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Kanton Aargau
Landesweit gilt: Es dürfen sich höchstens zehn Personen treffen. Der Kanton Aargau hat noch eins drauf gesetzt und ein Fünf-Personen-Maximum für «Menschenansammlungen im öffentlichen Raum» verfügt. Was bedeutet das für geplante Outdoor-Weihnachtsfeiern?
Eigentlich wäre es am sinnvollsten, Weihnachten nur im allerengsten Kreis zu feiern. So, dass man nicht herumreisen muss; und so, dass man keine anderen Haushalte trifft. Mit einer Beschränkung der sozialen Kontakte auf das absolute Minimum können Covid-Ansteckungen vermieden und das Gesundheitswesen nicht noch weiter belastet werden.
In dieser speziellen Woche können sich aber viele Menschen nicht vorstellen, auf kleine Treffen – maximal zehn Personen sind laut Bundesamt für Gesundheit erlaubt - zu verzichten. Um dabei das Corona-Übertragungsrisiko gering zu halten, setzen einige Familien auf Waldweihnacht: Wurst draussen am Feuer mit Frischluft und genügend Abstand anstelle von Raclette in der engen Stube.
Letzte Woche hat der Kanton Aargau jedoch verfügt, dass «Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und Parkanlagen verboten sind». Das gilt seit Montag. Was heisst das nun für zwei Familien mit insgesamt acht Personen, die gerne gemeinsam draussen Weihnachten gefeiert hätten? Müssen sie doch in die eigenen vier Wände ausweichen?
Nein. Es ist weiterhin erlaubt, sich als private Gruppe von maximal zehn Personen draussen zu treffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man im eigenen Garten feiert, an einer Feuerstelle der Gemeinde oder im Wald des Bauern aus dem Dorf. Wichtig ist einzig, dass es sich um ein privates Treffen und nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Weiterhin gilt, dass überall im öffentlichen Raum eine Maske getragen werden muss, wo man den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten kann.
Was passiert nun, wenn eine vierköpfige Familie an die Grillstelle kommt und sich da schon eine weitere vierköpfige Familie befindet? «Das wäre eine spontane Menschenansammlung im Sinne der Regel und diese sind auf fünf Personen beschränkt», sagt Michel Hassler, Sprecher des kantonalen Departements Gesundheit und Soziales.
Man tut gut daran, sich an die Regeln zu halten. «Die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien haben den Auftrag, die geltenden Bestimmungen bei einer Kontrolle durchzusetzen», so Hassler. «Gehen Meldungen ein, führt die Polizei entsprechende Kontrollen durch. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt stets nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und mit Augenmass.»
Solange also ein Treffen aus maximal zehn Personen (inklusive Kinder) besteht, nicht spontan erfolgt und keine öffentliche Veranstaltung darstellt, ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Dem Virus ist das jedoch egal. Deshalb ist es ratsam, sich penibel an Hygiene- und Verhaltensmassnahmen zu halten.