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Aargau
Kanton Aargau
Ein Aargauer Fahrschüler krachte bei seiner Prüfungsfahrt letztes Jahr in eine Tempo-30-Tafel. Der Fall wurde zum Justizstreit. Nun hat das kantonale Verwaltungsgericht einen Entscheid gefällt.
Muss ein Experte eingreifen, wenn der Fahrschüler bei der Autoprüfung einen massiven Fehler macht? Und muss der Kanton, bei dem der Experte angestellt ist, den Schaden am Auto der Fahrschule bezahlen, wenn es zu einem Unfall kommt?
Mit diesen zwei Fragen musste sich das kantonale Verwaltungsgericht befassen, nachdem ein Aargauer Fahrschüler während seiner praktischen Fahrprüfung in einer Lenzburger Nebenstrasse eine Tempo-30-Tafel zerstörte.
Am Auto und an der Verkehrstafel entstanden Schäden von insgesamt rund 2000 Franken. Für die betroffene Fahrschule war klar: Der Kanton Aargau muss dafür aufkommen. Schliesslich hätte der Experte den Fahrschüler daran hindern müssen, mit der Verkehrstafel zu kollidieren.
Zu einem anderen Schluss kommt nun das Verwaltungsgericht: Dieses weist die Klage des Fahrlehrers gegen den Kanton ab. Laut Einschätzung des Gerichts hätte der Experte den Unfall nicht verhindern können. Darum könne dieser auch nicht haftbar gemacht werden. (luk)