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Kanton Aargau
Man findet sie auf Wegen und Strassen überall im Kanton Aargau: unleserliche oder vergilbte Verkehrsschilder. Doch wer ist eigentlich für den Ersatz solcher Verkehrstafeln zuständig? Und wird man beim Missachten eines solchen eigentlich gebüsst?
Sie sind im ganzen Kanton zu finden: Verkehrstafeln, bei denen die Farbe vergilbt ist. Sei es ein Fahrverbot ohne Roten Ring auf einem Radweg oder ein Lastwagen-Fahrverbot auf einer Quartierstrasse. Wer ist eigentlich für den Ersatz solcher Verkehrstafeln zuständig? Und kann man beim Missachten eines Fahrverbots ohne rote Farbe trotzdem gebüsst werden?
Kai Schnetzler, Leiter der Sektion Verkehrssicherheit beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), sagt zur Frage der Zuständigkeit: «Für die Verkehrstafeln ist der Strasseneigentümer verantwortlich. Also bei Kantonsstrassen der Kanton und bei Gemeindestrassen die Gemeinde.» Normalerweise werden kantonale Radwege vom Kanton gebaut und dann der Gemeinde übergeben.
Vermutlich seien sich da die Gemeinden oft nicht bewusst, dass sie die Tafeln ersetzen müssten, sagt der BVU-Vertreter. Seitens Kanton werde meist vom zuständigen Strassenmeister darauf hingewiesen, wo der Handlungsbedarf besteht. Zum Risiko, gebüsst zu werden, sagt Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau: «Das Strassenverkehrsgesetz gilt unabhängig vom Zustand der Tafel.»
Allerdings bezweifelt er, dass in der Praxis der Fall auftritt, wo etwa ein Autofahrer ein unleserliches Verbotssignal missachtet und deswegen polizeilich gebüsst wird. Die Verkehrstafeln befänden sich in aller Regel ja noch in einem Zustand, in dem die Bedeutung trotz der Spuren der Zeit immer noch klar erkannt werden kann, so Graser.