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Kanton Aargau
Der Regierungsrat will keine Zehnjahresfrist ohne Sozialhilfe bei Einbürgerung. Deshalb gibt er jetzt keine Abstimmungsempfehlung ab.
Wenn am 9. Februar die Aargauerinnen und Aargauer an der Urne über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) befinden, tun sie das ohne offizielle Abstimmungsempfehlung des Regierungsrats. Das ist ungewöhnlich, in aller Regel wird in der Abstimmungsbroschüre ausgewiesen, welche Variante Gross- und Regierungsrat bevorzugen.
Jetzt aber steht dort lediglich, dass der Grosse Rat die Vorlage zur Annahme empfiehlt. «Angesichts der unterschiedlichen Einschätzung des Grossen Rats und des Regierungsrats in dieser Frage verzichtet der Regierungsrat auf eine eigene Abstimmungsempfehlung zur KBüG-Vorlage», teilt Sandra Olar, stellvertretende Leiterin Kommunikation im Innendepartement, auf Anfrage mit.
Der Grund liegt bei einem heiklen Punkt des Gesetzes: Der Grosse Rat hatte im Mai letzten Jahres beschlossen, dass nur noch eingebürgert werden soll, wer in den vorhergegangenen zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen hatte.
Dieser umstrittene Passus wurde aufgrund einer Motion der CVP aufgenommen. Darauf wurde von linker Seite das Referendum ergriffen, nur deshalb wurde das Gesetz überhaupt zur Abstimmungsvorlage.
Der Regierungsrat hatte hingegen eine Frist von drei Jahren vorgeschlagen, was dem Bundesgesetz entspricht und seit 2014 auch im Kanton Aargau gilt. «Der Regierungsrat erachtet es weiterhin als unzweckmässig, schon nach wenigen Jahren von der bisherigen Regelung abzuweichen und ohne Not eine erhebliche Differenz zum Bundesrecht und zum bestehenden kantonalen Recht zu schaffen», sagt Sandra Olar.
Betroffene Gesuchsstellende würden bei Annahme des Gesetzes abhängig von zeitlichen Zufälligkeiten bei der Einreichung des Antrags in «unverhältnismässiger Weise ungleich behandelt». Dennoch empfahl der Regierungsrat in der Parlamentsdebatte schliesslich, einem Antrag der zuständigen Kommission zuzustimmen, wonach die Frist auf fünf Jahre festgelegt werden sollte.
Weil Einbürgerungswillige auch fünf Jahre lang im Kanton wohnen müssen, bis sie überhaupt das Verfahren starten können, erachte das der Regierungsrat als praktikabel, sagte Regierungsrat Urs Hofmann.
Dies im Gegensatz zur Zehnjahresfrist, bei der auch Sozialhilfebezug in anderen Kantonen eine Rolle spielen kann – mit oder ohne Härtefallregelung. «Wie soll dann, um Himmels Gotts Willen, der Gemeinderat hier im Kanton Aargau beurteilen können, ob einer dieser Gründe erfüllt ist, die eben die Sperrfrist bezüglich Sozialhilfebezug ausschliessen?
Das ist ein Ding der Unmöglichkeit», argumentierte Urs Hofmann damals. Der Grosse Rat ging nicht auf den Kompromiss ein, deshalb verzichtet der Regierungsrat nun auf eine Empfehlung. Dies, obwohl sich alle Regierungsparteien, ausser Hofmanns SP, für das Gesetz aussprechen.
Für Befürworter und Gegner der Vorlage ist die Enthaltung kein grosses Problem. «Die Haltung des Regierungsrats ist konsequent, das kann ich nachvollziehen, auch wenn wir es uns natürlich anders gewünscht hätten», sagt FDP-Grossrat Stefan Huwyler vom Pro-Komitee. Barbara Portmann, GLP-Grossrätin und Co-Präsidentin des Gegenkomitees «Zehn Jahre sind zu lang», findet: «Die eher ablehnende Haltung der Regierung können Aufmerksame aus der Abstimmungsbroschüre herauslesen, auch wenn sie nicht explizit festgehalten wird.»