Gippingen
Tödlicher Unfall bei Radsporttagen: Radrennfahrer fordert Freispruch vor Obergericht

Ein Radrennfahrer touchierte an den Gippinger Radsporttagen 2014 einen anderen Teilnehmer. Dieser stürzte und starb später an seinen Verletzungen. Der Unfallverursacher wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Heute wird der Fall am Obergericht verhandelt.

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2016 sprach das Bezirksgericht Zurzach den Unfallverursacher schuldig. Der Angeklagte, kurz bevor er das Rathaus in Bad Zurzach betritt.

2016 sprach das Bezirksgericht Zurzach den Unfallverursacher schuldig. Der Angeklagte, kurz bevor er das Rathaus in Bad Zurzach betritt.

TeleM1

Am 14. Juni 2014 erreignete sich an den Radsporttagen in Gippingen ein tödlicher Unfall. Ein damals 50-jähriger Radrennfahrer touchierte auf der Abfahrt in einem Waldstück Richtung Böttstein bei einem Überholmanöver den Spitzenfahrer des Rennens. Dieser stürzte und zog sich so schwere Verletzungen zu, dass er noch am gleichen Abend im Spital starb. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet.

Die befragten Zeugen schilderten die Fahrweise des Unfallverursachers während des Überholmanövers als "halsbrecherisch" und "lebensgefährlich". Er habe mit einem seitlichen Abstand von "einer Handbreite" beziehungsweise maximal 30 Zentimetern überholt. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann aus dem Kanton Zürich deshalb wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Ein Jahr Gefängnis bedingt

Vor ziemlich genau einem Jahr musste sich der Unfallverursacher vor dem Bezirksgericht Zurzach verantworten. Der Beschuldigte sagte damals, er habe nicht unüblich nahe überholt: "Ich habe nur gespürt, dass wir uns leicht touchiert haben und als ich vorbei war, habe ich einen Knall gehört. Das Ausmass des Unfalls habe ich aber erst realisiert, als ich in der letzten Runde wieder an der Stelle vorbeikam."

Das Bezirksgericht sprach den Velorennfahrer wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Sie verurteilten ihn zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr und einer Busse von 2000 Franken. Damit folgte das Bezirksgericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte hat das Urteil ans Obergericht weitergezogen. Er verlangt einen Freispruch. Heute findet die Verhandlung statt. Sie ist auf vier Stunden angesetzt. (nla)