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Kanton Aargau
Die Aargauer Regierungsräte Gallati und Dieth lassen klären, wie es um die Finanzen der Aargauer Spitäler bestellt ist. Diesen fehlt der Umsatz, weil sie derzeit nur dringende Operationen durchführen dürfen. Für den Gesundheitsdirektor liegt der Fokus auf der Sicherung der Liquidität.
Wegen der Coronakrise mussten die Spitäler auf Notbetrieb umstellen. Eingriffe, die nicht dringend sind, dürfen momentan nicht durchgeführt werden. Der vom Bundesrat verordnete Notbetrieb hat für die Spitäler finanzielle Folgen: Können weniger Eingriffe durchgeführt werden, fehlen auch Einnahmen. Einzelne Gesundheitsinstitutionen denken deshalb über Kurzarbeit für ihre Angestellten nach.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat darauf reagiert, wie der «Tages-Anzeiger» letzte Woche berichtete. In einem Schreiben an alle Spitäler teilte sie mit, dass der Kanton bei Liquiditätsschwierigkeiten helfen und ab dem 31. März Akontozahlungen ausrichten werde. Zudem will der Zürcher Regierungsrat für die längerfristige finanzielle Sicherung der Spitäler im Kanton sorgen. Er hat eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es ihm erlauben würde, die Einbussen der Spitäler zu decken, die aufgrund der Coronakrise entstehen.
Und im Aargau? Der Kanton stehe als Eigentümer der drei Kantonsspitäler diesbezüglich in einer zusätzlichen Verantwortung, sagt Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati auf Anfrage der AZ. Landammann Markus Dieth und er hätten deshalb am 23. März Aufträge zur Klärung der finanziellen Situation aller aargauischen Spitäler erteilt. «Der Fokus wird vorerst auf der Sicherung der Liquidität liegen», sagt Gallati. Ob allenfalls weitere Massnahmen, wie zum Beispiel höhere Abgeltungen für Vorhalteleistungen oder kantonale Finanzhilfen an die Spitäler, erforderlich sein werden, sei noch offen, so der Gesundheitsdirektor. Er werde die Situation in den nächsten Tagen mit Vertretern der Spitäler besprechen.
Was die Kurzarbeit betrifft, sagt Gallati, er habe bisher keine Kenntnis von solchen Anträgen aus dem Gesundheitswesen. Für die Beurteilung der Gesuche im Einzelfall ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Trotzdem sagt Gallati: «Sollte ein Spital tatsächlich in die Situation kommen, Kurzarbeit anzuordnen, so hätte ich dafür, angesichts der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zum Herunterfahren der Wahleingriffe, Verständnis.»