Vernehmlassung
SVP, SP und Grüne streiten um Aargauer Pauschalbesteuerte

Sollte die Pauschalbesteuerung das nächste Abstimmungswochenende überleben, will die Linke noch schärfere Bestimmungen als von der Regierung geplant.

Mathias Küng
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Die Pauschalbesteuerung spaltet die Parteien. (Symbolbild)

Die Pauschalbesteuerung spaltet die Parteien. (Symbolbild)

Keystone

Am 30. November entscheidet das Volk, ob die sogenannte Pauschalbesteuerung reicher Ausländer, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, abgeschafft werden soll oder nicht.

Das Bundesparlament hat gewissermassen als indirekten Gegenvorschlag eine höhere Besteuerung der deutlich über 5000 so besteuerten Ausländer beschlossen, die gesamtschweizerisch rund 650 Millionen Franken Steuern zahlen.

Der Aargau hat allerdings nur 20 Pauschalbesteuerte, die zusammen 1,5 Millionen Franken Steuern zahlen, durchschnittlich also 75 000 Franken.

Von viel zu wenig bis viel zu viel

Darum geht es

Bisher müssen Pauschalbesteuerte das Fünffache ihres Eigenmietwerts oder Mietzinses entrichten. Künftig muss der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die Kantonssteuer mindestens das Siebenfache des weltweiten Eigenmietwerts oder des Mietzinses bzw. das Dreifache des jährlichen Pensionspreises betragen.
Schliesslich muss gemäss den neuen Bundesvorgaben eine minimale Bemessungsgrundlage, das heisst ein der Berechnung der Pauschalsteuer zugrunde gelegtes Mindesteinkommen festgelegt werden. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieses 400 000 Franken. Der Aargau will das so übernehmen. (MKU)

Die Vernehmlassung zu dieser Verschärfung offenbart im Aargau einen tiefen Graben zwischen SP, Grünen, Gewerkschaftsbund (AGB) und VPOD einerseits sowie der SVP anderseits. SP, Grüne und die beiden Gewerkschaften wollen die Pauschalbesteuerung abschaffen.

Sollte dies misslingen, wollen sie im Aargau schärfere Bedingungen einführen als die Regierung. Sie verlangen, der Berechnung der Pauschalsteuer ein Mindesteinkommen von 600 000 Franken zugrunde zu legen, also 50 Prozent mehr als die Regierung will (vgl. Box). Die EVP, die die Pauschalbesteuerung ebenfalls ablehnt, befürwortet aber die von der Regierung vorgeschlagene Lösung.

Genau in die gegenteilige Richtung marschiert die SVP. Sie will 50 Prozent weniger Mindesteinkommen zugrunde legen als die Regierung, nämlich 200 000 Franken. Demgegenüber sind FDP, CVP, BDP, GLP, EDU, Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) sowie Gewerbeverband mit dem Regierungsvorschlag einverstanden.

Neuer Weiterbildungsabzug

Dieselbe Steuergesetzrevision enthält ein zweites Thema, in dem sich Streit zwischen Links und Rechts abzeichnet: Und zwar bei der von der Regierung geplanten Erweiterung der Steuerabzüge für Weiterbildung. Worum geht es?

Im geltenden Steuerrecht können die Kosten für die mit dem gegenwärtigen Beruf zusammenhängende Weiterbildung, für die durch äussere Umstände bedingte Umschulung und für den beruflichen Wiedereinstieg vom Einkommen abgezogen werden.

Neu werden auch die Kosten für eine freiwillige berufliche Umschulung und für einen Berufsaufstieg, unabhängig vom gegenwärtigen Beruf, abziehbar sein. Weiterhin nicht abziehbar bleiben aber die Kosten der Erstausbildung bis zum ersten Abschluss der Sekundarstufe II.

Hobby nicht abzugsfähig

Der neue Abzug beschränkt sich auf die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten. Darin enthalten sind auch die berufsorientierten Umschulungskosten. Aber Achtung: Weiterbildung für eine persönliche Liebhaberei oder ein Hobby sind und bleiben nicht abzugsfähig.

Die Obergrenze soll bei 12 000 Franken festgelegt werden. Diese Neuregelung bringt dem Kanton voraussichtliche Mindereinnahmen von rund 3,2, den Gemeinden von rund 2,8 Millionen Franken.

Grüne allein auf weiter Flur

Die SVP fordert, auf die 12 000-Franken-Obergrenze zu verzichten. Sollte dies rechtlich nicht möglich sein, plädiert sie für eine 24 000-Franken-Obergrenze. Dies, weil Weiterbildung für die Entwicklung des Humankapitals und damit für die Wettbewerbsfähigkeit zentral sei.

Die meisten Parteien inklusive SP, den grossen Wirtschaftsverbänden und ausdrücklich auch AGB und VPOD sind mit der Regierungslösung einverstanden. Nicht aber die Grünen.

Sie hinterfragen grundsätzlich Steuerabzüge, so Gertrud Häseli. Diese führten zu Abgrenzungsproblemen und Ungerechtigkeit. Denn Gutverdienende profitierten überproportional. Deshalb fordern die Grünen Bildungsgutscheine statt Abzüge.