Interview
Urs Hofmann: «Das heisst noch nicht, dass mehr umverteilt wird»

Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann zur Neuordnung der Lastenverteilung und des Finanzausgleichs. Die Befürchtungen vieler Gemeinden, der Kanton würde Kosten auf sie abschieben, sei unbegründet. Mit der Reform würde mehr Transparenz hergestellt.

Mathias Küng
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Urs Hofmann rechnet nicht damit, dass es beim Finanzausgleich mit spürbar weniger Mitteln geht. (Archiv)

Urs Hofmann rechnet nicht damit, dass es beim Finanzausgleich mit spürbar weniger Mitteln geht. (Archiv)

Emanuel Freudiger

Viele Gemeinden argwöhnen, der Kanton bürde ihnen immer mehr Lasten und Kosten auf. Ist das der Grund für eine neue Aufgaben- und Lastenverteilung?

Urs Hofmann: Ziel der Reform ist, rein finanziell bedingte Verbundaufgaben neu zuzuweisen. Pro Aufgabe soll wo immer möglich und sinnvoll nur noch eine Ebene zuständig sein – entweder die Gemeinde oder der Kanton. Zusätzlich soll künftig permanent die Entwicklung der Lasten auf beiden Ebenen aufgezeigt werden. So kann diese Diskussion auf einer guten Faktenbasis geführt werden. Und zwar nicht nur, weil es immer wieder neue Aufgaben gibt.

Sondern?

Einzelne Aufgaben können auf beiden Staatsebenen in der Kostenentwicklung sehr unterschiedliche Dynamiken entwickeln. Nur wenn diese transparent gemacht werden, können wir auch entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Die vorliegenden Zahlen zeigen aber, dass die Befürchtung vieler Gemeinden, ihre Last sei stärker gewachsen als die des Kantons, nicht zutrifft.

Hat sich in den Verhandlungen zum Lastenausgleich ein besonderer Streitpunkt herauskristallisiert?

Nein. Diskussionen gab es zu kleineren Positionen. Etwa darüber, wer künftig für den Betrieb der Kantonsstrassen innerorts oder für den Gewässerunterhalt zahlen soll. In den wichtigen Bereichen sind wir uns jedoch in den vorberatenden Gremien einig geworden. Ob dies in der Konsultation auch so ist, wird sich zeigen.

Welcher Vorschlag ist für Sie die gewichtigste Änderung?

Der Kanton will die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ganz übernehmen. Dieser Bereich ist für die Gemeinden oft ein Ärgernis. Denn je nach Anbindung an den öffentlichen Verkehr bezahlen sie sehr unterschiedliche Beträge. Die Gemeinden können hier aber nichts steuern, was zu Unmut führt. Der Kanton soll diese Kosten übernehmen, um eine gerechte Verteilung zu erreichen.

Es geht hier um 66 Millionen Franken. Ein ähnlich grosser Brocken zulasten des Kantons sind die Berufsschulen, für die künftig auch allein der Kanton zahlen soll.

Das stimmt. Zurzeit bezahlen die Gemeinden Wohnortsbeiträge, die von den Schulvorständen festgelegt werden. Wird die Aufgaben- und Lastenverteilung realisiert, dann entfallen diese Beiträge der Wohngemeinden zulasten des Kantons.

Künftig soll der Kanton dafür die Bussenerträge aus Strafbefehlen aufgrund von Anzeigen der Regionalpolizeien erhalten. Sind da die Gemeinden einverstanden?

Strafbefehle werden über die Staatsanwaltschaften und damit von einer kantonalen Instanz ausgefällt. So kam der Vorschlag von den Gemeinden selbst, dieses Geld solle zum Kanton gehen. Die Ordnungsbussenerträge aber, die einen viel höheren Anteil ausmachen, bleiben bei den Gemeinden.

Umgekehrt soll die Finanzierung der Sozialhilfe völlig kommunalisiert werden. Weil die Gemeinden bisher schon dafür zuständig sind?

Da die Sozialhilfe Sache der Gemeinden ist, sollen sie künftig auch die vollen Kosten übernehmen. Ein Ausgleich zwischen den Gemeinden soll über den Lastenausgleich erfolgen.

Der Kanton übernimmt netto Mehrkosten und schlägt als Ausgleich vor, den kantonalen Steuerfuss um 10 Prozent anzuheben und bei den Gemeinden um durchschnittlich 10 Prozent zu senken.

Wir schlagen diese Lösung nicht vor, wir unterbreiten Varianten. Die gemeinsam ausgearbeiteten Vorschläge für die Auflösung von Verbundfinanzierungen ergeben, dass der Kanton mit 154 Millionen Franken belastet würde. Dafür verlangt das Gesetz einen Ausgleich.

Wie könnte man sonst ausgleichen?

Man könnte weitere Verschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden vornehmen. Möglich wäre etwa, dass die Gemeinden als Ausgleich künftig die Kosten der Ergänzungsleistungen von rund 160 Millionen Franken übernehmen. Allerdings hätten sie hier keinen Einfluss auf die Kostenentwicklung. Die Alternative wäre der erwähnte Steuerfussabtausch, indem mit den Mehraufwendungen auch die entsprechenden Steuereinnahmen von den Gemeinden zum Kanton verschoben würden. Für die Steuerpflichtigen wäre dies ein Nullsummenspiel.

Wechseln wir zum Finanzausgleich. Was ist der Hauptgrund für diese Reform? Dass er in der Wirkung vielfach nicht mehr nachvollziehbar ist?

Das ist ein wesentlicher Punkt. Es fehlt an Transparenz. Es gibt Gemeinden, denen es relativ schlecht geht, die nichts bekommen. Und es gibt solche, die recht gut dastehen und gleichwohl Beiträge erhalten. Das gilt es zu korrigieren. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken: Im Grossen und Ganzen wirkt der Finanzausgleich gut, richtig nachvollziehen kann ihn aber kaum noch jemand.

Wo ist hier der Hauptstreitpunkt?

Im Zentrum wird die Frage stehen, wie viel Geld für das System bereitgestellt werden soll. Sollen mehr Ausgleichsbeiträge fliessen? Sollen zusätzliche Gemeinden profitieren? Wenn ja – ohne bisherigen Bezügern Wesentliches wegzunehmen? Dann muss es auch jemand bezahlen. Entweder gutgestellte Gemeinden oder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im ganzen Kanton.

Schlecht situierte Agglomerationsgemeinden wie Oftringen oder Neuenhof haben nichts vom Finanzausgleich. Bringt die Vorlage dafür eine Lösung?

In der jetzigen, frühen Phase haben wir noch keine Berechnungen für die einzelnen Gemeinden erstellt. Jetzt geht es darum, die Grundsätze des künftigen Finanzausgleichs zu diskutieren und festzulegen. So soll der Finanzausgleich in einen Ressourcenausgleich zur Ausgleichung der Steuerkraft und einen Lastenausgleich unterteilt werden.

Das heisst?

Steuerschwache Gemeinden, die gleichzeitig etwa im Sozialbereich hohe Lasten zu tragen haben und bisher keine oder wenig Beiträge bekamen, würden damit künftig eher Beiträge erhalten. Dies muss ein Ziel des neuen Finanzausgleichs sein, wie der Regierungsrat bereits bei den Sonderbeiträgen im Rahmen der Übergangsregelung zur Spitalfinanzierung dargelegt hat.

Hat die Regierung eine Präferenz, ob künftig gleich viel oder mehr verteilt werden soll?

Es wird mehr Geld sichtbar in den Finanzausgleichsfonds fliessen, weil die Beiträge aus dem heutigen indirekten Finanzausgleich, vorab im Bereich der Spitalfinanzierung, in den neuen Finanzausgleich integriert werden. Dies heisst aber noch nicht, dass dann auch mehr umverteilt wird. Gestützt auf die Modellrechnungen, die wir für jede Gemeinde erstellen werden, wird zu entscheiden sein, ob gleich viel, mehr oder weniger Geld ins System fliessen soll.

Ist weniger realistisch?

Ich rechne nicht damit, dass es mit spürbar weniger Mitteln geht. Erst recht dann nicht, wenn mehr Gemeinden Beiträge erhalten sollen.

Sie stellen in der Anhörung auch Fragen, ob der Kanton Druck für Fusionen ausüben soll. Warum?

Ziel dieser Vorlage ist nicht eine Restrukturierung der Gemeindelandschaft. Wer jedoch die Meinung vertritt, der Kanton müsse via Finanzausgleich Zusammenschlüsse erzwingen, indem er Gemeinden die finanzielle Lebensbasis entzieht, muss dies jetzt klipp und klar sagen. Dann sähe das Projekt anders aus.

Dass Gemeinden dies wünschen, ist aufgrund jüngster Abstimmungsergebnisse aber nicht zu erwarten?

Es ist in der Tat äusserst fraglich, ob es sich lohnt, die Diskussion über ein neues Finanzausgleichssystem erneut mit der Frage von Zwangsfusionen zu belasten. Da müsste von den Gemeinden und Parteien ein klarer Wille zu einer grundlegenden Gemeindereform von oben herab formuliert werden. In meinen Gesprächen mit Gemeinde- und Parteivertretern höre ich jedenfalls kaum solche Stimmen. Wir stellen aber auch die Frage, ob es sinnvoll ist, Gemeinden auch künftig Finanzausgleichsbeiträge auszurichten, die fast gleich hoch oder sogar höher sind als ihre eigenen Steuereinnahmen. Auch dazu erwarten wir von den Gemeinden und Parteien nun klare Antworten.

Zementiert denn der neue Finanzausgleich die Gemeindelandschaft?

Der neue Finanzausgleich darf nicht einseitig strukturerhaltend wirken. Sinnvolle Zusammenschlüsse sollen sich lohnen, da damit weniger Umverteilung über den Finanzausgleich nötig wird. Auch wenn es falsch wäre, wenn der Kanton von sich aus die Gemeindekarte neu zeichnen wollte, wäre es ebenso unklug, wenn ein Finanzausgleich jegliche Dynamik in der Entwicklung der Gemeindelandschaft abwürgen würde. Die Gemeindestruktur im Aargau stammt aus den Zeiten Napoleons. Ich bin überzeugt, dass sich die Gemeindelandschaft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter verändern wird – weil die Bürgerinnen und Bürger vor Ort dies so wollen.