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Aargau
Kanton Aargau
Unsere Zeitung hat mit Petitio.ch, eine in der Schweiz einzigartige Petitions-Plattform für lokale Anliegen lanciert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Es ist eine Plattform für lokale Themen. Die Petition muss einen Lokalbezug haben und einer Gemeinde als Adressat zugeteilt werden können. Zurzeit sind das alle Gemeinden aus dem Einzugsgebiet der «Nordwestschweiz» und des Frutigländer, also den Kantonen Aargau, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land und die Gemeinden im Limmattal und Berner Oberland.
Grundsätzlich alle, die in der Schweiz wohnhaft sind.
Hinter einer Petition muss immer eine Einzelperson mit Namen und Adresse stehen; selbstverständlich kann der Petitionär aber auch einer Organisation angehören und dort Stimmen sammeln.
Auf petitio.ch das Feld «Petition starten» anklicken und dann der Anleitung folgen. Es geht ganz einfach und schnell: Das Anliegen und die vorgeschlagene Lösung in wenigen Worten formulieren, nach Bedarf ein Bild und/oder einen Link zum Thema dazu hochladen, persönliche Koordinaten angeben und Petition abschicken.
Die Website petitio.ch wurde mit allen aktuellen Mobile- und Desktop-Browser-Versionen von Mozilla Firefox, Google Chrome und Apple Safari getestet. Microsoft Internet Explorer wird ab den Versionen 10 und aufwärts unterstützt.
Ja, sobald ein Petitionär seine Petition abgeschickt hat, wird sie von der Redaktion auf die üblichen Grundstandards (keine Diskriminierungen, Persönlichkeitsverletzungen etc.) geprüft und, wenn für gut befunden, freigeschaltet.
Einerseits direkt über die Website petitio.ch, wo alle Leserinnen und Leser eine Petition unterstützen können. Anderseits kann jeder, der eine Petition lanciert, diese über Facebook, Twitter und Mail verbreiten oder auf einer eigenen Website einbinden. Die entsprechenden Links werden direkt in der Petition zur Verfügung gestellt.
Nein, wie bei einer Petition, die mit Unterschriftenbögen Stimmen sammelt, kann jeder in der Schweiz wohnhafte Bürger eine Petition unterstützen. Wie der Petitionär muss man seine Kontaktdaten angeben.
Über die Handynummer wird via SMS ein Code verschickt, mit dem man sich dann einloggen kann.
Solange die Petition nicht abgeschickt ist, können Sie sie jederzeit selber korrigieren. Von der Redaktion einmal freigegeben, kann an der Petition nichts mehr geändert werden. Dann müsste man sie bei Bedarf neu aufsetzten.
Eine Petition muss innert 30 Tagen eine bestimmte Anzahl Stimmen gesammelt haben. Für kleine Gemeinden (bis 1000 Einwohner) 50 Stimmen, für mittlere Gemeinden (bis 5000 Einwohner) 100 Stimmen und für grosse Gemeinden (über 5000 Einwohner) 200 Stimmen.
Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wechselt die «laufende Petition» auf der Plattform automatisch in die Kategorie «erfolgreiche Petitionen». Gleichzeitig löst die Redaktion einen Brief an den zuständigen Gemeindeammann, Stadtpräsidenten etc. aus mit der Bitte, die Petition innert 30 Tagen auf der Petitions-Plattform zu beantworten.
Auf petitio.ch werden sie nach Ablauf der 30 Tage archiviert, sind aber weiterhin abrufbar. Petitionäre können nach Bedarf jederzeit einen neuen Anlauf starten und eine neue Petition lancieren.
Die Zeitung tritt als Partnerin von petitio.ch auf. Die jeweilige Redaktion prüft die Petitionen auf ihre Rechtmässigkeit (siehe oben), stellt die Übergabe an die Gemeinde sicher und berichtet nach Bedarf über die Petitionen in der Zeitung und auf ihrer Website