Tempo-Sünder
Warum die Polizei zu schnell fahrende E-Biker nicht büsst

Obwohl es in den Tempo-30-Zonen immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, kann die Polizei zu schnell fahrende E-Bikerinnen und -Biker nicht büssen. Grund dafür ist der fehlende Tacho.

Larissa Gassmann, Mark Walther
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Stromern statt strampeln: E-Bikes werden in der Schweiz beliebter.

Stromern statt strampeln: E-Bikes werden in der Schweiz beliebter.

Keystone

Zu schnelle Velofahrer – ein bekanntes Phänomen in Baden. Die Stadtpolizei erhält immer wieder Meldungen von Stadtbewohnern über Velorowdys – nicht nur E-Biker. Insbesondere diese seien in der Weiten Gasse – einer Begegnungszone mit einem Tempo-Limit von 20 km/h – aber zu rassig unterwegs, sagte Thomas Müller von der gleichnamigen Metzgerei letztes Jahr zur AZ.

Die schnelle E-Bike-Variante hat eine Tretunterstützung bis 45 km/h. Wo maximal 20 oder 30 km/h erlaubt sind, sind erhebliche Tempo-Verstösse ohne grossen Muskeleinsatz möglich. Die Polizei hat allerdings grosse Mühe, solche Delikte zu ahnden.

Pflicht für schnelle E-Bikes sind unter anderem eine Zulassung, eine Vignette, ein Mofa-Scheinwerfer und ein linker Rückspiegel. Nicht vorgeschrieben ist – wie bei Velos und langsameren E-Bikes – ein Tachometer. Ein entscheidendes Detail: Weil die Fahrer nicht genau wissen, wie schnell sie unterwegs sind, wäre eine Busse rechtswidrig. Möglich wäre es, die Schnellfahrer wegen nichtangepassten Fahrverhaltens anzuzeigen. Ein oft unverhältnismässiger Aufwand, wie der Winterthurer Stadtrat im Juni auf die Anfrage eines Gemeinderat-Mitglieds antwortete: «Das Einschlagen des ordentlichen Rechtswegs über die Gerichte dürfte sich nur in krassen Fällen rechtfertigen.»

Stadtpolizei Baden weist Tempo-Sünder zurecht

Die Regionalpolizei Lenzburg bestätigt, dass sie zu schnell fahrende E-Biker nicht mit einer Busse bestrafen darf. Rechtlich habe man keine Grundlage, da der Tacho nicht obligatorisch sei. Immerhin gebe es derzeit keine Reklamationen oder Hinweise zu Tempo-Sündern aus der Bevölkerung. Zu schnell fahrende E-Biker fallen der Polizei nur während der normalen Verkehrskontrollen auf. Sie werden aber nicht angehalten.

Auch bei der Stadtpolizei Aarau wurden im Rahmen der normalen Verkehrskontrollen schon zu schnell fahrende E-Biker in den Tempo-30-Zonen entdeckt. Doch auch hier werden die Fahrer nicht erfasst. Sie fallen durch das Netz und werden nicht gezählt.

Leicht anders sieht es in Baden aus. Zwar bestätigt auch Martin Brönnimann, Kommandant der Stadtpolizei, dass es nicht möglich ist, die Fahrer zu büssen oder zu erfassen. «Daher gibt es auch keine speziellen Geschwindigkeitskontrollen nur für E-Bikes», sagt er.

Ganz ungeschoren kommen Schnellfahrer in Baden aber nicht davon: «Wir arbeiten vor allem im Bereich der Aufklärung. Zu schnell fahrende Pedelecfahrer weisen wir darauf hin, dass sie ihr Tempo anpassen müssen», sagt Brönnimann. Kommen Meldungen aus der Bevölkerung zu Velorowdys jeglichen Antriebs, mache man je nach den vorhandenen Ressourcen Kontrollen.

Bundesrat lehnt Regel-Änderung ab

Der ehemalige SP-Nationalrat Thomas Hardegger lancierte vor zwei Jahren den Versuch, das Problem zu lösen. E-Bikes mit Kapazitäten von mehr als 30 km/h sollten als Kleinmotorräder gelten, forderte er in einer Motion. Damit würden sie unter die Ordnungsbussenverordnung fallen, was es der Polizei einfacher machen würde, Fehlverhalten zu ahnden.

Die Motion ist hängig, der Bundesrat lehnt sie aber ab. Die Umklassierung würde es Fahrern schneller E-Bikes verbieten. Radwege zu benutzen. Auf der Strasse würden neue Konflikte entstehen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Ausserdem müssten die E-Bikes aufgerüstet werden, etwa mit einem Blinker. Das könnte die Fahrer zum Umstieg auf Töff oder Auto animieren, wodurch die Förderung der umweltfreundlichen Mobilität geschwächt würde.

E-Bike fahren: Diese Regeln müssen Sie kennen

- Es gibt langsame E-Bikes (Tretunterstützung bis 25 km/h) und schnelle E-Bikes (Unterstützung bis 45 km/h).

- Auf schnellen E-Bikes besteht eine Velohelmpflicht.

- Das Mindestalter für alle E-Bikes liegt bei 14 Jahren.

- Alters-Grenzen: Langsame E-Bikes dürfen ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden. Jugendliche mit einem Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder) dürfen ab 14 Jahren mit langsamen E-Bikes fahren.

- Für schnelle E-Bikes braucht es in jedem Fall einen Führerausweis (mindestens Kategorie M).

- Elektrovelos müssen auf Radwegen und Radstreifen fahren.

- Im Fahrverbot: Langsame E-Bikes dürfen auf Wegen mit Schildern fahren, die ein «Fahrverbot für Motorfahrräder» anzeigen. Für schnelle Elektrovelos gilt dies nur bei abgeschaltetem Motor.

Quelle: ch.ch