SP-Grossrat Martin Brügger verlangte in einer Motion, dass der Einsatz von Laubbläsern im Wald auf ein Minimum reduziert werden solle. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss nun ab: Das Ansinnen sei bereits erfüllt.
Vergangenen November forderten die Grossratsmitglieder Martin Brügger (SP/Sprecher), Lutz Fischer-Lamprecht (EVP), Franziska Stenico-Goldschmid (Die Mitte) und Jonas Fricker (Grüne) in einem Vorstoss, dass der Kanton den Einsatz von Laubbläsern im Wald und in Naturschutzgebieten reduzieren solle.
Dies begründeten die vier damit, dass das Laubblasen viel Lärm und CO2-Emissionen verursache und dabei den Waldstrassen schade. Weil der Kanton auch Schutzgebiete mitfinanziert, so hofften die Grossräte, könnte dieser den Einsatz von Laubbläsern beeinflussen – auch wenn der Waldunterhalt Sache der Gemeinden oder der Waldeigentümer ist.
Dies sieht der Regierungsrat anders: Er lehnt den Vorstoss mit der Begründung ab, das Ziel sei bereits erfüllt.
In seiner Antwort verweist der Regierungsrat auf die Strategie «Umwelt Aargau». Darin sei bereits festgehalten, dass die Natur vor unnötigem Lärm und Schadstoffen geschützt werden soll. Belastungen für die Umwelt seien nur dann zu akzeptieren, wenn dies unter Abwägung aller Interessen und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung geschehe. Dieser Grundsatz gelte auch für das Laubblasen, schreibt der Regierungsrat. Eine weitere Einschränkung sei nicht notwendig.
In seiner Antwort widerspricht der Regierungsrat auch der Behauptung der Motionären und der Motionärin, dass das Laubblasen den Waldstrassen schade. Stattdessen verweist die Regierung darauf, dass das Laub selbst zu einer verfrühten Verwitterung der Strassen führen könne.
Das liegt daran, dass durch das Laub Hummus in die oberen Schichten des Belags eindringen kann. Dadurch können Pflanzen auf der Strasse wachsen, wodurch wiederum Wasser in den Strassenbelag eindringen und die Verwitterung der Strasse beschleunigen kann. «Kostenintensive Instandsetzungsarbeiten werden bei ausbleibendem Unterhalt zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt notwendig», bilanziert der Regierungsrat.
Auf den Hinweis der vier Grossräte, dass Laub ein sehr wertvoller Rohstoff sei, antwortet der Regierungsrat, dass dieses durchaus im Wald bleibe. Das Laub, so der Regierungsrat, werde lediglich von der Strasse weg in den Wald geblasen, wo der Zersetzungsprozess stattfindet. Dies sei «aus Gründen der Bodenfruchtbarkeit wichtig».
Weiter argumentiert der Regierungsrat, dass die Bevölkerung, die den Wald als Naherholungsraum nutzt, Ansprüche an die Waldstrassen habe. Dazu gehöre unter anderem die «Kinderwagentauglichkeit» der Strassen.
Dass sich die Bevölkerung durch den Laubbläser-Lärm gestört fühle, wie dies die Motionäre kritisierten, stimmt laut Regierung nicht: So hat die Bevölkerungsumfrage zum Aargauer Wald 2020 gezeigt, dass lediglich 1,5 Prozent der Waldbesuchenden sich von Unterhaltsarbeiten gestört fühlten. «Die Waldbewirtschaftung geniesst in der Bevölkerung nach wie vor eine hohe Akzeptanz», schreibt der Regierungsrat.
Alles in allem kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass das Laubblasen heute schon zurückhaltend genug eingesetzt werde. «In Abwägung aller Interessen überwiegen die Vorteile dieser zeitlich stark eingeschränkten Unterhaltsmassnahme die negativen Auswirkungen des Laubblasens», schreibt die Regierung.
Falls das Laubblasen in einzelnen Gemeinden noch zu oft eingesetzt werde, sei «im direkten Gespräch nach Lösungen zur Minimierung der Lärmbelastung zu suchen». Einschränkungen oder Verbote auf Ebene des Kantons, so schliesst der Regierungsrat, seien «nicht sinnvoll».