Prozess
Vom Gerichtssaal direkt in die Sicherheitshaft: Aussagen der Kinder wurden Nock zum Verhängnis

Freddy Nock muss ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Zofingen sprach ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig. Dies, weil er seiner Ehefrau bei einem Streit 2013 ein Kissen ins Gesicht gedrückt hat. Die Aussagen der Kinder, die damals im Nebenzimmer sassen, wurden ihm zum Verhängnis.

Stefania Telesca
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Freddy Nock vor dem Prozess Anfang Dezember 2019 vor dem Bezirksgericht Zofingen.
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Freddy Nock vor dem Prozess
Das Gericht verurteilt ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
Davon muss Freddy Nock zehn Monate hinter Gitter.
Das Gericht ordnete zudem eine Sicherheitshaft an.
Freddy Nock vor dem Prozess
Freddy Nock vor dem Prozess
Freddy Nock vor dem Prozess
Hochseilartist Freddy Nock ist schweizweit sehr bekannt.
Extremsportler Freddy Nock.
Freddy Nocks Trainingsgerüst an seinem Wohnort in Uerkheim (2017).
Freddy Nock vor dem Hochseilgang am Schilthorn.
Ein Bild aus glücklicheren Tagen: Freddy Nock mit Familie 2016.
Freddy Nock und die bekannte Badener Künstlerin Stella Palino treffen auf dem Seil aufeinander.
Freddy Nock bei einem Weltrekordversuch.
Freddy Nock liebt den Nervenkitzel.
Im Bild: Freddy Nock und sein Team stellen einen Weltrekord auf.
Freddy Nock balancierte zur Einweihung der neuen Gnadenthal-Brücke über der Reuss.
Freddy Nock gewann 2011 den Swiss Award in der Kategorie Show.
Freddy Nock bei seinem Dreifachweltrekordversuch am 20. März 2015 auf dem Piz Prievlus im Engadin. Am Ende wurde es ein Zweifachweltrekord. Gian EhrenzellerKEY
Freddy Nock stellt im Tägipark seine Stahlkugel für das Casting auf.Annika Bütschi
Freddy Nock bei seinem Weltrekord beim Möbel Svoboda in Schwarzenbach SG.
Freddy Nock balanciert über den Zürichsee, im Bild über dem Sechseläutenplatz.

Freddy Nock vor dem Prozess Anfang Dezember 2019 vor dem Bezirksgericht Zofingen.

ENNIO LEANZA

Eine toxische Liebe mit einem bitterbösen Ende. So kann man die Beziehung zwischen Freddy Nock und seiner noch-Ehefrau nach dem Gerichtsprozess in Zofingen beschreiben. Fünf Stunden lang hörten die Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter am Mittwoch zwei komplett unterschiedliche Versionen der Geschichte von Freddy Nock und seiner Frau.

Am Abend um acht Uhr eröffneten sie dann das Urteil: Freddy Nock ist der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Das Gericht verurteilt ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren, davon muss Freddy Nock zehn Monate hinter Gitter. Ausserdem muss Nock direkt nach Ende der Verhandlung für drei Monate in Sicherheitshaft, wie es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Morgen gefordert hatte. «Es ist von einer konkreten Fluchtgefahr auszugehen, aber auch von einer Wiederholungsgefahr», argumentierte die Gerichtspräsidentin während der Urteilsbegründung. Freddy Nock traf das Urteil offensichtlich unerwartet, sichtlich erschüttert schüttelte er den Kopf und lächelte nervös.

Von zwei weiteren Anklagepunkten freigesprochen

Blenden wir zurück. Die Vorwürfe gegen Nock waren massiv: Der Aargauer Hochseilkünstler aus Uerkheim musste sich nebst der versuchten vorsätzlichen Tötung auch wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens und mehrfacher versuchter Körperverletzung verantworten. 2008 ist Nock laut Anklage das erste Mal gewalttätig geworden. Im gemeinsamen Haus in Uerkheim soll er seine Frau nach einem Streit gewürgt haben: «Der Beschuldigte würgte seine Frau tatsächlich so stark, dass sie deutliche blaue Flecken am Hals davontrug», steht in der Anklageschrift. Die beiden befanden sich im Schlafzimmer im ersten Stock. Anschliessend soll Nock seine Frau zum Treppengeländer gebracht haben: «Dort angekommen, hob er ihren ganzen Körper mit seinen Armen über das Geländer.» Nock soll mehrfach gefragt haben: «Wotsch abegheie?»

Nock musste zur Einvernahme den Gerichtssaal verlassen

Freddy Nocks Ehefrau bestätigte die Schilderung der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal unter Tränen. Sie – die eigentliche Geschädigte in diesem Prozess – hatte eine getrennte Einvernahme verlangt, um einer Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Freddy Nock hörte vom Nebenzimmer aus zu. «Das Würgen war so heftig, dass ich einen Druck in den Augen verspürt habe», erinnert sich die Frau. Nock sei an diesem Morgen ausgerastet, weil er eifersüchtig gewesen sei. Das Gericht sprach ihn aber in diesem Punkt frei. Dass sich Nocks Frau in akuter Lebensgefahr befunden habe, sei nicht erwiesen, so die Begründung des Gerichts.

Das zweite Mal soll Freddy Nock laut Anklage im Jahr 2013 am Tag der Verleihung der Swiss Awards ausgerastet sein. «Er hat zu Hause seinen Autoschlüssel nicht gefunden und mir die Schuld dafür gegeben», erzählt seine Ehefrau den Richtern. Nock soll daraufhin einen Spiegel zerschlagen haben. Am Abend dann, nach der Preisverleihung, haben er und seine Frau in einem Hotel übernachtet, wo er wieder ausgerastet sein soll. «Er packte meinen Kopf und schlug ihn dreimal gegen die Wand.» Sie habe sich gewehrt, woraufhin er ihr auf dem Bett ein Kissen aufs Gedrückt haben soll: «Er hat nicht aufgehört. Also habe ich mich totgestellt.»

Als Freddy Nock dies bemerkt habe, soll er sie gefragt haben, ob sie ihn verarschen wolle. «Er fing an, mich zu schlagen.» Dieser Erstickungsversuch wurde Nock nun zum Verhängnis und brachte ihm den Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung ein. Trotzdem heirateten die beiden wenige Monate später. Wieso sie nach diesem Vorfall bei ihm geblieben sei, will einer der Richter wissen. «Ich habe den Mann über alles geliebt», sagt die zierliche blonde Frau unter Tränen. «Ich begreife bis heute nicht, dass der Mann, den ich über alles geliebt habe, mir so etwas antun konnte.»

Freddy Nock verweigerte die Aussage vor Gericht

Er werde heute keine Aussagen machen, sagte Freddy Nock gleich zu Beginn der Befragung. Er wirkte ruhig. Auch als er dem Staatsanwalt Simon Burger während des Plädoyers aufmerksam zuhörte. Dieser sprach von einer Diskrepanz zwischen der öffentlichen Wahrnehmung und der Realität. In den Medien sei Freddy Nock bekannt als freundlicher Artist und Botschafter der Schweiz: «Er hat aber auch eine andere Seite», sagte Burger. Unter den Gewalttaten gegen seine Frau hätten vor allem die Kinder gelitten.

Die zwei Kinder, die Nocks Ehefrau aus erster Ehe hat, machten gegenüber der Polizei Aussagen, die Nock stark belasteten. So soll die Tochter von Nocks Ehefrau 2013 nach den Swiss Awards aus dem Nebenzimmer des Hotels mitbekommen haben, wie Nock seine Frau verprügelt habe. Die Tochter war bei diesem Vorfall 10 Jahre alt. Gegenüber der Polizei sagte sie bei einer Befragung Jahre später aus, dass die Mutter geschrien habe: «Fühlst du dich stark, wenn du mich schlägst?»

An diesem Abend war auch eine von Nocks eigenen Töchtern aus erster Ehe in besagtem Nebenzimmer. Bei der Einvernahme durch die Polizei habe sie geweint und bestätigt, dass sie gehört habe, wie ihr Vater seine Ehefrau geschlagen habe. Genau diese Aussagen wurden Freddy Nock schlussendlich zum Verhängnis. Es sei Aussage gegen Aussage gestanden, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung. «Von der ersten Einvernahme an waren die Ausführungen von Frau Nock einstimmig», argumentierte sie das Urteil weiter. Frau Nock sei nicht von sich aus zur Polizei gegangen und habe auch nicht die Öffentlichkeit gesucht. «Ausserdem haben Sie nicht bestritten, dass Sie sie teilweise am Hals gepackt und im Hotel an die Wand gedrückt haben.» Nicht zuletzt seien die Aussagen von Nocks Ehefrau durch die Kinder gestützt worden.

Staatsanwalt Simon Burger hatte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren gefordert. Freddy Nocks Verteidiger hingegen einen vollumfänglichen Freispruch. Er hatte damit argumentiert, dass die Ehefrau im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen, achtjährigen Sohn ein Machtspiel gegen den Beschuldigten führte. «Sie versuchte, ihn durch Anzeigen schlechtzumachen, um seine Chancen auf eine Obhut zu schmälern.» Nocks Ehefrau hatte niemals mit der Polizei über die Vorfälle gesprochen. Erst 2015, als das Paar sich vorübergehend trennte und Nock das alleinige Sorgerecht für den Sohn beantragte, habe seine Ehefrau die Vorwürfen erhoben.

Lesen Sie hier die Verhandlung nach