Startseite
Aargau
Kanton Aargau
Im letzten Jahr war es Funda Yilmaz in Buchs, nun ist es Kaniz Khan in Wislikofen: Erneut gibt es kontroverse Diskussionen um eine Einbürgerung. Im aktuellen Fall will sich die Kandidatin für den roten Pass nicht mehr äussern, um so heftiger wird Grundsätzliches diskutiert: Können kleine Gemeinden ein Einbürgerungsverfahren korrekt durchführen, was bringt der Leitfaden des Kantons, und darf eine Gemeinde auch Nein sagen?
Kaniz Fatema Khan will sich vorerst nicht weiter zur Debatte äussern. Die öffentliche Diskussion um ihre Person ist ihr nicht angenehm. Und dass sich der Gemeinderat und der Gemeindeammann in Wislikofen nun Kritik anhören müssen, tue ihr leid, sagt sie am Telefon.
Ammann Heiri Rohner sagte gegenüber der AZ, insbesondere in einer kleinen Gemeinde wie Wislikofen, in der es nur selten Einbürgerungsgesuche gibt, mache es keinen Sinn, dass der Gemeinderat eine Empfehlung abgeben muss. Ist das so? Wenn man weniger solche Gesuche habe, könnten sich Gemeinderäte kleiner Gemeinden für Besprechungen und Austausch ja zusammentun, empfiehlt Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammännervereinigung (GAV). Klar ist für sie, «dass auch eine kleine Gemeinde einbürgern kann».
Mit dem neuen Einbürgerungstest werde der Gemeinderat weiterhin ein Gespräch mit Einbürgerungswilligen führen müssen. Für Gautschy ist es allerdings kein Muss, «wir wollen ja wissen, wie sie mit der Gemeinde leben», auch damit eine Empfehlung an die Gemeindeversammlung abgegeben werden könne. Es gehe hier wie bei anderen Geschäften um ein Abwägen. «Und das Demokratische daran ist», so Gautschy, «dass die Gemeindeversammlung auch anders entscheiden kann. Etwa, wenn die Leute eine ganz andere Wahrnehmung einer einbürgerungswilligen Person haben als der Gemeinderat.»
- «Definitiv keine Überforderung» – Umfrage zeigt: Auch kleine Gemeinden kommen mit Einbürgerungen klar
- Kommentar: Wisliker Milizpolitiker in der Integrationsfalle
Zentral sei, eine Empfehlung – wie auch immer sie ausfällt – gut zu begründen. Sehr zu bedenken sei dabei, dass es um eine weitreichende Entscheidung für Menschen geht, denen man mit entsprechend hohem Respekt begegnen soll.
Das Einbürgerungssystem findet Renate Gautschy richtig. Eine Änderung hin zu einem Verwaltungsakt fände sie keine gute Lösung, denn: «Auch dort müssen Leute über Leute entscheiden.» Allerdings sieht man in der Ammänner-Vereinigung gerade auch angesichts des Falls in Wislikofen Bedarf an mehr Information für das Führen von Einbürgerungsgesprächen. Der Verband bietet Kurse an, und wird das Thema wieder aufnehmen. Gautschy: «Im Rahmen unserer Ausbildungstools für Gemeinderäte und -ammänner müssen wir möglichst zeitnah auch ein Seminar dazu mit exemplarischen Gesprächen anbieten.»
Für Lelia Hunziker, SP-Grossrätin und Leiterin der Anlaufstelle Integration Aargau, stellt sich die Sachlage anders dar. «Kommissionen und Gemeinderäte stecken in einem Dilemma», sagt sie. «Sie haben den gesetzlichen Auftrag, darüber zu entscheiden, ob in einer Person für den Schweizer Pass genug Swissness steckt oder nicht.» In Einbürgerungsgesprächen gelte es nichts Geringeres als Integration, Teilhabe an der Gesellschaft und Haltung zu Normen und Werten zu prüfen. Hunziker betont: «Die Behörden nehmen ihre Aufgaben ernst, bereiten sich gut vor und entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen.»
Sie fragt aber: «Ist ihre Aufgabe überhaupt lösbar? Welche Fragen müssen gestellt werden, damit die Integration geprüft werden kann?» Der Fall Wislikofen zeigt für sie exemplarisch, dass den Gemeinden mit diesem Gespräch eine unlösbare Aufgabe übertragen werde. Es gebe sie nämlich nicht, die 10, 20, 30 oder 100 Fragen, welche die Integration bestätigten. Hunziker fordert deshalb: «Das Gespräch in dieser Form gehört abgeschafft. Die Einbürgerung muss versachlicht werden, sodass aus einem Gnadenakt ein Verwaltungsakt wird.»
Dass eine Einbürgerung ein Gnadenakt sei, sieht wiederum Christoph Riner, SVP-Grossrat und früherer Präsident der Einbürgerungskommission des Kantonsparlaments, ganz und gar nicht so. Das Gegenteil sei wahr, sagt Riner. Eine Einbürgerung solle keinesfalls ein Verwaltungsakt werden. «Wenn jemand die Anforderungen erfüllt, ist sie völlig richtig.» Wenn eine Gemeinde aber finde, jemand sei noch nicht so weit, «muss sie auch einmal – begründet natürlich – Nein sagen dürfen», wendet Riner ein. Sonst wäre es ungerecht jenen Kandidaten gegenüber, die sich sehr viel Mühe gäben.
Riner bedauert, «dass Gemeinderäte, die eine kritische Stellungnahme abgeben, oft massiv öffentlich unter Druck gesetzt werden. Doch bei den Tausenden, die jährlich und zu Recht eingebürgert werden, sagt niemand etwas». Falls sich zeigen sollte, dass der Leitfaden über Wislikofen hinaus als zu wenig hilfreich erlebt wird, empfiehlt er, an einen runden Tisch zu sitzen, um ihn zu verbessern.
Heiri Rohner sagte in der AZ zum Einbürgerungs-Leitfaden des Kantons, über dessen Auslegung könnte man stundenlang diskutieren. Andreas Bamert, im Departement von Urs Hofmann zuständig für den Leitfaden, sagt dazu, dieser sei ursprünglich im Gespräch mit den Gemeinden erarbeitet worden. Er sagt aber auch, dass Einbürgerungen komplex sind und es viel abzuklären gibt: «Wenn man das nur selten macht, ist es sehr aufwendig.» Der Fragebogen zeige, welche Fragen man im Gespräch stellen könne. Er sei adäquat und situationsbezogen anzuwenden, so Bamert. Was heisst das? Es sei nicht einfach Frage für Frage abzuhaken: «Es geht um unterschiedliche Menschen in unterschiedlichen Situationen.» Ihre Antworten seien vom Gemeinderat in einer Gesamtbeurteilung zu würdigen. Er habe einen Ermessensspielraum. Die Aufgabe sei anspruchsvoll, erst recht, wenn man keinen Vergleich hat. In so einem Fall empfiehlt Bamert, mit anderen Gemeinden zu reden. Bis jetzt hat er keine Meldungen, der Leitfaden genüge nicht: «Wir sind aber froh um Rückmeldungen und gern bereit, in einem konkreten Fall zu unterstützen.» (MKU)