Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Die beiden Luftrettungs-Unternehmen Rega und AAA sorgen im Aargau fortlaufend für Unsicherheiten und Irritationen. Die kantonale Gesundheitsdirektion würde sich gerne aus der Diskussion raushalten.
Die beiden Luftrettungs-Unternehmen Rega und Alpine Air Ambulance (AAA) sorgen im Aargau bei Bevölkerung und Politikern wiederholt für Irritationen - erneut diese Woche. Wer ist für was zuständig? Wer übernimmt welche Kosten? Und wozu überhaupt die Parallelstrukturen bei der Luftrettung? Seit die Heli-Rettung AAA 2013 ins Revier der Rega eindrang, sind kritische Stimmen nicht verstummt.
Die Aargauer Gesundheitsdirektion will sich aus der Debatte heraushalten. Mediensprecherin Karin Müller sagt auf Anfrage der AZ: "Die Rettungseinsätze und die Koordination zwischen Rega und AAA funktionieren sehr gut." Die Frage, ob sie Handlungsbedarf sieht, beantwortet sie kurz und knapp mit: "Nein."
Das sieht der Brugger Politiker Martin Brügger ganz anders. Er ärgerte sich über die beiden diese Woche diskutierten Fälle:
Diese Fälle würden erneut eines deutlich machen, so Brügger gegenüber der AZ: "Im Kanton Aargau braucht es endlich eine Klärung der Situation." Er will dafür die Kantonsregierung in die Pflicht nehmen. Schliesslich geht es um ihr Hoheitsgebiet.
Brügger versteht die Haltung von Mediensprecherin Karin Müller nicht. Seine Argumente blieben schon früher ungehört. Seine Forderungen hat er in Form politischer Vorstösse kund getan. Auf diese Punkte weist der SP-Grossrat mit Blick auf die Ereignisse hin:
- Obwohl im Aargau: Darum rettete auf der Lägern die Rega eine Wanderin und nicht ein AAA-Heli
- Wanderin stürzt auf der Lägern bei Wettingen – Rega rettet sie
- Weil der gelbe AAA-Heli kam: Eltern eines toten Aargauers bleiben auf den Kosten sitzen
- Rettungsheli hob im Aargau so oft ab wie noch nie – das löst Kritik aus
Für Klärung will die Gesundheitsdirektion nicht sorgen, und zwar in keinem der von Brügger angesprochenen Punkte.
Karin Müller sieht für den Kanton keinen Anlass, sich in die Situation zwischen Alpine Air Ambulance und Rega einzumischen.
Dem Aargau erwachse aus der Konkurrenzsituation keine Nachteile. Beide Rettungsdienste verfügen gemäss Müller über "ein Gönner- und Beitragssystem, das die Kosten bei einem Einsatz regelt".
Hinzu komme, dass der Anteil der Helikopter-Rettungskosten an den Gesamtkosten der Unfall- und Krankenversicherer derart klein ist, "dass kein direkter Einfluss auf die Kostenentwicklung nachzuweisen ist". Aus diesem Grunde will Müller kein bodengebundenes Notarztsystem. Das bedeutet: Nur bei der Luftrettung ist weiterhin ein Notarzt an Board. Am Boden kommen Rettungssanitäter zum Einsatz.
Die AAA-Helikopter haben keine Seilwinde für eine Rettung in unwegsamem Gelände. Ein Einsatz wie am Montag an der Lägern wird deshalb der Konkurrenz überlassen. Daran will die Gesundheitsdirektion nichts ändern. Müller: "Sie nimmt keinen Einfluss auf Helikopterausrüstungen." Die Zulassung von Helikoptern sei eidgenössisch geregelt, den Kantonen komme keine Kompetenz zu. Hinzu komme, dass im Aargau jährlich nur "ganz wenige Windenrettungen" nötig würden.
Letztlich sind Winden gemäss Müller auch eine Kostenfrage für die Unternehmen: "Die Ausrüstung von Helikoptern im Aargau mit Winden und die damit verbundene aufwendige Personalschulung wäre wirtschaftlich kaum gerechtfertigt."
Für Unsicherheit sorgte der Fall eines Elternpaares, das für eine Rechnung ihres toten Sohnes aufkommen muss. Der 27-jährige Aargauer war zwar Rega-Gönner, doch zum Notfalleinsatz schickte die Notrufzentrale die AAA. Die Rega übernahm diese Kosten deshalb nicht. Argument: Sie ist keine Versicherung.
SP-Grossrat Brügger fordert auch diesbezüglich eine Klärung der Situation. Für die Gesundheitsdirektion ist dies Privatsache. Wer die Kosten von boden- und luftgebundenen Rettungen zu tragen hat, das ist im Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geregelt. Gemäss Müller liegt es deshalb "in der Eigenverantwortung der Versicherten, die ungedeckten Rettungskosten, die auch bei bodengebundenen Einsätzen anfallen, entweder selber zu tragen oder mittels Zusatzversicherungen abzudecken".