Berikon
Wegen Fluchtgefahr: Skandalarzt Ingo Malm bleibt hinter Gittern

Die Staatsanwaltschaft wirft Ingo Malm Betrug und Urkundenfälschung vor und hat deshalb drei Monate Untersuchungshaft beantragt. Das zuständige Gericht hat den Antrag am Freitag bewilligt.

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Ingo Malm

Ingo Malm

Screenshot Tele M1

Vor wenigen Tagen hat die Polizei den umstrittenen Arzt Ingo Malm verhaftet. Gegen Malm läuft ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug und Urkundenfälschung vor und hat deshalb drei Monate Untersuchungshaft beantragt. Der Antrag basiert laut Sprecherin Fiona Strebel «auf umfangreichen Untersuchungshandlungen der Kantonalen Staatsanwaltschaft» in der zweiten Hälfte des Jahres 2017.

Das Gericht hat den Antrag nun bewilligt. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr bleibt der Skandalarzt hinter Gittern. Strebel hält fest, der Beschuldigte bestreite die Tatvorwürfe, es gelte die Unschuldsvermutung.

Was bisher geschah

Rückblende: Seit dem 17. September 2014 darf Ingo Malm im Aargau nicht mehr selbstständig als Arzt tätig sein. Zuvor hatte das Bundesgericht seine Beschwerde gegen den Entzug der Berufsausübungsbewilligung abgewiesen. Diese hatte ihm der Regierungsrat entzogen, weil die für eine ärztliche Tätigkeit notwendige Vertrauenswürdigkeit nach mehreren zivil-, straf- und aufsichtsrechtlichen Verfahren nicht mehr gegeben sei. Der deutsche Arzt hatte Patienten ohne die nötige Bewilligung Medikamente abgegeben und die Betäubungsmittelkontrolle in seiner Praxis war mangelhaft.

Malm gab seine Praxis in Rudolfstetten auf und gründete die Ärztezentrum Mutschellen AG in Berikon. Dort war er Verwaltungsrat und stellte mehrere Ärzte an. Immer wieder gab es Gerüchte, dass Malm auch selber Patienten behandle, also trotz Verbot ärztlich tätig sei. Hinweise gingen unter anderem beim kantonalen Ärzteverband ein, dieser informierte den Kantonsarzt. Im Herbst 2016 reichte das Departement Gesundheit und Soziales eine Anzeige gegen Ingo Malm ein. Die Vorwürfe: Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz, konkret unerlaubte Berufsausübung.

Hinweise verdichten sich

Fiona Strebel, Sprecherin der kantonalen Staatsanwaltschaft, sagte am Donnerstag auf Anfrage: «Nach ersten Abklärungen verdichteten sich die Hinweise, dass mehr als nur ein Verstoss gegen das Gesundheitsgesetz vorliegen könnte.» Darum habe die Staatsanwaltschaft im Mai 2017 ein Untersuchungsverfahren eröffnet. In der Folge habe man «zur Klärung der Verdachtslage» bei Dritten sachdienliche Unterlagen zusammengetragen. Dies sei bei dokumentenbasierten Wirtschaftsstraffällen die Regel und erforderlich, «um den Beschuldigten mit konkreten Vorhaltungen konfrontieren zu können», wie Strebel sagte.