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Zwischen Aarau Ost und dem Birrfeld soll die A1 auf sechs Spuren ausgebaut werden. Der VCS geht in Stellung: Der Ausbau sei Zwängerei und würde nur andere Engpässe verschärfen. Statt mehr Spuren müsste der Autoverkehr reduziert werden.
Zwischen Aarau Ost und dem Birrfeld soll die A1 auf sechs Spuren ausgebaut werden. Das will eine Standesinitiative, die nächste Woche in den Grossen Rat kommt. Der VCS Aargau geht in Stellung dagegen: Der Ausbau sei Zwängerei und würde nur andere Engpässe verschärfen. Statt mehr Spuren müssten mehr Autofahrer zum Umsteigen auf den öV animiert werden, meint Micha Siegrist, Geschäftsführer des VCS Aargau.
Möglichst rasch sechs Spuren auf der A1 zwischen Aarau Ost und dem Birrfeld: Das verlangt eine Standesinitiative, über die der Grosse Rat morgen in einer Woche entscheidet.
Für die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) ist klar: Der rasche Ausbau ist nötig.
«Abgesehen davon, dass die A1 im Aargau zu den am meisten belasteten Strassen in der ganzen Schweiz zählt, zeigen die Prognosen bezüglich des Verkehrsaufkommens, dass just auf diesen Abschnitten auch in Zukunft das grösste Wachstum zu erwarten ist», schreibt Kommissionspräsidentin Renate Gautschy im Bericht und Antrag zur Standesinitiative.
Dies anerkennt auch das Bundesamt für Strassen (Astra), das für die Planung und Realisierung des Autobahnnetzes in der Schweiz zuständig ist. «Der Abschnitt der A1 zwischen dem Anschluss Aarau West und dem Bareggtunnel zeigt bereits heute teilweise Verkehrsbelastungen im Bereich der Kapazitätsgrenze», hält das Astra fest.
Weil ein rascher Sechsspur-Ausbau nicht finanzierbar sei, schlagen die Verkehrsplaner in Bern vor, auf gewissen Strecken den Pannenstreifen zu Spitzenzeiten als zusätzliche Fahrspur zu nutzen. Zudem sollen Ampeln bei diversen Einfahrten die Autos nur einzeln auf die Autobahn lassen.
Micha Siegrist, Geschäftsführer des VCS Aargau, schüttelt den Kopf, wenn er auf die Initiative für einen A1-Ausbau angesprochen wird. «Das ist eine Zwängerei», kritisiert er.
Eine solche Forderung lasse sich nicht einmal begründen, wenn man eine Ausbaustrategie verfolge. Siegrist verweist auf eine Stellungnahme des Astra: «Eine Kapazitätserhöhung der A1 auf diesem Abschnitt würde den Druck auf die absehbare Überlastung des Bareggtunnels und die bestehenden Engpässe im Nationalstrassennetz im Raum Zürich weiter verschärfen», heisst es dort.
Darum ist für ihn klar: «Auch wer glaubt, mit Ausbauten liessen sich Verkehrsprobleme lösen, fängt nicht bei der A1 im Aargau an.» Wer dies verlange, betreibe reine Interessenpolitik zugunsten der Strassenbaulobby.
Der Ausbau der A1 auf sechs Spuren würde die Kapazität laut Siegrist um rund 50 Prozent vergrössern. «Bei einem Verkehrswachstum von drei Prozent pro Jahr wäre die Kapazitätsgrenze nach rund 15 Jahren wieder erreicht», rechnet er vor.
Siegrist fragt: «Was soll dann geschehen? Ein Ausbau auf acht Spuren?» Der VCS sieht auch die temporäre Nutzung des Pannenstreifens kritisch. «Auch das ist eine Kapazitätserhöhung und damit ein falsches Zeichen», betont Siegrist.
Zur Dosierung des Verkehrs mit Ampeln bei Einfahrten sagt er: «Damit wird das Grundproblem nicht gelöst, dass zu viele Menschen mit dem Auto unterwegs sind. Wenigstens ist diese Massnahme nicht schädlich.»
Der VCS Aargau verfolgt einen anderen Ansatz. «Es ist kein Naturgesetz, dass der Verkehr ständig wachsen muss», hält Siegrist fest. Er fordert: «Wir müssen zu einer Politik kommen, die das Verkehrsvolumen begrenzt.»
Seine Rezepte: Keine weiteren Kapazitätserhöhungen auf dem Strassennetz, eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen und damit ein Benzinpreis, der mindestens 1 Franken höher ist als heute. Zudem müsse die Raumplanung konsequent auf Vermeidung von Verkehr ausgerichtet werden. «Und wir müssen möglichst viele Autofahrer zum Umsteigen auf Bus und Bahn bringen oder sie zu Velofahrern und Fussgängern machen.»
Siegrist geht es nicht darum, die Menschen zu einem anderen Verhalten zu erziehen. «Aber es sollen Verkehrs- und Siedlungsstrukturen geschaffen werden, in denen ein weniger verkehrserzeugendes Verhalten zwanglos möglich ist.»