. Vereinzelt komme es aber leider zunehmend auf Wegen zu Konflikten (und manchmal Unfällen) mit Fussgängern und neben den bestehenden Wegen zu starken Beeinträchtigungen von Fauna und Flora, so Mallien.
Über Konflikte berichtete in der Umfrage von 2010 rund ein Viertel. Ursache seien häufig Begegnungen von Mountainbikern abseits der Waldwege und Hunden beziehungsweise Hundehaltenden. Grundsätzlich sei die gemeinsame Nutzung von befestigten Waldstrassen und Waldwegen durch Wandern und Biken zulässig und führe in der Regel nicht zu Problemen.
Problematischer sei die Situation auf (teilweise nicht bewilligten) Trails abseits befestigter Waldstrassen. Punktuell besteht ein Konfliktpotenzial. Vereinzelt wird der Lebensraum Wald durch das Biken abseits befestigter Wege stark belastet.
Die Gemeinden stehen als Bewilligungsinstanz für Bauen im Wald, Fahrverbote im Wald, Biken im Wald, Reiten im Wald, Einschränken der Zugänglichkeit und andererseits als Vertreter der Waldeigentümer in der Verantwortung. Der Kanton nehme als Genehmigungsinstanz eine Aufsichtsfunktion wahr. Die führende Rolle der Gemeinden sei nach wie vor sinnvoll, «da nur sie über die notwendigen Kenntnisse der Verhältnisse und Bedürfnisse vor Ort verfügen». Im Bereich der nachteiligen Nutzungen (Biken abseits von Waldstrassen) bestehe ein Vollzugsdefizit.
Obwohl es seit 1997 verboten ist, wird im Aargau praktisch flächendeckend abseits von Waldstrassen und Waldwegen gefahren (auf Wanderwegen und selbst angelegten Trails). Dies auf dem grössten Teil der Fläche, allerdings nicht in hoher Frequenz, schreibt die Regierung weiter. Die Gemeinden stünden in Fragen der Erholungs- und Freizeitnutzung im Wald in der Verantwortung. Von Seite der Gemeinden werde jedoch häufig davon ausgegangen, dass der Kanton führend sei. Hier sei deshalb eine verstärkte Sensibilisierung notwendig, gibt sie Sander Mallien recht.
Der Kanton könne gestützt auf das bestehende Recht nur eine moderierende oder überwachende Rolle einnehmen. Auch der Öffentlichkeit, insbesondere den Bikenden, seien die Regeln hinsichtlich Biken im Wald nicht oder nur ungenügend bekannt.
Die Regierung nimmt den Vorstoss entgegen und schlägt vor, es seien auch Formen wie Bikerouten abseits von Waldstrassen und Waldwegen möglich. Die nötigen Instrumente (zum Beispiel regionale Sachplanung) müssten aber erst festgelegt werden. (mku)