Corona-Virus
Wider den politischen Stillstand: Was passiert mit den Gemeindeversammlungen während der Krise?

Wegen der Corona-Krise ist ungewiss, ob die Gemeindeversammlungen von Mai und Juni durchgeführt werden können – ein Problem vor allem für Gemeinden, die noch kein Budget haben. Der Kanton sucht nach Lösungen.

Eva Berger
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Gemeindeversammlung in Spreitenbach vom vergangenen Januar. Wegen des Veranstaltungsverbots sind die nächsten Versammlungen gefährdet.

Gemeindeversammlung in Spreitenbach vom vergangenen Januar. Wegen des Veranstaltungsverbots sind die nächsten Versammlungen gefährdet.

Colin Frei (Archiv

Die Abteilung Gemeinden des kantonalen Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) ist am letzten Mittwoch mit einem Brief zu Regeln und Pflichten der Gemeinden während der Corona-Krise an die Gemeindeammänner gelangt. Es sei nicht auszuschliessen, ob die Massnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus über den 19.April hinaus verlängert werden müssen, heisst es in dem Schreiben unter anderem. Das Veranstaltungsverbot hätte zur Folge, dass Gemeindeversammlungen im Mai oder im Juni nicht durchgeführt werden können. Die Gemeinden hätten jetzt zu prüfen, welche vorgesehenen Geschäfte ohne weitere Konsequenzen aufgeschoben werden könnten und welche nicht.

Zudem prüfe der Regierungsrat, ob er gestützt auf die Kantonsverfassung spezielle Anordnungen treffen wird. Zur Diskussion stehen etwa die generelle Verschiebung der Rechnungsgenehmigung auf die Budgetgemeindeversammlungen im Herbst sowie direkte Urnenabstimmungen über unaufschiebbare Geschäfte.

Noch aber hat der Kanton keine Lösungen parat. «Wir werden wahrscheinlich erst Ende Monat kommunizieren können», teilt Departementssprecher Samuel Helbling mit. Um die politischen Prozesse gewährleisten zu können, brauchen die Gemeinden die Antworten bald. Die Gemeindeammännervereinigung (GAV) hat deshalb ihrerseits einen Brief an Departementsvorsteher Urs Hofmann geschrieben. Einige «sehr wichtige Fragen» bezüglich der Gemeindeversammlungen, aber auch bereits geplanter Abstimmungen, seien noch offen, schreibt die GAV. «Ich sehe kein Problem darin, die Rechnungsgemeindeversammlungen zu verschieben», sagt Gemeindeammänner-Präsidentin Renate Gautschy auf Anfrage. Aber die Gemeinden bräuchten dafür die Grundlagen vom Kanton. Schwierig sei es allenfalls auch dort, wo noch kein Budget vorliegt. «Gemeinden ohne Budget befinden sich in einer nicht rechtlichen Situation», so Gautschy. «Da wir aber in einer ausserordentlichen Situation sind, gibt es auch ausserordentliche Möglichkeiten. Besonders in solchen Zeiten braucht es klare Richtlinien».

Killwangen beantragt Fristverlängerung

Zum Beispiel für Killwangen. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben am 9.Februar das Budget 2020 an der Urne abgelehnt. Innerhalb von 60 Tagen ab diesem Datum ist die Gemeinde verpflichtet, per Gemeindeversammlung einen Voranschlag abzusegnen. In den nächsten Wochen hätte es deshalb eine ausserordentliche Gemeindeversammlung geben sollen, diese ist abgesagt. «Die Frist können wir wegen des Versammlungsverbot unmöglich einhalten», sagt Gemeindeammann Werner Scherer. Bereits vor einer Woche hat er beim Kanton nachgefragt, wie Killwangen vorgehen könne und schliesslich einen Antrag auf Fristverlängerung eingereicht. Dieser ist noch unbeantwortet. Ein Thema sei auch gewesen, die Killwangerinnen und Killwanger direkt noch einmal an der Urne über den Voranschlag 2020 abstimmen zu lassen. «Nach geltendem Recht ist das aber nicht möglich», so Scherer.

Budget-Abstimmung in Bremgarten verschoben

Bremgarten ist ebenfalls noch ohne Budget. Die Urnenabstimmung hätte am 17.Mai stattfinden sollen. Sie wird, wie die nationalen und die kantonalen Abstimmungen, verschoben, provisorisch auf Ende Juni. Scheitert das Budget dann, müsste die Gemeindeversammlung ebenfalls innerhalb von 60 Tagen einen neuen Voranschlag beschliessen.

«Falls wir die Rechnungsgemeindeversammlung vom 4.Juni verschieben müssten, könnten wir eine allfällige Budgetversammlung und die Rechnungsversammlung im August zusammennehmen», so Stadtammann Raymond Tellenbach. Das wäre aus seiner Sicht vertretbar, jedoch nur möglich, falls die Urnenabstimmung Ende Juni auch tatsächlich stattfinden kann. Damit rechnet Raymond Tellenbach derzeit, das Geschäft werde entsprechend vorbereitet. Die budgetlose Zeit und die Einschränkungen, die diese mit sich bringt, habe sich durch die Corona-Krise sowieso verändert, gibt der Stadtammann zu bedenken. Aber: «Wir haben es im Griff.»

Bau von Doppelsporthalle kann sich verzögern

Auch andere Beschlüsse sind durch die mangelnde Planungssicherheit gefährdet. In Staufen soll die Gemeindeversammlung am 3.Juni den Kredit für die Doppelsporthalle beschliessen. Das Geschäft hat eine gewisse Dringlichkeit, geplant ist, die Halle 2022 in Betrieb zu nehmen. «Im Moment gehen wir noch davon aus, dass die Versammlung stattfinden kann. Wir bereiten die Traktanden auf diesen Termin vor», sagt Gemeindeammann Otto Moser. Er ist noch ruhig: «Selbst wenn wir die Sporthalle erst im Herbst an die Gemeindeversammlung bringen könnten, würde sich das Projekt schlimmstenfalls um einige Monate verzögern.»

In Möhlin sollte neben dem Kredit für die Sanierung des Primarschulhauses Fuchsrain und des ehemaligen Bezirksschulhauses an der Gemeindeversammlung auch der Kredit für die Testplanung zum Entwicklungs- und Wohnschwerpunkt mit der Gemeinde Rheinfelden diskutiert und beschlossen werden. Noch warte der Gemeinderat aber mit dem Botschaftsdruck für die Gemeindeversammlung zu, «wir möchten allfällige Weisungen für eine Verschiebung durch den Kanton abwarten», sagt Gemeindeammann Fredy Böni.

Demokratie wegen der Krise nicht gefährden

Jede politische Ebene komme jetzt an ihre Grenzen, weil sichergestellt werden muss, dass keine Menschen gefährdet werden, sagt Renate Gautschy. Flexibilität sei gefragt. Alle bewährten Prozesse auszusetzen wäre aber nicht zielführend. «Wir müssen unsere Demokratie nicht auf den Kopf stellen. Die Gemeinden sind sich aussergewöhnliche Situationen gewohnt. Wir bewältigen gemeinsam auch diese», sagt die Präsidentin der Gemeindeammänner.