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Kanton Aargau
Die Aargauer Regierung lehnt die «Milchkuh-Initiative» ab. Sie fürchtet den Verlust von Bundesgeldern.
Die Kantonsregierung unterstützt laut Mitteilung die am 5. Juni zum Entscheid anstehende Änderung des Asylgesetzes, «weil diese zu einer Verkürzung der Verfahrensdauern sowie zur Schaffung von Ausreise- und Verfahrenszentren im Asylwesen führt».
Nein sagt sie erwartungsgemäss zum vom Grossen Rat beschlossenen Verzicht auf den Steueranteil an der Grundbuchabgabe, die beispielsweise beim Verkauf einer Liegenschaft fällig wird. Denn damit entgingen dem Kanton gestaffelt rund 33 Millionen Franken.
Weiter lehnt die Regierung die kantonale Volksinitiative «Kinder und Eltern» des Lehrerverbandes ab und empfiehlt den Gegenvorschlag zur Annahme. Nein sagt sie auch zur nationalen «Milchkuh-Initiative». (MKU)
Die Kantonsregierung gibt zu fünf Vorlagen Empfehlungen ab (vgl. Box). Unter anderem lehnt sie die eidgenössische Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» («Milchkuh-Initiative») ab. Würde sie angenommen, wäre ein zusätzliches Sparprogramm des Bundes nötig, von dem auch die Kantone betroffen wären, argumentiert die Regierung: «Insbesondere hätten die Projekte der Agglomerationsprogramme der 3. Generation – auch die Limmattalbahn – keine Finanzierungsgrundlage.»
Was heisst das, «keine Finanzierungsgrundlage»? Der Bau der Limmattalbahn ist ja sowohl seitens der Zürcher Stimmbevölkerung als auch seitens des aargauischen Grossen Rates beschlossen. Baubeginn ist 2019. In der regierungsrätlichen Botschaft von 2015 hiess es, dass allein die zu erwartenden Bundesbeiträge an den Aargauer Teil der Limmattalbahn (der Aargau zahlt 188 Millionen Franken daran) bis zu 59 Millionen Franken ausmachen werden.
Limmattalbahn: Verschiebung unmöglich
Gemäss Lukas Lauper, im kantonalen Baudepartement zuständig für die Agglomerationsprogramme, müsste sich der Aargau dieses Geld im Fall eines Ja zur «Milchkuh-Initiative» ans Bein streichen. Dies, weil die Initiative dann erst in ein Gesetz gegossen werden muss und solange nichts mehr aus dem bisherigen Fonds ausbezahlt werden kann. Selbst wenn es später aus einem neuen Fonds doch Geld geben sollte, käme dies zu spät. Lauper: «Für den Bau der Limmattalbahn ist alles aufgegleist, die Kantone Zürich und Aargau haben die Kredite gesprochen, die Bauunternehmer haben bereits ihre Aufträge. Das Projekt ist zudem wegen der raschen Siedlungsentwicklung dringlich. Es wäre unmöglich, es um Jahre zu verschieben.» Das aber müsste man, um an Bundesgelder zu kommen. Denn solche muss das Parlament sprechen. Erst danach darf man bauen. Hier verlöre der Aargau also bis 59 Millionen Franken.
Noch mehr Geld könnte fehlen
Insgesamt plant der Aargau also Investitionen von 564 Millionen Franken. Wenn der Bund diese Programme gutheisst und unterstützt, beteiligte er sich bisher mit 35 Prozent an den Kosten. Somit könnte der Aargau für die Programme, die bis Ende Jahr in Bern eingegeben werden sollen, mit einer Bundesbeteiligung von 188 Millionen Franken rechnen.
Die 59 Millionen der Limmattalbahn wären so oder so weg. Ob die restlichen rund 129 Millionen später kämen, steht aber in den Sternen. Nochmals Lukas Lauper: «Es kommt ganz darauf an, was im neuen Gesetz steht. Es ist möglich, dass dann im Sinne der Initiative Projekte ohne direkten Zusammenhang mit dem Strassenverkehr nicht mehr mitfinanziert würden.»