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Das Bezirksgericht Zofingen verurteilt einen 59-jährigen Tierhalter aus Oftringen zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 8400 Franken. Das Urteil liegt unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Gefängnisstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine bedingte Geldstrafe plädiert.
Am 11. Mai stand der einschlägig vorbestrafte Tierhalter aus Oftringen vor dem Bezirksgericht Zofingen, der Anfang 2020 mit seiner Hobby-Tierhaltung landesweit für Entsetzen gesorgt hatte. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm warf ihm unter anderem mehrfache vorsätzliche und mehrfache fahrlässige Tierquälerei sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vor. Sie forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 3000 Franken.
Bei einer Polizeikontrolle am 4. Februar 2020 stiessen Beamte bei dem inzwischen 59-Jährigen auf abgemagerte und tote Tiere. Futterkrippen waren zum Teil mit Mist gefüllt. Zudem lagen im Gehege Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte herum. Ein Schaf soll qualvoll verendet sein, weil es sich in einem Drahtgeflecht verfangen haben soll. Den Hühnern fehlte es laut Anklage an Wasser, Futter und Nestern fürs Eierlegen. Auch seine Hunde und Katzen soll der Beschuldigte stark vernachlässigt haben.
Die meisten Vorwürfe bestritt der Angeklagte. Dass er Kontrolleuren des Veterinärdienstes Anfang April 2019 mit einem Holzknüppel Gewalt angedroht haben soll, stimme nicht. Die Vorwürfe, der Angeklagte habe seine Tiere vorsätzlich und böswillig vernachlässigt, seien nicht erstellt, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte habe nicht «leichtfertig und rücksichtslos gehandelt» und habe auch nie die Absicht gehabt, Tiere zu quälen. Er sei lediglich in einigen Punkten wegen Verstössen schuldig zu sprechen, beispielsweise, dass er einen Miststock nicht genügend gesichert habe, worauf eine Ziege hineingefallen und später verstorben sei. Oder dafür, dass er Tierkadaver nicht fachgerecht entsorgt habe. Angemessen sei eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken plus eine Busse von 2000 Franken.
Am Mittwoch nun hat das Gericht sein Urteil veröffentlicht. Vom Vorwurf, Beamten des Veterinärdienstes Gewalt angedroht zu haben, sprach das Gericht den Angeklagten frei. In den meisten anderen Punkten wurde er jedoch schuldig gesprochen: unter anderem der mehrfachen vorsätzlichen Vernachlässigung von Tieren, der mehrfachen fahrlässigen qualvollen Tötung von Tieren und der mehrfachen Missachtung der Vorschriften der Tierhaltung.
Das Gericht verurteilte den Tierhalter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 240 Tagen mit einer Probezeit von vier Jahren und einer Geldstrafe von 8400 Franken, hinzu kommen Verfahrenskosten von 8866 Franken. Aus einem früheren Verfahren der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom Juli 2019 wird zudem eine Busse von 3000 Franken fällig. (luk)