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Kanton Aargau
Der Regierungsrat lehnt eine flächendeckende Nachtabschaltung der Beleuchtung auf den Kantonsstrassen ab. Ein neues Reglement soll aber teilweise Abschaltungen ermöglichen.
Mit einem Vorstoss wollte die grünliberale Grossrätin Ruth Jo. Scheier vergangenen September die Lichtemissionen reduzieren. «Lichtemissionen schaden der Natur und bringen für die allermeisten überhaupt keinen Mehrwert», sagte sie und reichte eine entsprechende Motion ein. Sie forderte, dass die Strassenbeleuchtung auf allen Kantonsstrassen zwischen 24 und 5 Uhr abgeschaltet werde. Diese Abschaltung sollte in einem Reglement festgehalten und flächendeckend, also für den ganzen Kanton, geregelt sein.
Nun hat der Regierungsrat auf die Motion geantwortet: «Von einer undifferenzierten pauschalen, flächendeckenden Nachtabschaltung im ganzen Kanton ist abzuraten», schreibt der Regierungsrat in der Antwort. Abgelehnt wird die komplette Abschaltung vor allem wegen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer: «Die Verkehrssicherheit steht in direktem Zusammenhang mit der Qualität der Beleuchtung.» In der Dunkelheit erreiche das Auge nur zwischen drei und dreissig Prozent der Sehschärfe des Tageslichts, begründet die Regierung die Notwendigkeit der Strassenbeleuchtung. Die Verkehrsteilnehmer könnten so frühzeitig erkennt werden.
Sicherheitsbedenken hatte Ruth Jo. Scheier bei ihrer Forderung wenige: «Die Erfahrungen zeigen, dass es nicht mehr Unfälle gibt», sagte sie im Oktober gegenüber der AZ. Fussgänger, die nachts unterwegs seien, müssten sich vielleicht etwas anpassen – etwa mit einer Taschenlampe, sagte sie. Eine Beleuchtung am Fussgängerstreifen bringe keinen grossen Mehrwert, wenn es rundherum dunkel sei, so Scheier.
Der Regierungsrat sieht aber nicht komplett von einer Änderung ab. Er ist bereit, ein Beleuchtungsreglement zu erstellen, das den einheitlichen Umgang mit der öffentlichen Strassenbeleuchtung auf Kantonsstrassen regelt. Die Beleuchtung der Gemeindestrassen wäre davon ausgenommen. «Im Reglement sollen die Rahmenbedingungen für eine Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung unter Berücksichtigung der Aspekte der Verkehrssicherheit festgelegt werden», schreibt der Regierungsrat. Dieses Reglement solle die Nachtabschaltungen zwar nach einheitlichen Kriterien ermöglichen, aber nicht vorschreiben.
Dabei soll auch der technische Fortschritt eine Rolle spielen, der Regierungsrat sieht vom Einsatz intelligenter Beleuchtungssysteme nicht ab. Durch solche könnten die Lichtverschmutzung und der Energieverbrauch stark reduziert werden, ohne dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen.
Auch teilweise Nachtabschaltungen sind laut Regierungsrat nicht ausgeschlossen: «Grundsätzlich erachten die zuständigen Fachstellen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die Nachtabschaltung oder eine Dimmung der öffentlichen Beleuchtung in der verkehrsarmen Zeit als möglich.» Diese könne nach Wochentag oder Verkehrsaufkommen vorgenommen werden.
Von einer Abschaltung ausgeschlossen sind die Fussgängerstreifen, dort muss die Beleuchtung jederzeit die Mindestanforderungen gemäss Schweizer Norm erfüllen.