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Kanton Aargau
Der Hausarzt und Grossrat Severin Lüscher will wissen, wie die medizinische Versorgung von Flüchtlingen im Aargau sichergestellt wird. Er vermutet, dass ein Anreiz besteht, geflüchtete Menschen möglichst selten zu einem Arzt oder einer Ärztin zu schicken.
Jahreswechsel 2019/2020. Eine 28-jährige Syrerin, die in einer kantonalen Asylunterkunft lebt, hat seit einigen Wochen Bauchweh. Gegen die Schmerzen bekommt sie vom Verantwortlichen der Unterkunft ein seit einem Jahr abgelaufenes Medikament.
Als ihre Schmerzen immer schlimmer werden und sie nicht mehr aufrecht stehen kann, interveniert ihr Bruder. Er bittet den verantwortlichen Betreuer, einen Krankenwagen oder ein Taxi rufen zu dürfen, um seine Schwester ins Spital zu bringen. Der Betreuer lehnt ab. Schliesslich bestellt der Bruder auf eigene Initiative ein Taxi und bringt seine Schwester ins Spital. Dort wird ein Magendurchbruch diagnostiziert. Die Syrerin wird operiert und muss danach elf Tage im Spital bleiben. Der behandelnde Arzt bestätigt, dass das Handeln des Bruders der jungen Frau das Leben gerettet hat. Ein unbehandelter Magendurchbruch endet tödlich.
Diesen Vorfall schildert Grossrat Severin Lüscher (Grüne) in einem Vorstoss. Er will vom Regierungsrat wissen, ob er Kenntnis von der Geschichte und weiteren, ähnlichen Zwischenfällen habe. Er vermutet nämlich, dass seit 2017 ein Anreiz besteht, geflüchtete Menschen möglichst selten zu einer Ärztin oder einem Arzt zu schicken. Damals wurde die Krankenkassenfranchise für alle Flüchtlinge im Aargau von 300 Franken auf 2500 Franken erhöht (die AZ berichtete).
Durch die Erhöhung der Franchise muss der Kanton weniger Prämien bezahlen, dafür muss er Behandlungs- und Untersuchungskosten bis insgesamt 2500 Franken bezahlen, bevor die Kasse übernimmt. Eine hohe Franchise lohnt sich also nur dann, wenn es zu möglichst wenig medizinischen Behandlungen kommt.
Severin Lüscher will nun wissen, ob die Arztbesuche von geflüchteten Menschen seit 2017 zurückgegangen sind oder ob Weisungen verschärft wurden, wann geflüchtete Menschen einen Arzt konsultieren dürfen. Ihn interessiert weiter, wie sich die Behandlungskosten entwickelt haben.
Er kritisiert nicht primär, dass der Kanton die Franchise erhöht hat: «Es spricht nichts gegen eine hohe Franchise, wenn man zum Schluss kommt, dass die geflüchteten Menschen grösstenteils jung und gesund sind», sagt er. «Was aber nicht geht, ist, die Franchise zu erhöhen und die Menschen nachher weniger zum Arzt gehen zu lassen.» Er hofft, dass die Antworten der Regierung Aufschluss darüber geben, ob eine solche Entwicklung im Aargau stattgefunden hat.
In Bezug auf den Fall der Syrerin sagt Severin Lüscher, der selber Hausarzt ist, er wolle dem Betreuer keinen Vorwurf machen. «Bauchschmerzen sind schwer einzuschätzen – vor allem, wenn man keine medizinische Ausbildung hat», sagt der Grossrat.
Er fordert nun aber nicht, dass in den Asylunterkünften rund um die Uhr eine Ärztin oder ein Arzt vor Ort sein muss. «Das wäre unverhältnismässig.» Er will aber vom Regierungsrat wissen, ob er es vertretbar findet, den Verantwortlichen der Unterkünfte die Entscheidungsgewalt zuzuweisen, ob ein Arztbesuch notwendig ist oder nicht.
Lüscher könnte sich vorstellen, in einem solchen Fall auf telemedizinische Beratungen zurückzugreifen. «Dadurch würde eine unabhängige, medizinisch geschulte Person eine Einschätzung abgeben», sagt er. Er fragt den Regierungsrat, ob diese Möglichkeit im konkreten Fall bestand und ob der Kanton telemedizinische Beratungen künftig verstärkt nutzen werde.
«Das wäre eine sinnvolle und günstige Alternative zum Arzt- oder Spitalbesuch und würde die Betreuerinnen und Betreuer in den Unterkünften entlasten», sagt Severin Lüscher. Denn deren primäre Aufgabe sei ja eben die Betreuung und nicht die Beurteilung von medizinischen Notfällen.