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Kanton Aargau
17 Aargauer Bauunternehmen sollen zwischen 2006 und 2009 illegale Absprachen geführt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die ihnen von der Weko dafür erteilte Busse nun um 0,9 Millionen Franken reduziert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat vier Aargauer Baugruppen, die in ein Verfahren um Preisabsprachen involviert waren, sanfter angefasst, als die Wettbewerbskommission (Weko). Die Richter in St. Gallen reduzierten die ursprüngliche Busse von 2,8 auf 1,9 Millionen Franken.
Ende 2011 hatte die Weko 17 im Kanton Aargau tätige Bauunternehmen mit total 3,9 Millionen Franken gebüsst. Die Aufsichtsbehörde warf den Baufirmen vor, zwischen 2006 und 2009 bei einer Vielzahl von Ausschreibungen im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau die Preise und die Vergabe abgesprochen zu haben.
Der Grossteil der angeklagten Firmen akzeptierte das Weko-Verdikt und berappte Bussen im Umfang von 1,1 Millionen Franken. Vier der involvierten Baugruppen hingegen, Cellere, Erne, Granella und Umbricht, zogen den Weko-Entscheid weiter und erhoben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Dieses bestätigte zwar die Kartellsanktionen, reduzierte aber die Busse um 0,9 Millionen Franken. Auch das Bundesverwaltungsgericht konnte bei seinen Untersuchungen kein vorgängig vereinbartes Rotationssystem ausfindig machen. Es musste daher sämtliche bestrittenen Einzelsubmissionsabsprachen einzeln zu unter die Lupe nehmen.
Gestützt auf 137 Einzelfallprüfungen kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass sich die vier Baugruppen in den Jahren 2006 bis 2009 durch ihre jeweils handelnden Gruppengesellschaften an insgesamt 95 kartellrechtlich unzulässigen Einzelsubmissionsabsprachen beteiligt hatten.
Bei 41 der durch die Weko vorgeworfenen Absprachen stellt das Gericht fest, dass sie nicht hinreichend nachgewiesen sind. In einem Fall schloss das Gericht auf einen unzulässigen Informationsaustausch zwischen Konkurrenten im Vorfeld der Auftragsvergabe.
Die einzelnen Kartellsanktionen reduzieren sich daher auf Beträge zwischen rund 26‘000 Franken und rund 1,2 Millionen Franken. Die Urteile können beim Bundesgericht angefochten werden.
Das sanktionierte Verhalten bestand laut Angaben des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag jeweils in einer verdeckten Manipulation des Wettbewerbs bei öffentlichen sowie private